Berufsunfähigkeitsrente beantragen
Alles zur Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente
Anja Glorius
13. Juni 2024
Berufsunfähigkeit kann dich jederzeit treffen und dazu führen, dass du nicht mehr wie gewohnt deinem Beruf nachgehen kannst. Für diesen Fall ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) der wichtigste Schutz. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Voraussetzungen gelten, damit man die BU-Rente erhält? Und wie geht man vor, wenn die Berufsunfähigkeit nicht vom Versicherer anerkannt wird? Alles Wichtige zum Thema erfährst du hier.
Wie du die BU-Rente beantragen kannst
Wirst du berufsunfähig, zahlt dir die Berufsunfähigkeitsversicherung die vertraglich festgelegte Rente aus, damit du deinen Lebensstandard erhalten kannst. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeit überhaupt als solche anerkennt.
Das Wichtigste ist zunächst, dass dein Arzt dir die Berufsunfähigkeit bescheinigt.
Die Versicherungsgesellschaft leistet erst, wenn du zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig bist. Das heißt, dass du deinem bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Hast du zum Beispiel zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet, muss dein Arzt dir attestieren, dass du nur noch maximal 20 Stunden arbeiten kannst.
Ebenfalls entscheidend ist für die Versicherung, ob du alles Mögliche dafür getan hast, um weiterhin deinem Beruf nachgehen zu können. Kannst du beispielsweise aufgrund einer Einschränkung deiner Sehkraft nicht weiter deinen Beruf ausüben, kannst du eine Brille oder Kontaktlinsen tragen – in diesem Fall erhältst du also auch keine Leistungen. Ähnlich verhält es sich, wenn deine Berufsunfähigkeit mit einer Belastung durch den Arbeitgeber zusammenhängt und dieser sich durch einen Berufswechsel beheben ließe.
Relevant ist für den Versicherer dabei nur, ob du deinen derzeitigen Beruf nicht wie bislang weiter ausüben kannst. Nicht untersucht wird dagegen, ob du noch in einem anderen Beruf wie bisher arbeiten könntest. Dies geht jedoch nur, wenn in deinem Versicherungsvertrag die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist, die Versicherungsgesellschaft dich also nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen kann.
Wenn du bislang in Teilzeit gearbeitet hast, kann es für dich mitunter komplizierter werden, deine Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Das bedeutet: Nur dann, wenn du wöchentlich normalerweise 20 Stunden arbeitest und durch die Berufsunfähigkeit sogar nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten kannst, hast du Anspruch auf eine BU.
Hast du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen deine Arbeitszeit verringert, sind die Chancen, eine BU-Rente zu erhalten, relativ hoch. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie viele Stunden du zuletzt in deinem Job gearbeitet hast.
Dies gilt auch, wenn du nur temporär deine Stundenanzahl verringert hast, wie zum Beispiel, weil du dich um dein Kind kümmern musst. Der Versicherer muss stets die bislang geleisteten Stunden pro Woche heranziehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Damit du Anspruch auf die Auszahlung einer BU-Rente hast, muss deine gesundheitliche Einschrnäkung voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. Bist du dagegen nur für wenige Wochen krankgeschrieben und hast keine dauerhaft negative Prognose zu befürchten, bist du lediglich arbeitsunfähig – nicht aber berufsunfähig.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kurz erklärt
Du legst die Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente stets zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest. Dazu kommt allerdings, dass du zusätzlich Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge auf deine BU-Rente entrichten musst. Beachte also, dass es zwischen Brutto- und Netto-BU-Rente durchaus einen Unterschied gibt. Vorteilhaft ist dennoch, dass auf deine bezahlte Berufsunfähigkeitsrente normalerweise keine Steuer anfallen.
So wird die Höhe deiner BU-Rente ermittelt
Häufig wird in Versicherungsverträgen für eine BU vermerkt, dass der jährliche Beitrag und somit auch die Höhe deiner BU-Rente pro Jahr um einen gewissen Prozentsatz ansteigen. Hier ist von der sogenannten Beitragsdynamik die Rede. Konkret heißt das: Hast du deinen Vertrag bereits vor langer Zeit abgeschlossen, kann deine BU-Rente heute höher sein als noch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Möchtest du genau wissen, wie hoch deine BU-Rente derzeit wäre, wirf einfach einen Blick in deine letzte Versicherungsmitteilung oder erkundige dich direkt bei deinem Versicherer.
