Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Alles Wichtige zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Anja Glorius
Geschrieben von

Anja Glorius

Aktualisiert am

13. Juni 2024

Lesezeit
1 Minute
mehrWert - Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Obgleich die beiden Begriffe häufig synonym genutzt werden, sind Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit nicht dasselbe. Doch welche Unterschiede gibt es und wann ist man arbeitsunfähig, aber nicht berufsfähig? Für wen sich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung lohnt und wann sie leistet, stellen wir dir hier vor.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Optionaler Zusatzbaustein: Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigenständige Police, sondern kann im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen werden (AU-Klausel)

  • Paralleler Bezug möglich: Leistungen aus einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung kannst du auch gleichzeitig zu Lohnfortzahlungen und Krankengeld erhalten

  • Auch ohne Berufsunfähigkeit abgesichert: Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer längeren Krankschreibung eine Rente

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung – eine Definition

Bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um keine eigenständige Versicherung, sondern um eine Art Zusatzversicherung, die du im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst. Dies geschieht über die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (kurz: AU-Klausel). Bei einigen Versicherern kannst du die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch innerhalb einer Grundfähigkeitsversicherung abschließen.

Nicht immer ist die AU-Klausel in den Basisleistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, was bedeutet, dass du sie als optionalen Baustein zusätzlich zu deinem Vertrag hinzubuchen kannst. Hast du eine AU-Klausel in deinem Vertrag vereinbart, so zahlt dir die Versicherung bereits bei einer längeren Erkrankung aufgrund Arbeitsunfähigkeit vorübergehend eine Rente aus. Diese entspricht der vertraglich festgelegten BU-Rente.

Beachte: Mitunter ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht die Leistung bei einer Krankschreibung (AU-Klausel), sondern umgangssprachlich die Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint. Dies gilt es zu unterscheiden, da es sich dabei nicht um dasselbe handelt, denn die AU-Klausel ist nicht immer Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe – hier gibt es einen klaren Unterschied, den du kennen solltest. 

Wann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung leistet

Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung erhältst du in den meisten Fällen, sobald du für mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben bist. Die maximale Dauer der Auszahlung hängt individuell vom Versicherer ab und kann zwischen 18 und 36 Monaten betragen. Bist du öfter für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und beziehst AU-Leistungen, so summiert der Versicherer die Dauer dieser Zeiträume.

Du erhältst die monatliche Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem du als arbeitsunfähig giltst. Es gibt auch Versicherungen, bei denen du bereits nach vier Monaten der Arbeitsunfähigkeit eine Rente erhältst, sofern dir dein Arzt bescheinigt, dass du höchstwahrscheinlich noch zwei Monate weiter krankgeschrieben bist.

Die Höhe der Arbeitsunfähigkeitsleistung entspricht dabei stets der Höhe der Rente, die du im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Versicherer vereinbart hast. Wenn diese beispielsweise 1.500 Euro beträgt, so erhältst du diese Summe auch, falls du für mindestens sechs Monate durchgehend krankgeschrieben sein solltest.

Zur Beantragung der Arbeitsunfähigkeitsrente verlangen die meisten Versicherungsgesellschaften die Krankschreibung von deinem Arzt sowie auch die Diagnose. Das bedeutet: Du sparst dir den umfassenderen Aufwand einer Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente.
Bitte bedenke jedoch: Falls deine Arbeitsunfähigkeit irgendwann zu einer Berufsunfähigkeit werden sollte, musst du den Antrag für eine BU-Rente dennoch stellen, um entsprechende Leistungen zu erhalten.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Bist du arbeitsunfähig, so erhältst du als Arbeitnehmer in Deutschland für gewöhnlich die sogenannte Lohnfortzahlung, wenn deine Krankschreibung bis zu sechs Wochen dauert. Das bedeutet, dass dir dein Arbeitgeber trotz Krankschreibung auch weiterhin dein im Arbeitsvertrag vereinbartes Gehalt bezahlt. Bist du länger als sechs Wochen krankgeschrieben, so springt die Krankenversicherung ab der siebten Woche ein und zahlt dir das sogenannte Krankengeld . Dessen Höhe hängt von deinem monatlichen Gehalt ab und beträgt normalerweise 70 Prozent deines bisherigen Bruttogehalts.

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist zudem auf einen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Stand 2024) begrenzt und wird bis maximal 72 Wochen von der Krankenkasse bezahlt. Aus einer Lohnfortzahlung von sechs Wochen und einer Krankengeldzahlung von 72 Wochen ergibt sich somit ein Zeitraum von insgesamt 78 Wochen, in dem du Leistungen aufgrund Arbeitsunfähigkeit beziehen kannst. Bist du länger krank, sichert dich die Arbeitsunfähigkeitsversicherung entsprechend ab, damit du auch weiterhin Leistungen erhältst.

Wichtig: Bitte informiere deine Krankenkasse so frühzeitig wie möglich, wenn du arbeitsunfähig bist, und reiche die AU-Bescheinigung deines Arztes ein.

Der Erhalt von Krankengeld in Verbindung mit einer BU-Rente

Hast du beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel abgeschlossen und bist über einen längeren Zeitraum hinweg krankgeschrieben, dann fragst du dich unter Umständen, ob du nun AU-Leistungen oder eine BU-Rente parallel zu deinem Krankengeld beziehen kannst.

Grundsätzlich gilt: Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel dürfen nicht auf das Krankengeld deiner Krankenkasse angerechnet werden.

Das heißt: Deine Krankenkasse bezahlt dir das volle Krankengeld auch, wenn du bereits Leistungen aus deiner Arbeitsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung erhältst.

