Die Top-Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherungen gelten als Alternativen
Anja Glorius
21. Januar 2025

Die Ausbildung oder das Studium sind endlich geschafft und jetzt soll es losgehen mit dem Start ins Berufsleben. Der Gedanke daran, dass der Beruf aus gesundheitlichen Gründen irgendwann nicht mehr ausgeübt werden kann, spielt insbesondere bei jungen Menschen kaum eine Rolle. Dabei gibt es Möglichkeiten, sich zu schützen. Die erste Wahl ist oft der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese springt im Fall der Fälle ein und hilft zumindest, eine finanzielle Katastrophe zu verhindern. Die BU ist somit eine der wichtigsten privaten Zusatzversicherungen überhaupt. Doch die Möglichkeit, durch eine BU geschützt zu sein, besteht nicht für alle in gleicher Weise. So sind beispielsweise die Beiträge für Berufstätige im sozialen oder handwerklichen Bereich sehr teuer. Für eine Berufsunfähigkeitsrente von 1500 Euro werden hier schnell über 300 Euro monatlich fällig.
Noch weniger Chancen auf eine BU haben Menschen mit Vorerkrankungen. Bei jedem Antrag auf eine Versicherung wird ein obligatorischer Gesundheitscheck durchgeführt. Die Beiträge werden, je nach Erkrankung, schnell unbezahlbar oder die Versicherer bieten gar keinen Vertrag an.
Wer sich aber trotzdem gut absichern möchte, kann auf verschiedene Alternativen zurückgreifen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wichtige Absicherung im Ernstfall: Wirst du berufsunfähig, zahlt dir der Versicherer eine BU-Rente aus, die den Erhalt deines Lebensstandard sichert
Entscheidende Voraussetzungen: Damit du Anspruch auf die Auszahlung der BU-Rente hast, musst du mindestens für sechs Monate oder länger und zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein
Ablehnung nicht einfach hinnehmen: Lehnt dein Versicherer es ab, dir eine BU-Rente auszuzahlen, solltest du die Gründe sorgfältig prüfen und gegebenenfalls dagegen vorgehen
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) ist der BU auf den ersten Blick am ähnlichsten. Sie greift, wenn es Versicherten nicht mehr möglich ist, länger als drei Stunden täglich arbeiten zu können. Doch es gibt wichtige Unterschiede. Während die BU zahlt, sobald der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gelten bei der EU andere Kriterien. Dort muss es auch ausgeschlossen sein, dass einer Tätigkeit in einem anderen Berufsfeld nachgegangen werden kann. Kann zum Beispiel eine Pflegekraft aufgrund der hohen körperlichen Belastung ihrer eigentlichen Arbeit nicht mehr nachgehen, ein Job im Büro ist aber zumutbar, wird die Versicherung nicht zahlen.
Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird vor Vertragsabschluss ein Gesundheitscheck durchgeführt. Insbesondere Menschen mit psychologischen Vorerkrankungen, die keine BU erhalten, haben auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung schlechte Karten. Andere Vorerkrankungen wiegen bei der EU aber nicht so schwer wie bei der BU.
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung
Ist es nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, kann die Schwere-Krankheiten-Versicherung, oder Dread-Disease-Versicherung eine Option sein. Sie zahlt, wenn eine bestimmte schwere Krankheit, wie etwa ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder Krebs diagnostiziert wird. Die Krankheitsbilder werden vor Vertragsabschluss sehr genau definiert. Ist eine Krankheit nicht im Vertrag aufgeführt oder ist ein festgelegter Schweregrad noch nicht erreicht, wird kein Geld ausgezahlt. Außerdem wird von den Versicherern keine Rente wie bei BU und EU ausgezahlt, sondern lediglich eine Einmalzahlung. Diese ist nicht davon abhängig, ob der Versicherte noch weiterarbeiten kann oder nicht. Bei der Schwere-Krankheiten-Versicherung muss zudem beachtet werden, dass sie sehr teuer wird, wenn die Summe der Einmalzahlung für das ganze verbleibende Berufsleben ausreichen soll. Sinnvoll ist die Versicherung für Selbstständige und Freiberufler, denn das im Krankheitsfall ausgezahlte Geld kann, zumindest eine Zeit lang, helfen, den weiteren Betrieb zu gewährleisten.
Die Grundfähigkeitsversicherung
Wie der Name schon sagt, deckt die Grundfähigkeitsversicherung vertraglich genau definierte Fähigkeiten ab. Versichert werden können etwa grundlegende Fähigkeiten wie das Sehen oder das Hören, aber auch die Möglichkeit, die Hände zu gebrauchen oder das Bücken oder Knien. Bei Verlust einer oder mehrerer Fähigkeiten, wird eine Rente ausgezahlt.
Problematisch ist bei der Grundfähigkeitsversicherung die Auswahl eines passenden Versicherers. Je nach Anbieter und Tarif werden die zu versichernden Fähigkeiten unterschiedlich definiert. So kann es passieren, dass es zum Beispiel nach einem Schlaganfall zu Sprachstörungen kommt. Im Versicherungsvertrag ist aber festgelegt, dass für die Auszahlung der Rente die Fähigkeit zu sprechen komplett verloren sein muss.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann im Einzelfall Sinn machen. Etwa für Handwerker, die ohne die Möglichkeit des Bückens oder des Kniens ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können.
