Arbeitgeberanteil in der bAV
Was du über die Arbeitgeberanteil wissen solltest
mehrWert Redaktion
5. Juli 2024
Die Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema, auch wenn die Rente vielleicht noch weit weg ist. Mit der Absicherung im Alter kannst du dich nicht früh genug auseinandersetzen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann dich als Arbeitnehmer dabei unterstützen. So kannst du, dank des Arbeitgeberanteils, nämlich mit deinem Arbeitgeber gemeinsam finanziell für deinen Ruhestand vorsorgen. Aber was genau bedeutet Arbeitgeberanteil eigentlich und was hat das alles mit deiner Altersvorsorge zu tun? Wir erklären dir hier alles, was du zum Thema Arbeitgeberanteil in der betrieblichen Altersvorsorge wissen musst!
Was ist der Arbeitgeberanteil in der betrieblichen Altersvorsorge?
Vielleicht fragst du dich gerade: “Wofür brauche ich eine zusätzliche Absicherung, ich bekomme doch eine gesetzliche Rente?”. Die Antwort ist einfach: Die gesetzliche Rente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um deinen gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Zudem kannst du davon ausgehen, dass die Rente in den nächsten Jahren immer geringer wird. Deshalb solltest du dich um eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit kümmern.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung im Alter. Sie wird von vielen Arbeitgebern angeboten, um den Mitarbeitern eine zusätzliche Rente zu ermöglichen und ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufzubauen. Dein Arbeitgeber zahlt bei der arbeitgeberfinanzierten bAV die Beiträge allein. Du kannst als Arbeitnehmer aber auch mit deinem Chef gemeinsam sparen, dabei wird ein Teil deines Bruttogehalts jeden Monat an die betriebliche Altersvorsorge abgeführt. Das nennt man Entgeltumwandlung. Zu deinen Beiträgen gibt es dann einen Zuschuss deines Arbeitgebers. Der Gesamtbetrag wird dann von deinem Arbeitgeber auf dein Rentenkonto der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt. Die Beiträge werden dir, wenn du später in Rente gehst, monatlich ausgezahlt. Für die genaue Durchführung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
die Direktzusage
die Pensionskasse
die Pensionsfonds
Über die Durchführungsweise entscheidet in der Regel dein Arbeitgeber. Jetzt weißt du, was die bAV ist. Aber was genau ist der Arbeitgeberanteil? Wie bereits erklärt, zahlt dein Chef bei der bAV mit Entgeltumwandlung einen Zuschuss. Was bislang nur für neue Verträge galt, ist jetzt für alle gültig: Dein Arbeitgeber ist seit 2022 sogar gesetzlich zu einem Zuschuss verpflichtet, wenn er dabei Sozialversicherungsbeiträge spart. Mit mindestens 15 Prozent muss dein Arbeitgeber deine Beiträge bezuschussen, es gibt aber auch die Möglichkeit, einen höheren Arbeitgeberanteil zu zahlen. So kannst du einer Versorgungslücke im Alter vorbeugen oder sie zumindest verkleinern.
Wie funktioniert der Arbeitgeberanteil zur bAV?
Der Arbeitgeberanteil ist eine sinnvolle Möglichkeit, um deine Rente zu erhöhen. Bei der Entgeltumwandlung wird, wie bereits erklärt, ein Teil deines Bruttogehalts direkt an die betriebliche Altersvorsorge gezahlt. Du entscheidest bei Vertragsabschluss selbst, wie viel genau du einzahlen möchtest. Dabei solltest du beachten, dass du nicht mehr Geld abgibst, als du dir leisten kannst. Gleichzeitig musst du bedenken, dass die Beiträge hoch genug sein sollten, dass sie einen ausreichenden Zuschuss zu deiner gesetzlichen Rente bilden können. Zusätzlich zu deinem eigenen Beitrag zur bAV ist dein Arbeitgeber verpflichtet, deine Zahlungen zu bezuschussen, wenn er im Rahmen deiner bAV Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Beim Arbeitgeberanteil wird unterschieden zwischen pauschaler und spitzer Berechnung. Pauschal ist der Anteil des Arbeitgebers, wenn er 15 Prozent deines Beitrags ausmacht. Von einer spitzen Berechnung spricht man, wenn der Zuschuss die tatsächliche Höhe der Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge beträgt. Steigt dein Gehalt, wird also auch der Zuschuss angepasst. Empfohlen wird ein pauschaler Arbeitgeberanteil von rund 20 Prozent. So lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für dich umso mehr und dein Arbeitgeber steigert die Mitarbeitermotivation.