Andersherum zahlt dein Versicherer dir auch Leistungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit unabhängig von einer Lohnfortzahlung oder von Krankengeld aus.
Konkret bedeutet das, dass du Krankengeld und eine BU-Rente zur selben Zeit beziehen kannst.

Der Erhalt von Krankentagegeld in Verbindung mit einer BU-Rente

Hast du zusätzlich zu einer Krankentagegeldversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, so kannst du für gewöhnlich nicht zur selben Zeit Leistungen aus beiden Versicherungen erhalten, wenn du berufsunfähig wirst.

Das bedeutet: Sobald deine Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist, endet automatisch dein Leistungsbezug aus der Krankentagegeldversicherung. Hast du beide Policen beim selben Versicherer abgeschlossen, werden die Zahlungen aus der ersten Versicherung normalerweise von diesem eingestellt, sobald eine Berufsunfähigkeit vorliegt und du stattdessen eine BU-Rente bekommst.

Ob dein Krankentagegeld-Versicherer dir auch dann Leistungen bezahlt, wenn du zur selben Zeit Leistungen bei einer Krankschreibung (AU-Klausel) aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst, hängt sowohl vom gewählten Tarif als auch vom Versicherer ab.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung hat viele Facetten und erfordert eine professionelle Begleitung. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Oder melde dich ganz einfach bei uns

Für wen eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Grundsätzlich stellt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung dar, die dich im Ernstfall vor finanziellen Einbußen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bewahrt.

Wichtig ist dieser Schutz vor allem aus dem Grund, da das Krankengeld deiner gesetzlichen Krankenkasse, welches du nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung bekommst, nur rund 70 Prozent deines Einkommens beträgt. Bist du Gutverdiener und nicht zusätzlich durch eine entsprechende Versicherung geschützt, kann die finanzielle Lücke noch größer ausfallen.

Hier erhältst du durch die AU-Klausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen, wenn du für mindestens sechs Wochen ununterbrochen krankgeschrieben bist. Dies gilt somit auch für Fälle, in denen du nicht berufsunfähig, sondern nur arbeitsunfähig bist.  

Wann eine AU-Klausel sinnvoll ist

Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die AU-Klausel nicht zwingend nötig: Bist du privat versichert oder auch selbstständig, bietet dir eine private Krankentagegeldversicherung normalerweise den besseren Schutz. Das gilt auch, wenn du gesetzlich versichert bist und dir das Krankengeld nicht für die Erhaltung deines Lebensstandards ausreicht.

Selbstständige müssen schon vom ersten Tag ihrer Erkrankung an auf eine private Absicherung zurückgreifen – dann ist allerdings auch keine weitere Absicherung durch eine AU-Klausel nötig. Die Kombination von beidem kann sogar in einigen Fällen eher problematisch sein.

Als Überbrückung bis zur Berufsunfähigkeit ist die AU-Klausel allerdings durchaus von Vorteil, da die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente normalerweise mit einem langen und aufwändigen Antragsprozess zusammenhängt. Dieser dauert nicht selten mehrere Monate.
Wenn du dann bereits Leistungen durch eine AU-Klausel bekommst, kannst du die Zeit bis zu einer möglichen Berufsunfähigkeit überbrücken und musst zudem Nachweise deines Arztes auch nur einmal beim selben Versicherer einreichen.

Achtung: Achte unbedingt darauf, dass die Versicherungsgesellschaft bei einer Arbeitsunfähigkeit lediglich die Bescheinigung deines Arztes sowie die Diagnose verlangt. Wird auch ein ausgefüllter BU-Antrag verlangt, dann hast du keine Vorteile mehr durch eine AU-Klausel mehr.

BU und AU lieber einzeln versichern

Wir empfehlen dir, die Arbeitsunfähigkeit möglichst von der Berufsunfähigkeit zu trennen. Bedenke, dass eine AU-Klausel eine Berufsunfähigkeitsversicherung teurer für dich macht. Hier kann es besser sein, dich stattdessen für eine separate Krankentagegeldversicherung zu entscheiden. 

Der Vorteil zwei einzelner Versicherungen ist einfach begründet: Sofern du irgendwann einmal die AU-Klausel aus deinem BU-Vertrag streichen möchtest, weil dir beispielsweise die Kosten zu hoch sind, dann kann das problematisch werden. Oft musst du dann deine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen und eine neue ohne die AU-Klausel abschließen. Die Beiträge für eine BU-Versicherung steigen jedoch mit zunehmendem Alter.

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann sich lohnen

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur im Falle einer Berufsunfähigkeit, sondern auch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit leistet. Ist dir dies wichtig, achte auf eine AU-Klausel in deinem Vertrag. Oft ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Möglichkeit zur Absicherung deiner Arbeitskraft und daher eine der Versicherungen, auf die du nicht verzichten solltest.

mehrWert Beratung vereinbaren

mehrWert Berufsunfähigkeitsversicherung

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Abhängig von deinem Versicherungsvertrag erhältst du von deinem Versicherer eine Rente für einen Zeitraum zwischen 18 und 36 Monaten. 

Wichtig ist, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt vorlegst. Die Krankschreibung muss dabei mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung erfolgen.

Normalerweise erhältst du frühestens nach sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit Leistungen von der Versicherung. Auch nach vier Monaten Arbeitsunfähigkeit ist ein Bezug bereits möglich, sofern dein Arzt dir bescheinigen kann, dass du voraussichtlich noch zwei weitere Monate krankgeschrieben bist.