Hinterbliebenenversorgung

So sicherst du deine Lieben ab

mehrWert Redaktion
Geschrieben von

mehrWert Redaktion

Aktualisiert am

8. April 2025

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In einer Welt, die voller unvorhersehbarer Ereignisse ist, ist es von entscheidender Bedeutung, für die finanzielle Sicherheit unserer Familien und Angehörigen vorzusorgen. Die Hinterbliebenenversorgung spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass deine Liebsten auch in schweren Zeiten abgesichert sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik ist unerlässlich, um für einen umfangreichen Schutz zu sorgen. Im Folgenden erklären wir dir alles, was du über die Hinterbliebenenversorgung wissen musst!

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Finanzielle Absicherung: Die Hinterbliebenenversorgung stellt sicher, dass deine Liebsten im Fall deines Todes ausreichend finanziell abgesichert sind. So kann der Lebensunterhalt nach dem Verlust gesichert werden und ermöglicht es, finanzielle Belastungen zu bewältigen

  • Gesetzliche Absicherung: Hinterbliebenenversorgung kann durch Lebensversicherungen und gesetzliche Ansprüche gesichert werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person

  • Beamtenversorgung: In der Beamtenversorgung gibt es Leistungen wie Sterbegeld, Witwengeld und Waisengeld. Auch Unterhaltsleistungen für nicht witwengeldberechtigte Hinterbliebene sind möglich. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe des Ruhegehalts der verstorbenen Person

  • Antragstellung: Die Antragstellung für Hinterbliebenenleistungen sollte umgehend nach dem Todesfall erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass keine Versorgungslücke entsteht, Waisen- und Witwenrente kann aber bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt werden. Wichtige Unterlagen wie die Sterbeurkunde sollten zur Antragstellung bereitgehalten werden

Hinterbliebenenversorgung: Eine Einführung

Die Hinterbliebenenversorgung zielt darauf ab, deine Angehörigen im Fall deines Todes finanziell abzusichern. Deinen Liebsten soll so eine finanzielle Grundlage geboten werden, um ihren Lebensunterhalt auch nach deinem Ableben zu sichern und mögliche Belastungen abzufedern. So kann sich vollständig auf die Verarbeitung des Todesfalls konzentriert werden. Dieser Schutz kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, beispielsweise durch Lebensversicherungen und Rentenansprüche. Die Leistungen können als Einmalzahlung realisiert werden, in den meisten Fällen wird aber eine Rente ausgezahlt. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die

Die Hinterbliebenenversorgung ist in der Beamtenversorgung beinhaltet

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge und der Lebens- und privaten Rentenversicherung sind abhängig von dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese Auszahlungen sollen den Wegfall des Einkommens ausgleichen und den Hinterbliebenen eine finanzielle Basis bieten. Das Geld ist nicht zweckgebunden, kann also frei ausgegeben werden. So gibst du deinen Liebsten in schwierigen Zeiten finanzielle Sicherheit, sodass sie die Möglichkeit haben, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Witwen- und die Waisenrente.

Witwenrente: Voraussetzungen und Leistungen

Die Witwenrente wird als finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung beim Tod des Ehepartners gewährt. Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Höhe der Witwenrente variiert je nach individuellen Gegebenheiten. Sie wird als Prozentsatz der Rente des Verstorbenen berechnet:

Im Sterbevierteljahr, also die ersten drei Monate nach dem Todesfall, erhält die hinterbliebene Person die Rente des verstorbenen Ehepartners in voller Höhe. Hat der Verstorbene Rente bezogen, besteht der Anspruch auf Witwenrente ab dem Sterbemonat. Ansonsten kann die Leistung ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden.

Hat die hinterbliebene Person ein eigenes Einkommen, werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.

Anspruch auf Witwengeld haben Hinterbliebene von Beamten, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre im Dienst war und die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde. Es werden 55 Prozent des Ruhegehalts gezahlt.

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Waisenrente: Höhe und Anspruch

Anspruch auf Waisenrente haben leibliche und adoptierte Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Stief-, Enkel- und Pflegekinder, die in einem Haushalt mit der verstorbenen Person gelebt haben. Gezahlt wird die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das überlebende Kind noch in der Ausbildung oder leistet einen Freiwilligendienst ab, besteht der Anspruch bis zum 27. Geburtstag.

Unterschieden wird zwischen Halb- und Vollwaisenrente:

Damit die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Waisenrente haben, muss der verstorbene Elternteil vor seinem Tod mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das Halbwaisengeld für Hinterbliebene von Beamten beträgt 12 Prozent, das Vollwaisengeld ganze 20 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen. Die Leistung wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt.

Antragstellung für Hinterbliebenenleistungen

Die Hinterbliebenenleistung muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Das geht mittlerweile online und sollte bestenfalls innerhalb eines Monats nach dem Tod getan werden. Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, muss der Antrag bei der Unfallversicherung gestellt werden. Sowohl Waisen-, als auch Witwenrente werden bis zu 12 Monate rückwirkend gezahlt. Bei der Waisenrente muss allerdings beachtet werden, dass der Antrag erst ab einem Alter von 14 Jahren selbst gestellt werden kann. Für jüngere Kinder muss ein gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Folgende Unterlagen müssen zur Antragstellung bereitgehalten werden:

Zur Beantragung von Witwenrente muss auch eine Heiratsurkunde beigefügt werden. Beantragen volljährige Kinder Waisenrente, muss eine Bescheinigung über die aktuelle Ausbildung vorhanden sein.

Gut informiert zur Hinterbliebenenrente

Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod, doch die Hinterbliebenenversorgung ist ein wichtiger Teil der Absicherung. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik stellt sicher, dass deine Liebsten im schlimmsten Fall finanziell ausreichend geschützt sind. Die Witwenrente für Ehepartner und die Waisenrente für Kinder bieten einen wichtigen finanziellen Rückhalt. Bei Unklarheiten solltest du dich unbedingt an die Rentenversicherung wenden. So kannst du dir sicher sein, dass die Hinterbliebenen sich im Ernstfall auf die emotionale Bewältigung des Verlusts konzentrieren können.

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Häufig gestellte Fragen zu Hinterbliebenenversorgung

Ja. Die Rentenversicherung rechnet alle eigenen Einkünfte auf die Witwenrente an. Das kann dazu führen, dass die Leistung gekürzt wird.

Ja, das ist möglich. Bist du jetzt noch zu jung für die große Witwenrente, kannst du, sobald du das entsprechende Alter erreicht hast, zur großen Witwenrente wechseln. Das musst du allerdings separat beantragen.

Die Mindestversicherungszeit beschreibt die Anzahl an Jahren, die die verstorbene Person mindestens Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein muss. Das wird auch als Wartezeit bezeichnet und sind in der Regel fünf Jahre.