Pflegegrad 2
Was bedeutet Pflegegrad 2?
mehrWert Redaktion
4. Juli 2024
Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle und oft herausfordernde Aufgabe, die sowohl emotional als auch praktisch große Anforderungen stellt. Um Pflegebedürftige und ihre Familien zu unterstützen, gibt es in Deutschland Pflegegrade. Entsprechend der Einschränkung der Selbstständigkeit können Menschen einen Pflegegrad erhalten, wodurch der Pflegebedarf bestimmt werden kann und Anspruch auf entsprechende Leistungen entsteht. Aber was bedeuten die Pflegegrade überhaupt und welche Leistungen gehen damit einher? Im Folgenden erklären wir dir alles, was du über den Pflegegrad 2 wissen musst.
Was ist der Pflegegrad 2?
Die fünf Pflegegrade sind Einteilungen innerhalb des deutschen Pflegesystems, mit denen die Selbstständigkeit einer Person eingeschätzt werden. Früher war der Pflegebedarf ausschlaggebend für die Einstufung, mittlerweile ist aber lediglich das vorhandene Maß der Selbstständigkeit wichtig.
Der Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf Pflegegraden. Für die Einstufung ist eine starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nötig. Es ist also eine umfangreiche Unterstützung im Alltag, also beispielsweise bei der Ernährung und der Mobilität, notwendig. Besonders bei der Körperpflege benötigen die pflegebedürftigen Personen in der Regel Hilfe, da das selbstständige Ankleiden und Waschen oft zu Problemen führen.
Mit dem Pflegegrad erhalten die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen nicht nur Zugang zu Pflegeleistungen durch professionelle Hilfskräfte, sondern haben auch Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Zuweisung eines Pflegegrads ist also eine wichtige Unterstützung, um den Bedarf an Pflege zu erfassen und nötige Unterstützungsmaßnahmen zu organisieren. So kann die Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen und auch deren Familienmitgliedern verbessert werden.
Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 2
Die Zuteilung in einen Pflegegrad bedeutet für viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen einen wichtigen Zugang zu Pflegeleistungen und finanziellen Unterstützungen. Nach der Antragstellung wird durch den MDK, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ein Gutachten erstellt. Das geschieht bei einem Hausbesuch, bei dem Fragen zum Gesundheitszustand und zur Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Die Fragen werden zu sechs Lebensbereichen gestellt. Die Einschränkungen werden anhand der Antworten mit einem Punktwert eingeschätzt. Der Pflegegrad 2 wird zugeteilt, wenn bei der Begutachtung durch den MDK 27 bis 47,6 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit vergeben werden. Die sechs Lebensbereiche beeinflussen die Bewertung unterschiedlich stark.
Die ausschlaggebenden Bereiche sind:
Mobilität (10 %): Geprüft wird, wie eigenständig sich die pflegebedürftige Person in ihrer Umgebung bewegen kann. Dazu zählt unter anderem aufrechtes Sitzen und Treppen steigen. Auch die Sicherheit der Bewegungen wird begutachtet. Bewegungseinschränkungen, die durch geistige Beeinträchtigungen ausgelöst werden, werden in diesem Bereich nicht bewertet
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): Hier werden die geistigen Fähigkeiten der Person bewertet. Können Gespräche geführt und eigenständig Entscheidungen getroffen werden?
Verhaltensweisen und psychische Belastung (7,5 %): In diesem Bereich werden Verhaltensstörungen und psychische Schwierigkeiten eingeschätzt. Ängstliches oder aggressives Verhalten, sowie Wahnvorstellungen sollten hier genannt werden. Aber auch zielloses Umherlaufen ist relevant
Selbstversorgung (40 %): Ist die pflegebedürftige Person in der Lage, sich ohne Unterstützung zu waschen und anzuziehen? Wenn ja, in welchem Umfang? Begutachtet wird hier auch die Selbstständigkeit bei Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Hier wird bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, mit den Anforderungen und Belastungen ihrer Erkrankung oder Therapie umzugehen. Werden Medikamente regelmäßig und selbstständig eingenommen? Werden Arzttermine und Therapiepläne eingehalten?
Gestaltung des Alltagslebens (15 %): Ist die pflegebedürftige Person in der Lage, eigenständig ihren Alltag zu organisieren und soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten?
Die sechs Lebensbereiche werden jeweils anhand von bis zu 16 Kriterien bewertet. Die erreichte Punktzahl wird zusammengerechnet, wodurch sich dann der Pflegegrad ergibt.
Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 ermöglicht dir und deinen Angehörigen bestimmte Leistungen und Ansprüche, die auf den Pflegebedarf und die Einschränkungen der Selbstständigkeit abgestimmt sind. Mit Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf eine große Bandbreite an Leistungen. Bei einer niedrigen Pflegestufe wie Grad 2 kannst du sie aber nicht im vollen Umfang nutzen. So werden beispielsweise die finanziellen Leistungen von Grad zu Grad höher. Zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 gehören:
Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten monatlich Pflegegeld, um die Kosten für die Pflege zu decken. Bei Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf 332 Euro Pflegegeld monatlich
Pflegesachleistungen: Pflegegrad 2 ermöglicht die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen. Diese Pflegesachleistungen werden von professionellen Pflegekräften erbracht und umfassen in der Regel Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität
Verhinderungspflege: Braucht die pflegende Person Urlaub, wird die Vertretung von der Pflegeversicherung bezahlt. Dafür hast du jährlich Anspruch auf 1612 Euro
Leistungen für teilstationäre Pflege: Monatlich erhältst du 689 Euro für die teilstationäre Pflege. So kannst du beispielsweise die Tages- und Nachtpflege finanzieren. Die Möglichkeit, nur den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung zu verbringen ist für pflegebedürftige Menschen, die ihre gewohnte Umgebung nicht gänzlich verlassen wollen, oft ein guter Kompromiss
Für alle Pflegegrade gleich sind:
Pflegehilfsmittel wie Schutzmasken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich
Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss von 214 Euro monatlich; gilt aber nur, wenn die pflegebedürftige Person in einer Pflegewohngruppe lebt
einmalige Anschubfinanzierung von 2500 Euro für die Gründung einer Pflegewohngruppe
Zuschuss in Höhe von 23 Euro für den Anschluss eines Hausnotrufs und die damit einhergehenden laufenden Kosten
4000 Euro Zuschuss für notwendige Anpassungen des Wohnraums
Unterschiede zwischen Pflegegrad 2 und anderen Pflegegraden
Die Unterschiede zwischen Pflegegrad 2 und den höheren Pflegegraden (Pflegegrad 3 bis 5) liegen hauptsächlich im Umfang des Pflegebedarfs und den damit verbundenen Leistungen und Ansprüchen. Während die Leistungen und der Pflegebedarf im Vergleich zu den höheren Pflegegraden geringer ausfallen, ist der Leistungsumfang deutlich größer als noch bei Pflegegrad 1. Du erhältst ab Pflegegrad 2 Pflegegeld und hast Anspruch auf Pflegesachleistungen. Auch stationäre Unterbringungen werden von der Pflegekasse bezuschusst.
Antragstellung und Beantragung von Pflegegrad 2
Du solltest frühzeitig Kontakt zur zuständigen Pflegekasse aufnehmen, wenn du merkst, dass deine eigene Selbstständigkeit oder die von einem Angehörigen deutlich nachlässt. Du erreichst die Pflegekasse über die zuständige Krankenkasse. Um den Pflegegrad zu beantragen, stellst du zunächst einen formlosen Antrag. Diesen schickst du an die Pflegeversicherung. Du musst keinen vermuteten Pflegegrad in diesem Antrag angeben. Anschließend erfolgt die Zuteilung zum entsprechenden Pflegegrad durch den MDK. Bei einem Hausbesuch wird die Selbstständigkeit in den oben erklärten sechs Lebensbereichen eingeschätzt. Ist die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, kann der Pflegegrad vorläufig durch ein Eilverfahren bestimmt werden. Der Hausbesuch findet dann nach der Entlassung statt.
Bist du dir unsicher, wie die Antragstellung funktioniert oder hast du Fragen zu den genauen Leistungen und Voraussetzungen eines Pflegegrads, kannst du dich an die Kranken- oder Pflegekasse der pflegebedürftigen Person wenden. Auch der Pflegestützpunkt in deiner Nähe kann deine Fragen beantworten.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 2
Bekomme ich finanzielle Leistungen direkt überwiesen?
Einige Pflegeleistungen werden von der Pflegekasse mit dem Anbieter verrechnet. Das Pflegegeld erhältst du aber beispielsweise direkt auf dein Konto.
Wieviel Verhinderungspflege erhalte ich im Jahr?
Bei Pflegegrad 2 hast du einen jährlichen Anspruch auf 1612 Euro für die Verhinderungspflege. Du kannst sie höchstens für 42 Tage oder sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Was ist, wenn der Gesundheitszustand sich stark verschlechtert?
Ähnlich wie beim ersten Antrag auch, musst du dich bei deiner Pflegekasse melden und eine Höherstufung beantragen. Anschließend wird ein neues Gutachten erstellt und entsprechend dem Ergebnis wird der Pflegegrad angepasst.