Pflegegeld beantragen und nutzen

Ratgeber zum Pflegegeld für Angehörige

mehrWert Redaktion
Geschrieben von

mehrWert Redaktion

Aktualisiert am

2. Januar 2024

mehrWert - Die 5 Pflegegrade: So läuft die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab

Die Pflege eines geliebten Menschen kann eine erfüllende Aufgabe sein, die allerdings auch mit vielen Herausforderungen einhergeht. In Deutschland gibt es eine Unterstützung in Form von Pflegegeld, das Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung steht. Bist du dafür verantwortlich, die benötigte Pflege und Betreuung für einen Angehörigen sicherzustellen, kann das erst mal überfordernd sein. Um die Überforderung zu mindern, erklären wir dir heute, wie du Pflegegeld beantragen und nutzen kannst, um deinen Liebsten die bestmögliche Versorgung und Betreuung zu ermöglichen.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Pflegegeld als Unterstützung: Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegenden Angehörigen hilft, die Pflege und Betreuung ihrer Liebsten zu Hause sicherzustellen. So können pflegebedürftige Personen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben

  • Anspruch auf Pflegegeld: Um die Geldleistung für Pflegebedürftige zu erhalten, muss die antragstellende Person mindestens in Pflegegrad zwei eingestuft sein. Zudem muss die häusliche Pflege sichergestellt werden

  • Höhe der Geldleistung: Die Höhe der Pflegeleistung ist abhängig vom Pflegegrad. Die Beiträge reichen von 332 Euro für Pflegegrad zwei bis zu 947 Euro für Pflegegrad fünf (Stand 2024)

  • Flexibilität und Kombinationsmöglichkeiten: Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und bietet somit die Möglichkeit einer flexiblen Verwendung. Zudem kann die Geldleistung mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, die Pflege und Betreuung ihrer bedürftigen Familienmitglieder zu Hause sicherzustellen. Mit dieser Möglichkeit wird die häusliche Pflege gefördert, wodurch pflegebedürftige Personen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Zudem möchten Angehörige oder die bedürftigen Menschen selbst häufig nicht, dass die Pflege von fremden Menschen, beispielsweise einem ambulanten Pflegedienst, übernommen wird. Für diese Fälle gibt es in Deutschland das Pflegegeld. Gezahlt wird dieses monatlich von der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person. Über das Geld kann frei verfügt werden, wird aber im Normalfall an die pflegenden Menschen weitergegeben.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad zwei von fünf eingestuft sein. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst bei einer Begutachtung, bei der mithilfe eines Punktesystems verschiedene Kriterien wie die Selbstständigkeit und die Verhaltensweisen der pflegebedürftigen Person eingeschätzt werden. Für die Einschätzung werden sechs Lebensbereiche begutachtet:

Jeder dieser Lebensbereiche wird individuell bewertet. Die Ergebnisse dieser Beurteilung fließen dann in die Bestimmung des Pflegegrads ein.

Abgesehen von dem Vorhandensein eines Pflegegrads, muss die häusliche Pflege selbst sichergestellt werden, um den Anspruch auf Pflegegeld sicherzustellen. Dies kann durch Angehörige oder ehrenamtliche tätige Personen geschehen. Zudem muss die pflegebedürftige Person innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens für zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann über die gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflichtversicherung passiert sein. Wurde nicht in die Pflegeversicherung eingezahlt, kannst du „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet im Jahr 2024:

Die Beträge können sich von Jahr zu Jahr ändern. So wurde das Pflegegeld zum 01. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben.

Welche Leistungen bietet das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann so flexibel eingesetzt werden. Meistens wird das Pflegegeld genutzt, um pflegende Angehörige für ihre Unterstützung zu bezahlen. Mit dieser Option ermöglicht die Pflegekasse es dir, selbst zu entscheiden, ob du deine Angehörigen selbst pflegen oder Fachkräfte dafür engagieren möchtest. Lebt die pflegebedürftige Person in einem Alten- oder Pflegeheim, verfällt der Anspruch auf Pflegegeld.

Das Pflegegeld richtig zu beantragen und zu nutzen ist für die Pflege deiner Angehörigen essenziell. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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Pflegegeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Hier findest du eine Übersicht über die wichtigsten Informationen für die Antragstellung:

Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen: Vergleich der Optionen

Während das Pflegegeld gezahlt wird, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Menschen die Pflege übernehmen, bestehen Pflegesachleistungen aus konkreten pflegerischen Dienstleistungen, die von qualifizierten Fachkräften erbracht werden. Dabei rechnet die Pflegekasse direkt mit dem zuständigen Pflegedienst ab. Zu den Dienstleistungen gehören:

Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen ist, ähnlich wie bei der Höhe des Pflegegelds, nach Pflegegrad geregelt:

Anders als beim Pflegegeld sind hier die Leistungen allerdings zweckgebunden an die Pflege. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Werden beispielsweise die bewilligten Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen, erhält die pflegebedürftige Person anteilig Pflegegeld.

Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber du wirst damit nicht allein gelassen. Es gibt Unterstützung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Als finanzielles Hilfsmittel ermöglicht das Pflegegeld, die hilfsbedürftige Person in ihrer vertrauten Umgebung zu pflegen. Stelle rechtzeitig den Antrag auf Pflegegeld, damit keine Versorgungslücke entsteht und deine Liebsten immer die notwendige Unterstützung erhalten können!

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Häufig gestellte Fragen zum Antrag und zur Nutzung des Pflegegeldes

Ich bin mir nicht sicher, welche Pflegeform am besten ist. Was kann ich tun?

Wenn du dir unsicher bist, kannst du zunächst Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung beantragen. Entscheidest du dich um, kannst du die Leistungen im Nachhinein anpassen.

Kann ich auch ohne Vorsorgevollmacht den Antrag stellvertretend ausfüllen?

Seit 2023 gibt es das Notvertretungsrecht. Damit kann ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die pflegebedürftige Person kurzfristig vertreten.

Kann ich rückwirkend Pflegegeld beantragen?

Nein, das geht nicht. Der Anspruch ist erst ab dem Tag der Antragstellung gegeben. Bis zu diesem Tag bekommst du das Geld rückwirkend.