Hinterbliebenenversorgung
So sicherst du deine Lieben ab
mehrWert Redaktion
8. April 2025

In einer Welt, die voller unvorhersehbarer Ereignisse ist, ist es von entscheidender Bedeutung, für die finanzielle Sicherheit unserer Familien und Angehörigen vorzusorgen. Die Hinterbliebenenversorgung spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass deine Liebsten auch in schweren Zeiten abgesichert sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik ist unerlässlich, um für einen umfangreichen Schutz zu sorgen. Im Folgenden erklären wir dir alles, was du über die Hinterbliebenenversorgung wissen musst!
Das Wichtigste auf einen Blick
Finanzielle Absicherung: Die Hinterbliebenenversorgung stellt sicher, dass deine Liebsten im Fall deines Todes ausreichend finanziell abgesichert sind. So kann der Lebensunterhalt nach dem Verlust gesichert werden und ermöglicht es, finanzielle Belastungen zu bewältigen
Gesetzliche Absicherung: Hinterbliebenenversorgung kann durch Lebensversicherungen und gesetzliche Ansprüche gesichert werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person
Beamtenversorgung: In der Beamtenversorgung gibt es Leistungen wie Sterbegeld, Witwengeld und Waisengeld. Auch Unterhaltsleistungen für nicht witwengeldberechtigte Hinterbliebene sind möglich. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe des Ruhegehalts der verstorbenen Person
Antragstellung: Die Antragstellung für Hinterbliebenenleistungen sollte umgehend nach dem Todesfall erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass keine Versorgungslücke entsteht, Waisen- und Witwenrente kann aber bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt werden. Wichtige Unterlagen wie die Sterbeurkunde sollten zur Antragstellung bereitgehalten werden
Hinterbliebenenversorgung: Eine Einführung
Die Hinterbliebenenversorgung zielt darauf ab, deine Angehörigen im Fall deines Todes finanziell abzusichern. Deinen Liebsten soll so eine finanzielle Grundlage geboten werden, um ihren Lebensunterhalt auch nach deinem Ableben zu sichern und mögliche Belastungen abzufedern. So kann sich vollständig auf die Verarbeitung des Todesfalls konzentriert werden. Dieser Schutz kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, beispielsweise durch Lebensversicherungen und Rentenansprüche. Die Leistungen können als Einmalzahlung realisiert werden, in den meisten Fällen wird aber eine Rente ausgezahlt. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die
Witwenrente: Im Todesfall des Ehepartners wird dem hinterbliebenen Partner die kleine oder große Witwenrente ausgezahlt
Erziehungsrente: Wenn du ein Kind erziehst und dein ehemaliger Partner stirbt, erhältst du Erziehungsrente. Sie dient als Unterhaltsersatz
Waisenrente: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten im Todesfall eines oder beider Elternteile Halb- oder Vollwaisenrente
Die Hinterbliebenenversorgung ist in der Beamtenversorgung beinhaltet
Leistungen für den Sterbemonat: Die Bezüge des verstorbenen Beamten werden den Erben ausgezahlt
Sterbegeld: Stirbt ein Beamter, erhalten die Hinterbliebenen eine Zahlung in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge
Witwengeld: Hat ein verstorbener Beamter mindestens fünf Dienstjahre abgeleistet, erhält der überlebende Partner Witwengeld
Waisengeld: Auch in der Beamtenversorgung erhalten Kinder im Todesfall ihrer Eltern Halb- oder Vollwaisenrente
Unterhaltsbeiträge für Witwen, die nicht witwengeldberechtigt sind: Ist der hinterbliebene Ehepartner nicht bezugsberechtigt, gibt es dennoch einen Anspruch auf Unterhalt. Darauf sind allerdings die eigenen Einkünfte anzurechnen
Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge und der Lebens- und privaten Rentenversicherung sind abhängig von dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese Auszahlungen sollen den Wegfall des Einkommens ausgleichen und den Hinterbliebenen eine finanzielle Basis bieten. Das Geld ist nicht zweckgebunden, kann also frei ausgegeben werden. So gibst du deinen Liebsten in schwierigen Zeiten finanzielle Sicherheit, sodass sie die Möglichkeit haben, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Witwen- und die Waisenrente.