Beachte außerdem: Auch im Falle einer vorleigenden Berufsunfähigkeit bist du weiterhin dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Sofern du zusätzlich zu deiner Berufsunfähigkeitsrente eine Erwerbsminderungsrente erhältst, ist dies automatisch der Fall. Denn dann zahlst du bereits für diese Sozialabgaben und musst dich somit um nichts weiter kümmern.
Wenn du allerdings keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommst, bist du freiwillig versichert und bezahlst aus diesem Grund deine Beiträge für die Pflege- und Krankenkasse selbst. Diese betragen im Durchschnitt 19 Prozent deiner BU-Rente.
So beantragst du deine Berufsunfähigkeitsrente
Ehe dein Versicherer dir eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt, muss dein Arzt dir die Berufsunfähigkeit über mindestens 50 Prozent bescheinigen. Erst danach kannst du die Rente bei deinem Versicherer beantragen.
Schritt 1: Das ärztliche Attest bei der BU-Rente anfordern
Spielst du mit dem Gedanken, eine BU-Rente zu beantragen, blickst du in den meisten Fällen bereits eine gewisse Krankengeschichte zurück und hast häufiger deinen Arzt aufgesucht. Entscheidend ist, dass dieser dir eine exakte Diagnose stellt und eine eindeutige Einschätzung über die voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Einschränkungen attestiert. In der Praxis bedeutet das, dass du mit deinem Arzt über deine Tätigkeiten im Beruf sprichst und eine Liste deiner Aufgaben anfertigst. Der Arzt kann in seinem Schreiben dann darauf eingehen und erläutert, warum diese nicht weiter ausgeübt werden können.Schritt 2: Die Antragsformulare vom Versicherer anfordern
Sobald dein Arzt dir das Attest ausgehändigt hat, geht es darum, den Antrag für deine BU-Rente beim Versicherer einzureichen. Normalerweise handelt es sich dabei um relativ umfassende Dokumente von etwa 15 bis 20 Seiten, die sich aus mehreren Fragebögen zusammensetzen und die du von deinem Versicherer bekommst. Unter anderem wirst du darin gefragt, welche Beschwerden vorliegen und inwiefern du dadurch in deinem Berufsleben eingeschränkt wirst. Beachte bitte, dass bei der Beantragung einer BU-Rente schnell Fehler passieren können, wie zum Beispiel Widersprüche oder auch unklare Aussagen. Um die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente nicht zu gefährden, solltest du den Antrag daher möglichst sorgfältig und gewissenhaft ausfüllen.
Schritt 3: Unterlagen beim Versicherer einreichen
Je nachvollziehbarer deine gesundheitlichen Einschränkungen und damit die Berufsunfähigkeit im Antrag beschrieben sind, desto unkomplizierter gestaltet sich der weitere Ablauf – und desto höher sind deine Chancen, schnell Leistungen von der Versicherung zu bekommen.
Genaue Darstellung zum Grund der Berufsunfähgikeit
Arztberichte bzw. Atteste, welche deine Berufsunfähigkeit begründen und deren voraussichtliche Dauer angeben
Unterlagen über deine berufliche Position, deine Aufgaben und Tätigkeiten
Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente vom Versicherer – wie es weitergeht
Viele Versicherer kooperieren mit Fachanwälten und medizinischen Gutachtern. Es kann aus diesem Grund selbst bei der Erfüllung aller Voraussetzungen passieren, dass der Versicherer die Auszahlung der BU-Rente ablehnt. In diesem Fall ist es wichtig, möglichst zeitnah dagegen vorzugehen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann dir in diesem Fall wertvolle Dienste leisten. Sie trägt die Gerichts- und Anwaltskosten, so dass du diese nicht aus eigener Tasche bezahlsen musst, sofern du den Prozess verlieren solltest.
Es gibt einige klassische Gründe, die Versicherer besonders häufig aufführen, wenn sie die Auszahlung einer BU-Rente ablehnen:
Deine Berufsunfähigkeit wird nicht anerkannt
Es kommt häufiger vor, dass Versicherer deine Berufsunfähigkeit anzweifeln. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen – wie zum Beispiel Depressionen – ist dies keine Seltenheit. Um dennoch eine BU-Rente erhalten zu können, musst du zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein.
