Wechsel von GKV in PKV

Wechsel von der GKV in die PKV – wann und wie geht das?

Anja Glorius
Geschrieben von

Anja Glorius

Aktualisiert am

20. Januar 2025

Lesezeit
1 Minute
Ein Mann informiert sich über den Wechsel von der GKV in die PKV

In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: eine gesetzliche und eine private. Private Krankenversicherungen bieten im Verhältnis zu gesetzlichen Krankenkassen eine breitere Auswahl an Leistungen und häufig auch günstigere Tarife. Deshalb lohnt es sich für viele Menschen, von der GKV in die PKV zu wechseln. Wie das geht und welche Voraussetzungen für den Wechsel zu erfüllen sind, erfährst du im Folgenden.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Die Voraussetzungen für den Wechsel: Je nach Zugehörigkeit zu bestimmten Berufs- oder Personengruppen kannst du von der GKV in die PKV wechseln

  • Beitritt einer PKV: Der private Krankenversicherer muss zunächst deinen Gesundheitszustand und somit seine Kostenrisiken einschätzen

  • Die Vor- und Nachteile des Wechsels in die PKV: Eine private Krankenversicherung bringt verschiedene Vorteile mit sich, mit Blick sowohl auf die Kosten als auch auf ihre Leistungen. Allerdings solltest du auch die Nachteile kennen, sowie ihre Lösungen

Welche Voraussetzungen gelten für den Wechsel von GKV in PKV?

Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung.

Bist du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, verfügst du über einen größtenteils festen Leistungsumfang. Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich voneinander nur geringfügig, was Kosten und Services betrifft. Demgegenüber sind private Krankenversicherungen in der Hinsicht attraktiv, dass sie dir einen umfangreicheren Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit bieten, Leistungen und Kosten flexibel an deine individuellen Bedürfnisse anzupassen. Überlegst du, von der GKV in die PKV zu wechseln, musst du zunächst prüfen, ob du dazu berechtigt bist. Die Voraussetzungen für den Wechsel sind im Sozialgesetzbuch festgelegt (SGB V, in den Paragrafen 5, 6 und 8). Diese hängen hauptsächlich damit zusammen, welcher Berufs- oder Personengruppe du angehörst. Darüber hinaus sind auch einige Zeitfristen zu berücksichtigen, falls du einen Wechsel in Betracht ziehst.

Wer darf sich privat krankenversichern?

Hauptkriterium für den Wechsel in die PKV ist, ob du von der Pflicht befreit bist, in einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet zu sein. Das gilt für die folgenden Personengruppen.

  1. Selbstständige und Freiberufler
    Der Wechsel in die PKV ist prinzipiell jederzeit möglich. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. Hast du einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewählt, kann es sein, dass du eine Mindestbindungszeit hast, bevor du deinen Vertrag kündigen darfst. Arbeitest du als Künstler oder Publizist im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetztes, muss dein Einkommen für den Wechsel in die PKV ebenso wie für Arbeitnehmer über der JAEG liegen

  2. Beihilfeberechtigte Beamte
    Der Wechsel in die PKV steht dir im Grunde prinzipiell offen

  3. Arbeitnehmer
    Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze (JAEG) beziehungsweise Pflichtversicherungsgrenze liegt (73.800 Euro im Jahr, Stand 2025). Bedenke allerdings: Bei Aufnahme deiner Tätigkeit muss das Einkommen für die kommenden 12 Monate voraussichtlich über der JAEG liegen. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen wird bei Lohnerhöhungen am 31.12 des Jahres geprüft, ob du im laufenden und im kommenden Jahr über der Grenze liegst bzw. liegen wirst

  4. Studierende
    Hier musst du beachten, dass der Wechsel in die PKV innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation erfolgt

  5. Hausmänner und Hausfrauen
    Dein Einkommen muss unter 535 Euro im Monat liegen (Minijob, Stand 2025)

Gehörst du zu einer dieser Kategorien, kannst du prinzipiell in die PKV wechseln, falls du gesetzlich krankenversichert bist.