Witwenrente: Voraussetzungen und Leistungen
Die Witwenrente wird als finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung beim Tod des Ehepartners gewährt. Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Art der Partnerschaft: Die verstorbene und die hinterbliebene Person müssen zum Zeitpunkt des Todes in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben. Diese Ehe oder Lebenspartnerschaft muss mindestens ein Jahr vor dem Tod geschlossenen worden sein. Damit stellt die gesetzliche Rentenversicherung sicher, dass die Ehe nicht nur geschlossen wurde, um die andere Person abzusichern. Wird der Tod durch einen Unfall verursacht, besteht in der Regel auch nach kürzerer Partnerschaft Anspruch auf Witwenrente
Beitragszahlung: Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben
Wiederheirat: Die hinterbliebene Person darf nicht erneut geheiratet haben. Bezieht die Person zunächst Witwenrente und heiratet einige Zeit später, verfällt der Anspruch. In diesem Fall gibt es in der Regel einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresrenten
kleine Witwenrente: Hinterbliebene, die keine Kinder erziehen, jünger als 47 Jahre alt und nicht erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf die kleine Witwenrente
große Witwenrente: Die große Witwenrente wird an Menschen gezahlt, die 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind der verstorbenen Person erziehen. Auch Erziehende von volljährigen Kindern haben Anspruch auf die große Witwenrente, wenn das Kind eine Behinderung hat. Bei einem Todesfall vor dem 01. Januar 2029 wird die große Witwenrente auch an Menschen gezahlt, die erst 46 Jahre alt sind
Die Höhe der Witwenrente variiert je nach individuellen Gegebenheiten. Sie wird als Prozentsatz der Rente des Verstorbenen berechnet:
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent einer Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte. Nach altem Recht gilt: Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, wird die Leistung lebenslang oder bis zu einer neuen Heirat gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die verstorbene Person vor dem Jahr 1962 geboren wurde. Nach neuem Recht wird die kleine Witwenrente nur für 24 Monate nach dem Tod ausgezahlt
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent des Rentenanspruchs, den der Verstorbene zum Todeszeitpunkt hatte. Nach altem Recht, also wenn die Hochzeit vor 2002 stattfand oder die verstorbene Person vor 1962 geboren wurde, beträgt die Rente sogar 60 Prozent
Im Sterbevierteljahr, also die ersten drei Monate nach dem Todesfall, erhält die hinterbliebene Person die Rente des verstorbenen Ehepartners in voller Höhe. Hat der Verstorbene Rente bezogen, besteht der Anspruch auf Witwenrente ab dem Sterbemonat. Ansonsten kann die Leistung ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden.
Hat die hinterbliebene Person ein eigenes Einkommen, werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
Anspruch auf Witwengeld haben Hinterbliebene von Beamten, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre im Dienst war und die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde. Es werden 55 Prozent des Ruhegehalts gezahlt.
Hinterbliebenenversorgung
Waisenrente: Höhe und Anspruch
Anspruch auf Waisenrente haben leibliche und adoptierte Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Stief-, Enkel- und Pflegekinder, die in einem Haushalt mit der verstorbenen Person gelebt haben. Gezahlt wird die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das überlebende Kind noch in der Ausbildung oder leistet einen Freiwilligendienst ab, besteht der Anspruch bis zum 27. Geburtstag.
Unterschieden wird zwischen Halb- und Vollwaisenrente:
Halbwaisenrente: Halbwaisenrente bekommen Kinder, wenn ein Elternteil verstorben ist. Der Anspruch auf Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent des Rentenanspruchs der verstorbenen Person
Vollwaisenrente: Vollwaisenrente kann bezogen werden, wenn beide Elternteile sterben. Sie beträgt 20 Prozent der Rentenansprüche beider Eltern
Damit die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Waisenrente haben, muss der verstorbene Elternteil vor seinem Tod mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das Halbwaisengeld für Hinterbliebene von Beamten beträgt 12 Prozent, das Vollwaisengeld ganze 20 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen. Die Leistung wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt.
Antragstellung für Hinterbliebenenleistungen
Die Hinterbliebenenleistung muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Das geht mittlerweile online und sollte bestenfalls innerhalb eines Monats nach dem Tod getan werden. Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, muss der Antrag bei der Unfallversicherung gestellt werden. Sowohl Waisen-, als auch Witwenrente werden bis zu 12 Monate rückwirkend gezahlt. Bei der Waisenrente muss allerdings beachtet werden, dass der Antrag erst ab einem Alter von 14 Jahren selbst gestellt werden kann. Für jüngere Kinder muss ein gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Folgende Unterlagen müssen zur Antragstellung bereitgehalten werden:
Antrag auf Hinterbliebenenrente
ein Ausweisdokument, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
Sterbeurkunde
Angaben zum Einkommen
Rentenunterlagen der verstorbenen Person
Zur Beantragung von Witwenrente muss auch eine Heiratsurkunde beigefügt werden. Beantragen volljährige Kinder Waisenrente, muss eine Bescheinigung über die aktuelle Ausbildung vorhanden sein.
Gut informiert zur Hinterbliebenenrente
Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod, doch die Hinterbliebenenversorgung ist ein wichtiger Teil der Absicherung. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik stellt sicher, dass deine Liebsten im schlimmsten Fall finanziell ausreichend geschützt sind. Die Witwenrente für Ehepartner und die Waisenrente für Kinder bieten einen wichtigen finanziellen Rückhalt. Bei Unklarheiten solltest du dich unbedingt an die Rentenversicherung wenden. So kannst du dir sicher sein, dass die Hinterbliebenen sich im Ernstfall auf die emotionale Bewältigung des Verlusts konzentrieren können.
Jetzt Termin vereinbarenHäufig gestellte Fragen zu Hinterbliebenenversorgung
Wird meine eigene Rente mit der Witwenrente verrechnet?
Ja. Die Rentenversicherung rechnet alle eigenen Einkünfte auf die Witwenrente an. Das kann dazu führen, dass die Leistung gekürzt wird.
Kann ich später von der kleinen in die große Witwenrente wechseln?
Ja, das ist möglich. Bist du jetzt noch zu jung für die große Witwenrente, kannst du, sobald du das entsprechende Alter erreicht hast, zur großen Witwenrente wechseln. Das musst du allerdings separat beantragen.
Was ist die Mindestversicherungszeit bei Hinterbliebenenleistungen?
Die Mindestversicherungszeit beschreibt die Anzahl an Jahren, die die verstorbene Person mindestens Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein muss. Das wird auch als Wartezeit bezeichnet und sind in der Regel fünf Jahre.