Das Problem dabei: Kommt der von der Versicherung entsandte Gutachter zum Ergebnis, du seist nur zu 30 oder 40 Prozent berufsunfähig, solltest du rechtlich dagegen vorgehen.
In diesem Fall ist es am besten, dich direkt an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden, der dir hilft, zu deinem Recht zu kommen.Der Versicherer wirft dir Unehrlichkeit vor
Schließt du eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, geschieht dies immer in Verbindung mit einer Gesundheitsprüfung, bei der sich der Versicherer nach deinem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen erkundigt. Wichtig ist, dass du dabei alle Fragen ehrlich und vollständig beantwortest. Vorsätzliches Verschweigen von Erkrankungen können die Leistung der BU gefährden. In diesem Fall muss der Versicherer dir noch nicht ein mal deine bereits gezahlten Beiträge zurückerstatten.
Was aber, wenn du guten Gewissens alle Angaben korrekt gemacht hast und der Versicherer dir dennoch Unehrlichkeit vorwirft?
Dazu musst du Folgendes wissen: Sobald du eine Berufsunfähigkeitsrente beantragst, kann der Versicherer Einblick in deine Krankenakte vornehmen, in der unter Umständen Diagnosen enthalten sind, von denen du gar nichts weist. Wirft der Versicherer dir daraufhin arglistige Täuschung vor, musst er dies jedoch selbst beweisen.
Vermeiden kannst du dies, indem du dies im Vorfeld mit deinem behandelnden Arzt besprichst und prüfst, ob die Einträge in deiner Krankenakte alle korrekt sind. Unwahre oder falsche Einträge solltest du deshalb direkt entfernen lassen.
Aus rechtlicher Sicht gilt zudem:
- Der Versicherer kann den Vertrag ein Jahr lang anfechten, sobald er von der Täuschung erfährt (§ 124 BGB)
- Wenn dein Vertrag bereits mehr als 10 Jahre besteht, ist eine Anfechtung durch den Versicherer nicht mehr möglich (§ 124 Abs. 3 BGB).
Das heißt konkret: Auch wenn du eine Erkrankung in deinem Versicherungsantrag nicht mitgetelt hast, musst du nach zehn Jahren keine Angst mehr haben, dass du deshalb keine BU-Rente erhältst.Der Versicherer wirft dir das Verschweigen von Erkrankungen vor
Es gibt einige Versicherer, welche die Auszahlung der BU-Rente verweigern und dies damit begründen, dass der Versicherte gewisse Informationen nicht mitgeteilt habe.
Ist dies der Fall, wirft die Versicherung dir also rechtlich gesehen Fahrlässigkeit vor – also, dass du die Informationen in der Gesundheitsprüfung nicht sorgfältig genug mitgeteilt hast.
Der Versicherer reagiert daraufhin eventuell mit einem Rücktritt vom Vertrag ($ 19 Abs. 2 VVG). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn er dich bereits vor dem Vertragsabschluss auf die Konsequenzen im Falle einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Konkret heißt das: Im Antragsformular muss dies so klar gekennzeichnet sein (§ 19 Abs. 5 VVG), dass du es nicht übersehen kannst. Tatsächlich ist es in der Praxis häufiger der Fall, dass Versicherer das nicht tun – ein klassischer Formfehler also. In diesem Fall hast du dennoch eine Chance, die BU-Rente doch noch zu erhalten.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist seitens des Versicherers nur möglich, wenn die Umstände, die du verschwiegen hast, Einfluss auf deine Berufsunfähigkeit haben. Hast du zum Beispiel nicht mitgeteilt, dass du in der Vergangenheits öfter Bandscheibenprobleme hattest und bist nun aufgrund eines Schlaganfalls berufsunfähig, ist ein Rücktritt aus dem Vertrag durch den Versicherer nicht möglich.Der Versicherer behauptet, deine Erkrankung sei nicht abgesichert
Liegen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits gesundheitliche Probleme bei dir vor, kann es passieren, dass der Versicherer im Vertrag bestimmte Leistungen ausschließt, die damit zusammenhängen. Das ist zum Beispiel oft bei Erkrankungen der Wirbelsäule der Fall. Solltest du dann später aufgrund einer Verschlechterung der Erkrankung berufsunfähig werden, sind die Chancen für eine BU-Rente äußerst gering.
