Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung – die Spezialvorsorge für Beamte
Anja Glorius
16. November 2023
Kannst du als Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, zahlt dir dein Dienstherr ein Ruhegehalt aus. Dennoch ist die Dienstunfähigkeit aber ein unterschätztes Risiko. Schließlich gibt es Konstellationen, in denen Beamte trotz Dienstunfähigkeit keine Ansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn haben. Wann das der Fall ist und sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte lohnt, zeige ich dir jetzt.
Dienstunfähigkeit – Was bedeutet das?
Unter Dienstunfähigkeit ist sozusagen die Berufsunfähigkeit eines Beamten zu verstehen. Das bedeutet: Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du als Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Dienst auszuüben. Außerdem giltst du als dienstunfähig, wenn du aufgrund von Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeitsfähig bist und sich dein Gesundheitszustand voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten nicht bessern wird.
Ob du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, beurteilt ein Amtsarzt. Er führt eine ärztliche Untersuchung durch und attestiert deine Dienstunfähigkeit für deinen Dienstherrn. Liegt eine Dienstunfähigkeit vor, kannst du in den Ruhestand versetzt werden. Sofern möglich, kann dein Arbeitgeber aber auch entscheiden, dir eine andere, mit deinem gesundheitlichen Zustand vereinbare Tätigkeit zu übertragen.
Entscheidet sich dein Arbeitgeber dafür, dich in den Ruhestand zu versetzen, zahlt dein Dienstherr unter Umständen ein Ruhegehalt aus. Ob du es erhältst oder nicht, hängt davon ab, welche Art von Beamtenstatus du innehast.
Das zahlt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit
Versetzt der Dienstherr einen Beamten aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, muss er ihm in vielen Fällen ein Ruhegehalt zahlen. Allerdings gibt es einige Beamtengruppen, die kein Ruhegehalt erhalten und im Falle einer Dienstunfähigkeit ohne Geld dastehen:
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
Wirst du als Beamter auf Lebenszeit aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhältst du ein Ruhegehalt ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass du bereits fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast (sogenannte Wartezeit).
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Probe
Wirst du als Beamter auf Probe dienstunfähig, wirst du üblicherweise aus dem Dienst entlassen. Ein Ruhegehalt erhältst du nicht. Du stehst in diesem Fall ohne Einkommen da.
Beamte auf Widerruf
Beamte auf Widerruf befinden sich regelmäßig noch in der Ausbildung für den Staatsdienst. Werden sie dienstunfähig, werden sie – wie Beamte auf Probe – regelmäßig aus dem Dienst entlassen. Auch sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, erhalten aber kein Ruhegehalt.
Diese Option ist für den Unternehmer risikoreich. Trotzdem stellt die Direktzusage für die Arbeitnehmer und ihre Altersvorsorge kein Risiko dar: Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Altersvorsorgeleistung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung für alle Beamtengruppen
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) handelt es sich sozusagen um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Beamte. Dienstunfähigkeitsversicherungen zahlen eine vereinbarte Geldrente dann aus, wenn Beamte ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung kostet, hängt zum einen vom Versicherer, zum anderen von verschiedenen Kriterien ab. Dabei kommt es auf
das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn
die Höhe der gewünschten DU-Rente
die Versicherungslaufzeit
die Berufsgruppe und
eventuelle Risikozuschläge im Falle von Vorerkrankungen
an.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen: Worauf achten?
Möchtest du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, solltest du bei Vertragsschluss auf folgende wichtige Punkte achten:
Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeitsklausel
Die meisten Dienstunfähigkeitsversicherungen sind Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel. Sie leisten daher bei Dienst sowie bei Berufsunfähigkeit. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Dienstunfähigkeit nicht gleich Berufsunfähigkeit ist. Deswegen reicht eine Berufsunfähigkeit (ohne spezielle Dienstunfähigkeitsklausel) nicht aus.
Grund dafür: Ob du berufsunfähig bist, prüft dein Versicherer anhand ärztlicher Unterlagen. Eine Berufsunfähigkeit wird dann angenommen, wenn du zumindest 50 Prozent deiner beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Eine Dienstunfähigkeit als Beamter hingegen kann auch dann vorliegen, wenn du noch bis zu 80 Prozent leistungsfähig bist, deine volle Dienstfähigkeit aber voraussichtlich nicht wiederherstellt werden kann.
Ob du dienstunfähig bist, entscheidet ein Amtsarzt. Ist der Amtsarzt der Meinung, dass du dienstunfähig bist, während der Versicherer meint, dass du noch mehr als 50 Prozent deiner Tätigkeit ausüben kannst, erhältst du von der „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld. Enthält deine BU allerdings eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, führt die Versicherung keine Nachprüfung durch. Allein der Amtsarzt entscheidet über deine Dienstunfähigkeit und du kommst leichter an dein Geld.Leistungen auch bei Teildienstunfähigkeit
Bevorzuge Dienstunfähigkeitsversicherungen, die auch dann leisten, wenn du eingeschränkt dienstfähig bist. Solche Versicherungen zahlen einen Teil der vereinbarten Rente aus, wenn du noch wenigstens 50 Prozent deiner Dienstzeit ableisten kannst.Absicherung für spezielle Dienstunfähigkeit
Bist du als Polizist oder Beamter im Justizvollzug besonderen Gefahren ausgesetzt, brauchst du eine spezielle DU, die eine Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit erhält. Bist du beispielsweise aufgrund einer Verletzung für den Vollzugsdienst untauglich, kannst aber noch in der Verwaltung arbeiten, erhältst du von der DU ohne Vollzugsunfähigkeitsklausel keine Leistungen. Die DU mit entsprechender Klausel leistet hingegen, sodass du ein möglicherweise geringeres Gehalt im Verwaltungsdienst ausgleichen kannst.Passende Rentenhöhe wählen
Achte darauf, mit deinem Versicherer eine ausreichend hohe Rente zu vereinbaren. Sie sollte – eventuell gemeinsam mit deinem Ruhegehalt – genauso hoch sein wie dein Nettoeinkommen. Da dein Ruhegehalt mit den Jahren steigt, solltest du außerdem darauf achten, dass die Versicherungszeit in mehrere Phasen aufgeteilt ist. So kannst du die vereinbarte Rente mit der Zeit senken und Beitragszahlungen sparen.
Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
Wird ein Beamter vor dem Zeitpunkt der Zurruhesetzung dienstunfähig, erhält er keine Pension, sondern ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von der bereits abgeleisteten Dienstzeit ab und beträgt maximal 71,75 Prozent des letzten Gehalts.
Was zahlt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?
Beamte auf Lebenszeit erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit keine weiteren Leistungen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird durch den Versicherer anhand ärztlicher Unterlagen geprüft. Sie wird angenommen, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 50 Prozent arbeitsfähig bist. Die Dienstunfähigkeit hingegen wird durch den Dienstherren des Beamten beziehungsweise einen Amtsarzt festgestellt.