Pflegesachleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung verständlich erklärt

mehrWert Redaktion
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Aktualisiert am

26. März 2025

mehrWert - Die 5 Pflegegrade: So läuft die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab

Die Herausforderungen im Bereich der Pflege nehmen immer weiter zu, da die Lebenserwartung steigt und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. In diesem Kontext gewinnen Pflegesachleistungen zunehmend an Bedeutung als wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Pflegesachleistungen bieten nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern stellen auch eine umfangreiche und professionelle Pflege sicher. Im Folgenden erklären wir dir alles, was du über Pflegesachleistungen wissen musst!

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Unterstützung für Pflegebedürftige: Pflegesachleistungen bieten eine wichtige finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Zudem gewährleisten sie eine professionelle ambulante Pflege, um die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern

  • Leistungsumfang: Pflegesachleistungen sind, trotz des irreführenden Namens, keine materiellen Leistungen. Stattdessen wird alltägliche Hilfe geleistet, egal ob es sich um körperbezogene Maßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder Pflegeanleitungen durch Fachpersonal handelt

  • Anspruchsberechtigung: Nur Personen mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nach den körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sowie Selbstständigkeitsdefiziten. Der Pflegegrad beeinflusst den Umfang der Leistungen, die die Pflegekasse finanziert

  • Pflegegeld: Nimmst du die Pflegesachleistungen nicht in Anspruch, hast du ein Recht auf Pflegegeld. Das wird dir direkt ausgezahlt und steht dir zur freien Verfügung. Du kannst beispielsweise deine pflegenden Angehörigen damit entlohnen

Pflegesachleistungen: Was ist das?

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die Pflegebedürftigen im Rahmen der häuslichen Pflege von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Sie dienen dazu, den Alltag und die Lebensqualität von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu verbessern. Pflegesachleistungen können eine Vielzahl von pflegerischen Tätigkeiten umfassen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen zu fördern. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Dazu aber gleich noch mehr. Zwar liegt der Gedanken bei dem Wort Pflegesachleistung nahe, dass es sich um materielle Leistungen handelt, tatsächlich sind damit aber ambulante Dienstleistungen gemeint. Folgende Dienste können im Rahmen von Pflegesachleistungen erbracht werden:

  • Körperbezogene Maßnahmen: Dazu gehört unter anderem Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen oder beim Aufstehen. Auch bei der Nahrungsaufnahme wird geholfen. Zudem unterstützen die Pflegekräfte bei der Fortbewegung im häuslichen Umfeld. Die Mobilitätsförderung trägt dazu bei, die Selbstständigkeit und Sicherheit der Pflegebedürftigen zu gewährleisten

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Zu diesen Maßnahmen zählt besonders die Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme, sowie Hilfe bei der Gestaltung des Alltags. Auch die Kommunikationsfähigkeit und die Verbindung zu sozialen Kontakten wird gefördert

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung: Viele Pflegebedürftige benötigen Hilfe bei den alltäglichen Aufgaben, die in einem Haushalt anfallen. Sie erhalten dann Unterstützung bei Einkäufen oder beim Kochen. Die Wohnungsreinigung kann ebenfalls übernommen werden

  • Pflegefachliche Anleitung: Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten professionelle Anleitung und Unterstützung im Umgang mit pflegerischen Maßnahmen. Es werden also beispielsweise Pflegetechniken vermittelt, die von Pflegediensten verwendet werden. Zudem erhalten sie Tipps zu den Leistungsansprüchen und werden bei Fragen und Unklarheiten zu pflegerischen Maßnahmen beraten

Bezahlt werden diese Maßnahmen von der Pflegekasse. Wie viel genau übernommen wird, ist abhängig von dem entsprechenden Pflegegrad. Sind die Kosten höher als der Leistungsbetrag, musst du die Differenz selbst zahlen. Ausführen können Pflegesachleistungen ausschließlich Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen haben, sowie von der Kasse anerkannte Einzelpersonen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind. Dir sollte bewusst sein, dass Aufgaben wie die Vergabe von Medikamenten oder Verbandswechsel nicht zu den Pflegesachleistungen gehören. Das sind Leistungen der Krankenpflege, sie werden also von der zuständigen Krankenkasse übernommen, nicht von der Pflegekasse. Die Pflegesachleistungen beantragst du separat bei der Pflegekasse. Zunächst reicht ein formloser Antrag, egal ob telefonisch, per E-Mail oder Brief. Dir wird dann zeitnah ein individuelles Antragsformular zugeschickt.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Die pflegebedürftige Person muss für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen mindestens innerhalb der zehn Jahre vor Antragstellung mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die Pflegekasse gezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen richtet sich in erster Linie nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und wird durch die Einstufung in einen Pflegegrad bestimmt. Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben, können Pflegesachleistungen beantragen. Auch Pflegebedürftige, die in einem betreuten Wohnen oder bei pflegenden Angehörigen leben, haben einen Anspruch auf die Leistung. Wie wir dir eben schon erklärt haben, ist der Umfang der übernommenen Pflegesachleistungen vom Pflegegrad abhängig:

Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für Leistungen der körperlichen Selbstversorgung genutzt werden. Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung beim Duschen. Für Pflegegrad 1 gilt diese Einschränkung nicht. Zum 01. Januar 2024 wurden die Beträge um fünf Prozent angehoben. Steigt dein Pflegegrad, hast du auch Anspruch auf mehr Leistungen. Dafür musst du aber rechtzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Laut dem Sozialgesetzbuch ist ein Mensch pflegebedürftig, wenn aufgrund von beispielsweise körperlichen Einschränkungen Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten benötigt wird. Um die Pflegebedürftigkeit offiziell anerkannt zu bekommen, muss die pflegebedürftige Person oder ein bevollmächtigter Familienangehöriger einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das geht auch telefonisch.

Da die Pflegekasse an die Krankenversicherung angeschlossen ist, kannst du dich an deine gewohnten Ansprechpartner wenden. Dort erhältst du dann weitere Informationen. Ist der Antrag eingegangen, beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in Deutschland durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). In einem persönlichen Gespräch beurteilt der Gutachter, ob und wie stark die Person eingeschränkt ist.

Je stärker die Beeinträchtigungen sind, desto höher ist in der Regel der Pflegegrad. Um dem Gutachter ein umfassendes Bild des Gesundheitszustands zu bieten, ist es sinnvoll, Krankheitsberichte und Atteste vom Arzt bereitzuhalten. Wenn möglich, kannst du auch ein Pflegetagebuch führen, um den Umfang der benötigten Unterstützung zu dokumentieren. Der Gutachter leitet seinen Bericht anschließend an die Pflegekasse weiter. Auf dieser Basis wird die bedürftige Person dann in einen Pflegegrad eingeteilt.

Pflegegrade: Welche Voraussetzungen gelten?

Die Voraussetzungen für die verschiedenen Pflegegrade berücksichtigen die körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sowie mögliche Selbstständigkeitsdefizite der pflegebedürftigen Person. Bei der Einschätzung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung findet eine Bewertung in verschiedenen Bereichen statt:

Der Gutachter vergibt pro Bereich Punkte, die am Ende der Einschätzung zusammengerechnet werden. Je höher die ermittelten Punkte, desto höher ist der Pflegegrad:

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Neben den Pflegesachleistungen bietet die Pflegeversicherung der Pflegekasse auch weitere Unterstützungen an:

Die übernommenen Leistungen sind immer abhängig von deinem Pflegegrad.

Das Pflegesachleistungen richtig zu beantragen und zu nutzen ist für die Pflege deiner Angehörigen essenziell. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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Pflegesachleistungen oder Pflegegeld: Was ist die bessere Wahl?

Anspruch auf Pflegegeld hast du, wenn du die häusliche Versorgung der pflegebedürftigen Person selbst organisierst und dabei nicht auf Pflegesachleistungen zurückgreifst. Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld direkt auf sein Konto. Die Höhe der Auszahlung ist abhängig vom Pflegegrad:

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person entscheidet also selbst, wofür das Geld ausgegeben wird. Oft wird es aber dafür genutzt, pflegende Angehörige zu entlohnen. Wenn die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen werden, erhältst du ein anteiliges Pflegegeld.

Ob die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld sinnvoller ist, hängt ganz von der individuellen Situation ab. Wird die pflegebedürftige Person zu Hause von den Angehörigen gepflegt, ist das Pflegegeld sinnvoll. Soll die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden, eignen sich die Pflegesachleistungen.

Die richtigen Pflegesachleistungen finden

In Anbetracht der steigenden Herausforderungen im Pflegebereich gewinnen Pflegesachleistungen immer weiter an Bedeutung. Sie garantieren eine umfassende, professionelle Pflege für hilfsbedürftige Menschen. Unterstützt wird in allen nötigen Lebensbereichen, ob körperbezogene Maßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder Pflegeanleitungen durch einen Pflegedienst. Die Pflegesachleistungen bieten also eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige, indem sie nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch qualifizierte Betreuung im häuslichen Umfeld gewährleisten.

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Häufig gestellte Fragen zu Pflegesachleistungen

In diesem Fall hast du Anspruch auf ein deinem Pflegegrad entsprechenden Pflegegeld. Dafür musst du aber auch einen Antrag stellen, ansonsten verfällt dein Anspruch.

Nein, der Leistungsanspruch besteht erst ab Pflegegrad 2. Du kannst allerdings den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für Leistungen von ambulanten Pflegediensten nutzen.

Privatversicherte müssen den Antrag bei ihrer Versicherung einreichen. Zudem erfolgt die Einschätzung über den Pflegegrad nicht durch den MDK, sondern durch die Gutachter des Medizinischen Diensts „Medicproof“.