Pflegegrad 1
Was bedeutet Pflegegrad 1?
mehrWert Redaktion
4. Juli 2024
Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, kann die Pflege und was damit einhergeht eine große Herausforderung für die ganze Familie darstellen. Oft tauchen Fragen auf, die verwirrend und überwältigend sind. Besonders die Beantragung eines Pflegegrads ist für viele Menschen eine Herausforderung. Aber was bedeutet eine Pflegegrad überhaupt und wie funktioniert die Antragstellung? Wofür stehen die einzelnen Pflegegrade? Um dir einen Teil der Überforderung zu nehmen, erklären wir dir in diesem Artikel alles, was du über den Pflegegrad 1 wissen musst.
Was ist der Pflegegrad 1?
Pflegegrade sind Einteilungen innerhalb des deutschen Pflegesystems, die die Selbstständigkeit eines Menschen bewerten. In der Vergangenheit war der nötige Pflegeaufwand entscheidend für die Einstufung der Pflegegrade. Mittlerweile spielt das keine Rolle mehr, es geht lediglich um das Ausmaß der Selbstständigkeit.Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt durch den MDK, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade. Menschen, die in Pflegegrad 1 eingestuft werden, zeigen eine gewisse Einschränkung in ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen regelmäßige Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Das kann beispielsweise Tätigkeiten wie die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung betreffen. Am häufigsten sind Beeinträchtigungen im körperlichen Bereich. Die pflegebedürftige Person braucht dann beispielsweise Hilfe bei der körperlichen Pflege, dem Ankleiden oder dem richtigen Umgang mit Inkontinenz. Trotz der Einschränkungen sind Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 noch in der Lage, einige ihrer alltäglichen Aufgaben selbst zu bewältigen.
Obwohl Pflegebedürftige des ersten Grades noch recht selbstständig sind, hat auch diese Einstufung schon umfassende Auswirkungen auf die Betroffenen und deren Familien. Schließlich wird mit dem Pflegegrad nicht nur der Zugang zu Pflegeleistungen durch professionelle Pflegedienste ermöglicht, sondern auch der Bezug von finanziellen Leistungen wie Entlastungsbeträgen oder Zuschüssen für Wohnraumanpassungen. Pflegegrad 1 ist also ein wichtiger Schritt, um die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zu erfassen und nötige Unterstützungsmöglichkeiten für die Pflege bereitzustellen. So wird die Lebensqualität verbessert und die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit unterstützt.
Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 1
Mit der Einstufung in die Pflegegrade wird die Grundlage zum Erhalt von Pflegeleistungen und finanziellen Unterstützungen gebildet. Damit der MDK dich oder deine Familienangehörigen in die entsprechenden Pflegegrade einstuft, muss die pflegebedürftige Person gewisse Kriterien erfüllen. Bei dem Hausbesuch des medizinischen Diensts der Krankenkasse werden sechs Lebensbereiche begutachtet. Bewertet werden die Selbstständigkeit und die alltäglichen Fähigkeiten in den sechs Bereichen. Anhand eines Fragenkatalogs werden die Einschränkungen mit einem Punktwert eingeschätzt. Jeder der sechs Lebensbereiche beeinflusst die Gesamtbewertung unterschiedlich stark. Die ausschlaggebenden Bereiche sind:
Mobilität (10 %): Hier wird geprüft, wie eigenständig und sicher sich die pflegebedürftige Person in ihrer Umgebung bewegen kann. Es ist ausschließlich die Beweglichkeit ausschlaggebend. Liegt aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung eine Beeinträchtigung vor, wird das in diesem Bereich nicht bewertet
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): Hier wird bewertet, inwieweit die geistigen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person beeinträchtigt sind. Es wird untersucht, ob Informationen verarbeitet und verstanden werden können und ob die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist
Verhaltensweisen und psychische Belastung (7,5 %): Hier werden Verhaltensstörungen und psychische Schwierigkeiten begutachtet. Du solltest hier unbedingt auffällige Verhaltensweisen wie zielloses Umherlaufen und Aggressionen, also beispielsweise Beleidigungen, schlagen und treten, nennen. Auch von möglicherweise auftretenden Wahnvorstellungen solltest du hier berichten
Selbstversorgung (40 %): Zur Begutachtung der Selbstversorgung zählt, ob und in welchem Umfang die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich ohne Unterstützung zu waschen und anzuziehen. Wichtig ist hier auch die Selbstständigkeit bei Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Hier wird bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, mit den Anforderungen und Belastungen ihrer Erkrankung oder Therapie umzugehen. Dabei geht es beispielsweise um den Umgang mit Medikamenten, das Einhalten von Therapieplänen und das Wahrnehmen von Arztbesuchen
Gestaltung des Alltagslebens (15 %): Hier wird geprüft, ob die pflegebedürftige Person in der Lage ist, soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten, Freizeitaktivitäten zu unternehmen und eigenständig ihren Alltag zu organisieren
Die Bereiche Verhaltensweisen und psychische Belastung und kognitive und kommunikative Fähigkeiten fließen gemeinsam zu 15 % in die Bewertung ein. Pflegegrad 1 liegt vor, wenn bei der Bewertung zwischen 12,5 und 27 Punkten erreicht werden.
Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 1
Obwohl Pflegegrad 1 der niedrigste Grad ist, hast du oder dein pflegebedürftiges Familienmitglied Anspruch auf Geld- und Sachleistungen von der Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu anderen Pflegegraden fällt das aber eher gering aus. Bei Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf folgende Leistungen:
Pflegehilfsmittel wie Schutzmasken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich
Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss von 214 Euro monatlich; gilt aber nur, wenn die pflegebedürftige Person in einer Pflegewohngruppe lebt
einmalige Anschubfinanzierung von 2500 Euro für die Gründung einer Pflegewohngruppe
Zuschuss in Höhe von 23 Euro für den Anschluss eines Hausnotrufs und die damit einhergehenden laufenden Kosten
4000 Euro Zuschuss für notwendige Anpassungen des Wohnraums
Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und anderen Pflegegraden
Die Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und den anderen Pflegegraden betreffen vor allem die Art und den Umfang der Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten für ihre Pflege können. So erhalten höhere Pflegegrade höhere finanzielle Leistungen und haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Auch Pflegesachleistungen erhältst du erst ab mindestens Pflegegrad 2, da diese von einem professionellen Pflegedienst ausgeführt werden und das in der Regel bei Grad 1 nicht nötig ist. Stationäre Unterbringungen werden ebenfalls erst ab Pflegegrad 2 übernommen.
Pflegebedarf und Pflegeaufwand bei Pflegegrad 1
Da bei Pflegegrad 1 noch ein großer Teil der alltäglichen Herausforderungen selbstständig erledigt werden kann, ist sowohl der Pflegebedarf als auch der Pflegeaufwand eher gering.
Antragstellung und Beantragung von Pflegegrad 1
Wird die eigenverantwortliche Alltagsbewältigung für dich oder einen Angehörigen schwieriger, solltest du Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen. Sie ist an die Krankenkasse gebunden, daher kannst du sie über die zuständige Krankenkasse erreichen. Zunächst musst du einen formlosen Antrag an die Pflegeversicherung schicken.
Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt anschließend durch den MDK. Daher musst du den von dir vermuteten Pflegegrad bei der Antragstellung auch nicht nennen. Wie bereits erklärt, entscheidet der MDK anhand eines Kriterienkatalogs über die Pflegegrad. In der Regel kommt dafür ein Mitarbeiter zu der pflegebedürftigen Person nach Hause. Der Pflegegrad kann aber auch vorläufig durch ein Eilverfahren bestimmt werden. Das passiert beispielsweise dann, wenn die pflegebedürftige Person sich in einem Krankenhaus befindet. Der Hausbesuch findet dann nach der Entlassung statt.
Bist du dir unsicher, wie die Antragstellung funktioniert oder hast du Fragen zu den genauen Leistungen und Voraussetzungen eines Pflegegrads, kannst du dich an die Kranken- oder Pflegekasse der pflegebedürftigen Person wenden.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 reicht bei mir oder meinem Angehörigen nicht aus. Was kann ich tun?
In diesem Fall solltest du innerhalb von vier Wochen formlos Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Das kannst du auch dann machen, wenn der Antrag abgelehnt wurde.
Wer darf bei Pflegegrad 1 pflegen?
Die alltägliche Unterstützung kann von jedem Menschen übernommen werden. Pflegekurse können kostenfrei bei der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Von professionellen Kräften übernommene Leistungen bezahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 in der Regel nicht.
Was ist, wenn der Gesundheitszustand sich stark verschlechtert?
Ähnlich wie beim ersten Antrag auch, musst du dich bei deiner Pflegekasse melden und eine Höherstufung beantragen. Anschließend wird ein neues Gutachten erstellt und entsprechend dem Ergebnis wird der Pflegegrad angepasst.