Wir empfehlen dir aus diesem Grund, beim Vertragsabschluss stets darauf zu achten, dass es keine Leistungsausschlüsse gibt. Um den passenden Tarif für dich zu finden, lohnt sich die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsberater.
So lange wird die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt
Generell gilt: So lange bei dir eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhältst du auch deine BU-Rente. Die Zahlung endet allerdings spätestens, sobald du in die Rente eintrittst. Du musst zudem damit rechnen, dass der Versicherer sich zuvor regelmäßig Überprüfungen deines Gesundheitszustandes vorbehält.
Es gibt für das Ende der Auszahlung einer BU-Rente verschiedene Szenarien:
Ende der Leistungsdauer
Du legst mit deinem Versicherer eim Vertragsabschluss eine gewisse Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeitsversicherung fest, die normalerweise mit dem Eintritt in das Rentenalter, also mit 67 Jahren, endet. Das bedeutet, dass du maximal bis zu diesem Alter eine BU-Rente beziehen kannst. Statistisch gesehen enden die meisten BU-Renten mit dem Ablauf dieser Dauer.
Du hast zwar auch die Möglichkeit, mit dem Versicherer eine kürzere Dauer zu vereinbaren, allerdings ist davon grundsätzlich abzuraten. Denn: Wirst du zum Beispiel in einem Alter von 58 Jahren berufsunfähig, musst du deinen Lebensunterhalt bis zum Eintritt in das Rentenalter ohne die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aus eigener Tasche überbrücken.BU-Rente endet mit dem Todesfall
Die Auszahlung einer BU-Rente endet automatisch, wenn der Versicherte bereits vor dem Ablauf der Leistungsdauer stirbt. Das heißt, dass deine Angehörigen im Todesfall keine weiteren Leistungen aus deinem Vertrag erhalten würden. Möchtest du deine Familie dennoch für den Ernstfall absichern, könnte der Abschluss einer Risikolebensversicherung für dich sinnvoll sein.Zeitliche Befristung der Leistung
Es kommt vor, dass Versicherungsgesellschaften eine Berufsunfähigkeit nur anerkennen, sofern sich diese innerhalb eines gewissen zeitlichen Rahmens befinden. Hier ist vom sogenannten befristeten Anerkenntnis die Rede. Diese muss vom Versicherer immer ausreichend begründet sein – wie zum Beispiel, wenn er deiner Berufsunfähigkeit noch immer skeptisch gegenübersteht. In diesem Fall kann es sein, dass du weitere ärztliche Gutachten einholen und zusätzliche Fragen beantworten musst.
In der Regel verzichten Versicherungsgesellschaften jedoch im Vertrag auf diesen Aspekt. Das heißt, dass die Versicherung zur unbegrenzten Auszahlung der BU-Rente verpflichtet ist. In diesem Fall kann er zwar immer noch auf eine Nachprüfung bestehen, muss aber deine Arbeitsfähigkeit nachweisen und auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen. Das ist in der Praxis eher die Ausnahme. Kommt es in so einem Fall tatsächlich zu einer Streitigkeit vor Gericht, hast du als Versicherter meist die besseren Chancen, zu deinem Recht zu kommen.Dein Gesundheitszustand hat sich verbessert
Führt der Versicherer eine Nachprüfung durch, kann dadurch auch eine Verbesserung deines Gesundheitszustands festgestellt werden. Dies heißt jedoch keinesfalls, dass du damit automatsich deinen Anspruch auf die BU-Rente verlierst. Hierfür ist der Versicherer in der Pflicht, nachweisen zu können, dass du deinem zuletzt ausgeübten Beruf wieder zu mindestens 50 Prozent nachgehen kannst. Erst dann darf er die Zahlung der BU-Rente einstellen.
mehrWert Berufsunfähigkeitsversicherung
Häufig gestellte Fragen zur Beantragung der BU Rente
Ab wann habe ich Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente?
Du bekommst im Falle einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die für voraussichtlich sechs Monate oder länger besteht, deine Rente von der Versicherung ausbezahlt.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?
Hier kommt es darauf an, wie groß die finanzielle Lücke im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeitsrente wäre. Es kommt also in erster Linie auf die Höhe deines letzten Gehalts an, allerdings sollte auch deine familiäre Situation berücksichtigt werden. Grundsätzlich solltest du die Hälfte deines letzten Nettogehalts als BU-Rente absichern, mindestens jedoch 1.000 Euro.
Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst die Beiträge für eine BU in deiner Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angeben.