Die Multi-Risk-Versicherung
Die Multi-Risk-Versicherung verbindet unterschiedliche Versicherungen, um vor verschiedenen Risiken zu schützen. Versicherungen für schwere Krankheiten, Behinderungen nach Unfällen, Pflegebedürftigkeit, oder den Verlust bestimmter Fähigkeiten werden kombiniert.
Diese Kombi-Lösung verspricht auf den ersten Blick eine breite Absicherung. Tatsächlich ist es aber relativ schwierig, Versicherungsleistungen ausbezahlt zu bekommen. Denn die Multi-Risk-Versicherung greift erst bei sehr schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen.
Da psychische Vorerkrankungen auch hier ein Ausschlusskriterium sind, ist die Multi-Risk-Versicherung nur eine Option, wenn Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherungen nicht infrage kommen.
Die Unfallversicherung
Eine günstigere Alternative ist der Abschluss einer Unfallversicherung. Hier ist aber zu bedenken, dass diese nur in seltenen Fällen einer Berufsunfähigkeit für eine Absicherung sorgt. Nur einer von zehn Fällen, bei dem Menschen berufsunfähig werden, geht tatsächlich auf einen Unfall zurück. Alle anderen sind mit Krankheiten verbunden. Zusätzlich muss bedacht werden, dass die private Unfallversicherung nur dann zahlt, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden bestehen bleibt.
Nur wenn keine der bisher genannten Alternativen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung infrage kommt, ist der Abschluss einer Unfallversicherung eine Überlegung wert. Zumindest eine kleine zusätzliche Absicherung kann so für die Versicherten erreicht werden.
Falls ein grundsätzlicher Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben ist, kann es sich lohnen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Beispielsweise können Extremsportler davon profitieren, wenn sie ihren Sport nicht über die BU absichern, sondern hierfür eine günstigere Unfallversicherung abschließen. Denn oft werden bei den Anbietern für Berufsunfähigkeitsversicherungen hohe Risikozuschläge für Extremsportler fällig.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Gerade junge Menschen, die frisch im Berufsleben angekommen sind, fühlen sich oft unverwundbar und die Möglichkeit, durch Krankheit oder einen Unfall der Arbeit nicht mehr nachgehen zu können, wird selten bedacht. Dabei ist es wichtig, sich für alle Eventualitäten bestmöglich abzusichern. Die erste Wahl ist hierfür die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da diese für manche Berufsgruppen sehr teuer ist und vorerkrankte Menschen, insbesondere wenn die Psyche betroffen ist, von den Versicherungen abgelehnt werden, ist es von Vorteil, sich mögliche Alternativen anzuschauen.
Eine Option ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zu bedenken ist, dass die EU nur zahlt, wenn neben dem eigentlichen Beruf auch keine andere Tätigkeit aufgenommen werden kann. Da die Hürden durch die obligatorische Gesundheitsprüfung ähnlich hoch sind wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, kann es sein, dass weder BU noch EU abgeschlossen werden können.
Hier kommt die nächste Alternative ins Spiel. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung, beziehungsweise Dread-Disease-Versicherung. Hier ist es möglich, zumindest bei bestimmten Krankheiten eine Absicherung durch eine Einmalzahlung zu erhalten. Es muss aber daran gedacht werden, dass die Krankheiten und Krankheitsverläufe vertraglich sehr eng definiert sind. Die „falsche“ Krankheit oder ein abweichender Verlauf führen schnell dazu, dass kein Geld fließt.
Kommen BU, EU, Schwere-Krankheiten-Versicherung und Grundfähigkeitsversicherung nicht infrage, kann auch über eine Multi-Risk-Versicherung eine gewisse Absicherung erreicht werden. Es werden unterschiedliche Versicherungen kombiniert. So können zum Beispiel Pflegefälle, schwere Behinderungen und der Verlust bestimmter Fähigkeiten versichert werden. Psychische Krankheiten oder orthopädische Leiden sind jedoch ausgeschlossen. So ist die Multi-Risk-Versicherung nur geeignet, wenn weder Berufs- noch Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Option sind.
Als letzte Alternative ist die Unfallversicherung zu nennen. Da aber nur einer von zehn Fällen von Berufsunfähigkeit mit einem Unfall und alle anderen mit Krankheiten in Verbindung stehen, wird hier nicht wirklich eine umfassende Absicherung erreicht.
Will man sich gut absichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich die beste Option. Doch da diese sehr teuer werden kann und Menschen mit Vorerkrankungen oft nicht versichert werden, ist es wichtig, auch Alternativen in Betracht zu ziehen. Denn ohne Versicherungsschutz kann es schnell zu großen finanziellen Problemen kommen. Eine Beratung durch Versicherungsexperten oder Makler hilft, individuelle Möglichkeiten zur bestmöglichen Absicherung zu finden.
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Häufig gestellte Fragen zu den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Was sind die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherungen, die ähnliche Ziele verfolgen, aber unterschiedliche Bedingungen und Leistungen bieten. Dazu gehören die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung, die Multi-Risk-Versicherung und die Unfallversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Verlust der Fähigkeit abzielt, den bisherigen Beruf auszuüben, konzentriert sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung darauf, ob die versicherte Person überhaupt noch in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit auszuüben, die ihrem Ausbildungs- und Erfahrungsstand entspricht.
Was deckt die Grundfähigkeitsversicherung ab?
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn versicherte Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen, Hören oder Sprechen verloren gehen. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der konkrete Beruf nicht relevant, sondern die Beeinträchtigung bestimmter grundlegender Fähigkeiten.