Pflegegrad 3
Was bedeutet Pflegegrad 3?
mehrWert Redaktion
4. Juli 2024
Die Pflege eines geliebten Menschen ist oftmals eine emotionale und besonders auch finanzielle Herausforderung. Um pflegebedürftige Personen und ihre Familien zu unterstützen, gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Sie teilt Pflegebedürftigen einen sogenannten Pflegegrad zu. Je nach Pflegegrad stehen dir und deiner Familie dann Leistungen zu, etwa Pflege durch professionelle Fachkräfte und Pflegegeld. Aber was genau bedeuten die einzelnen Pflegegrade eigentlich und gibt es Unterschiede in den Leistungen? Alles, was du über Pflegegrad 3 und die damit einhergehenden Leistungen wissen musst, erfährst du im Folgenden.
Was ist der Pflegegrad 3?
Vielleicht hast du bei dir selbst oder einem Familienmitglied festgestellt, dass die eigenständige Alltagsbewältigung immer herausfordernder wird. Das geht für die Angehörigen oft mit viel Aufwand einher, da neben den Anstrengungen des eigenen Alltags nun zusätzlich die Pflege eines geliebten Menschen hinzukommt. Die Pflegekasse kann dich in solchen Momenten unterstützen.
Ist die Selbstständigkeit einer Person stark eingeschränkt, kann sie einen Pflegegrad erhalten. Im deutschen Pflegesystem gibt es davon fünf Stück. Je geringer die Eigenständigkeit ist, desto höher ist der zugeteilte Pflegegrad. Pflegegrad 3 ist der mittlere von den fünf Pflegegraden. Für eine Zuteilung muss eine schwere Beeinträchtigung der Eigenständigkeit vorliegen. Die pflegebedürftigen Personen in Pflegegrad 3 brauchen in der Regel eine umfassende Unterstützung in ihrem Alltag. Besonders bei der Körperpflege und Mobilität sind sie häufig auf Hilfe angewiesen. Mit der Zuteilung zu einem Pflegegrad ermöglicht die Pflegeversicherung die Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen und professionellen Hilfskräften, sodass die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und der Familie verbessert wird.
Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 3
Für viele pflegebedürftige Personen und ihre Familienangehörigen stellt die Einstufung in einen Pflegegrad einen wichtigen Zugang zu professionellen Pflegeleistungen und finanzieller Unterstützung dar. Möchtest du einen Pflegegrad für dich oder einen Angehörigen beantragen, musst du dich mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen. Die Einteilung in einen Pflegegrad findet anschließend durch den MDK, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung, statt. Ein Mitarbeiter des MDK erstellt bei einem Hausbesuch ein Gutachten.
Untersucht wird dabei die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Lebensbereichen, anhand von je bis zu 16 Kriterien. Für die Einschränkungen werden Punkte vergeben, deren Gesamtwert zusammengerechnet den Pflegegrad bestimmen. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen bei dem Gutachten zwischen 47,5 bis 70 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Lebensbereiche fließen unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung ein. Ausschlaggebend ist das Maß der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:
Mobilität (10 %): Hier ist die Eigenständigkeit bei der Bewegung in der gewohnten Umgebung ausschlaggebend. Geprüft wird unter anderem aufrechtes Sitzen und Treppen steigen. Es ist ausschließlich die Beweglichkeit und die Sicherheit dieser ausschlaggebend. Liegen Einschränkungen aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung vor, werden diese hier nicht bewertet
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): Hier werden die geistigen Fähigkeiten der Person bewertet. Können Gespräche geführt und eigenständig Entscheidungen getroffen werden? Können Informationen verarbeitet und verstanden werden? Inwieweit sind kommunikative Fähigkeiten vorhanden oder eingeschränkt?
Verhaltensweisen und psychische Belastung (7,5 %): In diesem Bereich werden Verhaltensstörungen und psychische Schwierigkeiten eingeschätzt. Ängstliches oder aggressives Verhalten, wie beispielsweise Schlagen, Treten und Beleidigungen, aber auch das Auftreten von Wahnvorstellungen sollten hier genannt werden
Selbstversorgung (40 %): Hier wird begutachtet, ob und in welchem Umfang die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich ohne Unterstützung zu waschen und anzuziehen. Wichtig ist auch die Selbstständigkeit bei Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Hier wird bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, mit den Anforderungen und Belastungen ihrer Erkrankung oder Therapie umzugehen. Werden Medikamente regelmäßig und selbstständig eingenommen? Werden Arzttermine und Therapiepläne eingehalten?
Gestaltung des Alltagslebens (15 %): Ist die pflegebedürftige Person in der Lage, eigenständig ihren Alltag zu organisieren und soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten?
Da es sich um ein sehr umfangreiches Gutachten handelt, ist es empfehlenswert, in den Wochen vorher ein Pflegetagebuch zu führen. Möglicherweise kannst du dich während des Besuchs des MDK nicht genau an Situationen erinnern. Ein Tagebuch kann dir helfen, den richtigen Pflegegrad zu erhalten.
Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3 benötigen im Alltag in der Regel sehr viel Unterstützung. Daher erhältst du von der Pflegekasse Zugriff auf Leistungen, die auf den Pflegebedarf und die Einschränkungen der Selbstständigkeit abgestimmt sind. Mit Pflegegrad 3 hast du Anspruch auf alle vorhandenen Pflegeleistungen, kannst sie aber, anders als bei höheren Pflegegraden, nicht im vollen Umfang nutzen. Mit Pflegegrad 3 hast du Anspruch auf folgende Leistungen:
Pflegegeld von 573 Euro monatlich, um die Kosten für die Pflegeleistungen zu decken
Pflegesachleistungen in Höhe von 1432 Euro monatlich, um Leistungen von professionellen Pflegekräften in Anspruch nehmen zu können
damit die pflegende Person Urlaub nehmen kann, hast du mit Pflegegrad 3 Anspruch auf 1612 Euro Verhinderungspflege im Jahr
1298 Euro monatlich für die teilstationäre Pflege
1774 Euro im Jahr für die Kurzzeitpflege, die auf 56 Tage oder acht Wochen im Jahr begrenzt ist
1262 Euro monatlich für die stationäre Pflege
Für alle Pflegegrade gleich sind:
40 Euro für Pflegehilfsmittel wie Schutzmasken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, aber auch für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Rollstühle
bis zu 25,50 Euro Zuschuss für den Hausnotruf
4000 Euro Zuschuss für nötige Wohnraumanpassungen
Entlastungsbetrag von 125 Euro, der beispielsweise für eine Haushaltshilfe genutzt werden kann
Wohngruppenzuschuss von 214 Euro monatlich
2500 Euro als Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflegewohngruppe
Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person übrigens vollständig ausgezahlt und kann zur freien Verfügung genutzt werden, wenn die Pflege selbst organisiert zuhause stattfindet. Der Pflegegeldanspruch wird verringert, wenn du Pflegesachleistungen in Anspruch nimmst.
Unterschiede zwischen Pflegegrad 3 und anderen Pflegegraden
Der wesentliche Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und den Pflegegraden 4 und 5 besteht im Ausmaß des Pflegebedarfs und der Höhe der damit einhergehenden Leistungen. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind die dir zustehenden Leistungen, wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen. So gibt es bei Pflegegrad 1 beispielsweise keinen Anspruch auf Pflegegeld. Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 und 2 liegt bei Pflegegrad 3 eine schwerwiegende Einschränkung der Selbstständigkeit vor, die sich häufig auch auf die Mobilität bezieht.
Pflegebedarf und Pflegeaufwand bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 ist eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorhanden. Das bedeutet, dass alltägliche Aufgaben größtenteils nicht eigenständig erledigt werden können. Besonders im Bereich der Mobilität und der Körperpflege ist das problematisch. Der genaue Pflegebedarf ist aber bei jedem Menschen unterschiedlich. Generell ist der Aufwand aber deutlich höher als bei Pflegegrad 1 und 2.
Beantragung von Pflegegrad 3
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, solltest du schnellstmöglich Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen, wenn die eigenverantwortliche Alltagsbewältigung für dich oder einen Angehörigen schwieriger wird und du oder ein Angehöriger Pflege benötigt. Die Pflegeversicherung ist an die Krankenkasse gebunden, daher kannst du sie über die zuständige Krankenkasse erreichen. Anschließend schickst du einen Antrag an die Pflegeversicherung. Dann findet der Hausbesuch durch den MDK statt, bei dem über die Zuteilung in einen Pflegegrad entschieden wird. Befindet sich die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, kann der Pflegegrad auch vorläufig durch ein Eilverfahren bestimmt werden. Der Hausbesuch wird dann nach der Entlassung nachgeholt.
Hast du mit der Zeit das Gefühl, dass Pflegegrad 3 nicht mehr ausreichend ist, kannst du eine Höherstufung beantragen. Auch hier findet wieder ein Hausbesuch durch den MDK statt, der die Selbstständigkeit beurteilt. Erreichst du zwischen 70 und 90 Punkten, findet eine Höherstufung in Pflegegrad 4 statt.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 3
Darf ich mit Pflegegrad 3 arbeiten?
Wenn du das kannst, ja. Das Ziel der Pflege ist es, deine Selbstständigkeit zu fördern. Daher verbietet die Pflegekasse Arbeiten nicht.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt. Viele Betroffene geben das Geld als Dankeschön an die pflegenden Personen weiter.
Was ist, wenn der Gesundheitszustand sich stark verschlechtert?
Ähnlich wie beim ersten Antrag auch musst du dich bei deiner Pflegekasse melden und eine Höherstufung beantragen. Anschließend wird ein neues Gutachten erstellt und entsprechend dem Ergebnis wird der Pflegegrad angepasst.