Steuerliche Aspekte des Arbeitgeberanteils in der Altersvorsorge
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind, inklusive Arbeitgeberanteil, von Sozialabgaben und Steuern befreit. Aus diesem Grund kannst du deine Beiträge allerdings nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Die einzige Ausnahme ist, wenn du eine einmalige größere Einzahlung vorgenommen hast.
Vorteile der Arbeitgeberbeteiligung an der bAV für Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge bietet dir einige Vorteile, vor allem, wenn du einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber erhältst:
Krankenkassenbeiträge entfallen: Als Betriebsrentner musst du keine Krankenkassenbeiträge auf die ersten 176,75 Euro deiner monatlichen Rente zahlen. Du zahlst erst Beiträge zu deiner Krankenversicherung, wenn deine Rente diesen Freibetrag übersteigt
Steuerbefreiung: Deine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerfrei. Erst deine Rente ist versteuerungspflichtig. Das wird nachgelagerte Besteuerung genannt. Da deine Einkünfte im Alter aber in der Regel geringer sind als im Erwerbsleben, ist der Steuersatz während der Rente niedriger
Sozialabgabenfrei: Auch Sozialabgaben musst du bei deinen Beträgen zur betrieblichen Altersvorsorge nicht zahlen
Höhere Rente: Wenn du eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hast, erhältst du im Ruhestand zusätzlich zur gesetzlichen Rente regelmäßige Zahlungen. Hat dein Arbeitgeber deine Beiträge zur bAV bezuschusst, erhältst du eine deutlich höhere Rente, als wenn du allein in die bAV einzahlst
Besonders aufgrund der häufig sehr geringen gesetzlichen Rente ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll. Mit dem Arbeitgeberanteil kannst du dir sicher sein, dass deine Rente gesichert ist.
Voraussetzungen und Bedingungen für den Arbeitgeberanteil in der Altersvorsorge
Wie bereits erklärt, ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dir einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu zahlen, wenn du per Entgeltumwandlung in deine betriebliche Altersvorsorge einzahlst. Das gilt aber lediglich unter der Bedingung, dass dein Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Die Verpflichtung gilt auch nur dann, wenn der Zuschuss von 15 Prozent die Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge nicht übersteigt. Er muss dich nämlich maximal mit der Höhe der Einsparungen unterstützen.
Vergleich: Arbeitgeberanteil vs. Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers
In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten als Arbeitnehmer für den Ruhestand zu sparen. So kann dein Arbeitgeber beispielsweise allein in den Vertrag einzahlen. Das ist die sogenannte klassische betriebliche Altersversorgung. Die Sparmethode wurde aber mittlerweile von moderneren Möglichkeiten abgelöst. So sparst du mittlerweile einen Teil deines Bruttogehalts, indem dieser als Eigenanteil an die bAV gezahlt wird. Dein Arbeitgeber zahlt dir einen Zuschuss von 15 Prozent. Indem sowohl du als auch dein Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann ein deutlich höherer Betrag angespart werden als durch alleinige Beiträge einer der Parteien.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitgeberanteil in der bAV
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?
Deine betriebliche Altersvorsorge ist vor einer Insolvenz deines Arbeitgebers geschützt. In der Regel zahlen Arbeitgeber Beiträge an den Pensionssicherungsverein, damit dieser im Falle einer Insolvenz die Rentenzahlungen übernimmt. Auch möglich ist, dass der Lebensversicherer deine Rente zahlt. Das ist abhängig von der Durchführungsweise der bAV.
Was passiert, wenn ich den Job wechsle?
In der Regel kannst du deinen Vertrag mitnehmen und von deinem neuen Arbeitgeber weiterführen lassen. Wenn das aus einem bestimmten Grund nicht gehen sollte, kannst du deinen Vertrag ruhen lassen oder die Zahlungen privat weiterführen.
Kann ich statt der Rente eine Einmalzahlung erhalten?
Das geht in der Regel nur dann, wenn du von deinem Arbeitgeber eine bAV-Zusage bekommen hast.