Zeitfristen beachten

Um von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung zu wechseln, musst du allerdings einige Zeitfristen beachten.

  1. Kündigungsfrist bei der GKV
    Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate – beziehungsweise erfolgt die Kündigung erst mit Ablauf des übernächsten Monats. Zum Bespiel: Kündigst du am 15.02, bist du erst ab dem 01.05 abgemeldet

  2. Mindestbindungszeit bei Wahltarifen
    Hast du in deiner GKV einen Wahltarif gewählt, kann es sein, dass dein Vertrag eine Mindestbindungszeit vorsieht. Diese kann von einem bis drei Jahren dauern. Informiere dich daher bei deinem Versicherer, ob das der Fall ist. Bedenke auch, dass GKV immer eine Mindestbindungszeit haben (aktuell 12 Monate, Stand 2025), die allerdings beim Wechsel in die PKV nicht greift

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Darüber verfügst du, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder bestimmte Prämien eingestellt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.

Gesundheitsprüfung und Alter

Anders als bei gesetzlichen Krankenkassen hängen die Kosten einer privaten Krankenversicherung sowohl vom Leistungsumfang, den du dir wünschst und mit dem Versicherer vertraglich vereinbarst, als auch von deinem Alter und Gesundheitszustand ab. Grund dafür ist, dass der private Versicherer das Risiko und mögliche Kosten einschätzen muss.

Die Person, die in die PKV wechseln will, muss daher Gesundheitsfragen beantworten und gegebenenfalls einen Gesundheitscheck machen. Bitte beantworte alle Fragen sorgfältig und vollständig, denn davon hängt ab, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen im Versicherungsfall erbringt. Es kann sein, dass du mit einer Ablehnung durch die PKV rechnen musst, falls das Krankheitsrisiko als zu hoch eingeschätzt wird (im Ablehnungsfall kannst du dich über Krankenzusatzversicherungen informieren).

Die Gesundheitsfragen variieren je nach Versicherungsgesellschaft. Allerdings kannst du mit Fragen zu den folgenden Themen rechnen:

Optionstarife und Anwartschaftsversicherung

Überlegst du einen Wechsel in die PKV, kann dieser auch deshalb schwierig sein, weil dein Alter und Gesundheitszustand zu höheren Kosten führen. Allerdings hast du die Möglichkeit – selbst wenn du momentan keine PKV abschließen kannst oder darfst –, Geld in einen Optionstarif zu investieren. Optionstarife sind dafür gedacht, dass sie gegen eine relativ kostengünstige monatliche Einzahlung deinen Gesundheitszustand zu dem Zeitpunkt des Optionstarifabschlusses einfrieren. Das heißt für dich: Willst du später in die PKV wechseln, kannst du noch immer einen günstigeren Tarif bekommen. Eine Anwartschaftsversicherung solltest du abschließen, falls du für eine kurze Zeit deine PKV unterbrechen möchtest. Somit kannst du deine Mitgliedschaft einfach pausieren und spätere Kostenerhöhungen vermeiden, die mit der Rückkehr entstehen würden.

Wie funktioniert der Wechsel in die PKV?

Ganz allgemein läuft der Wechsel von GKV in PKV folgendermaßen vor.

  1. Überprüfung der Voraussetzungen
    Du solltest zuallererst überprüfen, ob du die Möglichkeit überhaupt hast, einer PKV beizutreten

  2. Kündigung der GKV
    Du musst deine Mitgliedschaft bei der GKV kündigen. Die Kündigung muss im Rahmen der vorgegebenen Frist und schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben. Bedenke allerdings, dass die Kündigung erst mit dem Vorliegen der PKV-Bescheinigung wirksam wird. Das heißt: Kündigst du am 15.02, muss die PKV-Bescheinigung zum 30.04 vorgelegt sein

  3. Kündigungsbestätigung erhalten
    Du wirst eine Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen bekommen (laut Sozialgesetzbuch)

  4. Beitritt der PKV
    Hast du deinen GKV-Vertrag gekündigt, kannst du Mitglied einer PKV werden

  5. Gegebenenfalls Mitteilung an den Arbeitsgeber
    Bist du angestellt, musst du deinem Arbeitgeber bezüglich des Krankenversicherungswechsels Bescheid geben

Direkt nach der Kündigung PKV anschreiben

Kündigst du die GKV, kannst du direkt den Beitritt in der PKV beantragen. Deine gesetzliche Krankenkasse endet erst dann, wenn du nachweisen kannst, dass die PKV besteht. So stellst du sicher, dass du keine Zeit verlierst und keine Fristen verpasst.

Wechsel in die PKV: Vor- und Nachteile

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung bringt einige Vorteile mit sich:

Allerdings, falls du dir den Wechsel in eine PKV überlegst, solltest du auch die folgenden Nachteile kennen:

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse hat viele Facetten und erfordert eine professionelle Begleitung. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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Wechsel in die PKV und Rückkehr zur GKV

Hast du dich für den Wechsel in die PKV entschieden, kannst du nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren. Diese hängen grundsätzlich damit zusammen, dass aufgrund von Veränderungen in deinen Lebensverhältnissen eine Versicherungspflicht entsteht – zum Beispiel dadurch, dass du als Arbeitnehmer unter der JAEG verdienst, oder wegen Arbeitslosigkeit. Bedenke allerdings, dass die Rückkehr nach dem 55. Lebensjahr sehr schwer wird.

Der Wechsel zu einer PKV muss nicht schwer sein

Einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung stellen sich viele Menschen kompliziert vor, was oft gar nicht der Fall ist. Liegen die dafür notwendigen Voraussetzungen vor, darfst du prinzipiell je nach Vertragsbedingungen deine GKV kündigen und in die PKV wechseln. Wichtig ist nur zu beachten, ob du zu den Personengruppen gehörst, die dazu berechtigt sind. Gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse bietet dir eine private Krankenversicherung meistens ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis sowie einen breiteren Leistungsumfang.

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Häufig gestellte Fragen zum Wechsel von der GKV in die PKV

In die PKV dürfen wechseln: Freiberufler und Selbstständige; Künstler, Publizisten und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, 73.800 Euro im Jahr, Stand 2025); beihilfeberechtigte Beamte; Studierende; Hausfrauen mit einem Einkommen unter 535 Euro im Monat (Minijob-Basis, Stand 2025).

Bist du Arbeitnehmer, muss dein Einkommen für die kommenden 12 Monate voraussichtlich über der JAEG liegen. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen wird bei Lohnerhöhungen am 31.12 des Jahres geprüft, ob du im laufenden und im kommenden Jahr über der Grenze liegst bzw. liegen wirst. Ansonsten musst du die Kündigungsfristen für deine GKV beachten.
Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate – beziehungsweise erfolgt die Kündigung erst mit Ablauf des übernächsten Monats. Bedenke auch, dass bis zur Wirksamkeit der Kündigung die PKV-Bescheinigung vorliegen muss. Das heißt konkret: Kündigst du am 15.02, bist du erst ab dem 1.05 abgemeldet, aber nur dann, falls die PKV-Bescheinigung zum 30.04 vorliegt.
Hast du aber einen Wahltarif bei deiner gesetzlichen Krankenkasse, kann es sein, dass dieser eine Mindestbindungszeit von eins bis drei Jahre vorsieht: Informiere dich daher diesbezüglich bei deinem Versicherer.

Ja, ganz allgemein bieten dir private Krankenversicherungen mehr Leistungen für einen günstigeren Preis. Allerdings hängen die PKV-Kosten von deinem Alter und deinem Gesundheitszustand: Hast du wichtige Vorerkrankungen und bist bereits älter, können die PKV-Kosten für dich steigen. Je jünger du bist, desto sinnvoller ist es, dich für eine PKV zu entscheiden. Eine Möglichkeit ist auch, in frühen Jahren einen Optionstarif abzuschließen: Dieser friert deinen Gesundheitszustand sozusagen ein, sodass dein Tarif aufgrund späterer Erkrankungen nicht allzu teuer wird.