Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
Was kann ich bei einer Beitragserhöhung tun?
Anja Glorius
15. Mai 2024
In Zeiten ständiger Veränderungen im Gesundheitswesen sehen sich viele Versicherte mit einer unangenehmen Realität konfrontiert – steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV). Was einst als eine stabile und verlässliche Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) galt, wird für immer mehr Menschen zu einer finanziellen Belastung. Die Beitragserhöhungen werfen einen Schatten auf die private Krankenversicherung als maßgeschneiderte Lösung für individuelle Gesundheitsbedürfnisse. Im Folgenden erklären wir dir alles, was du über die steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung wissen musst!
Warum erfolgt eine Beitragserhöhung?
Der Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge wird durch verschiedene Faktoren ausgelöst:
Medizinischer Fortschritt: Mit dem Fortschreiten der medizinischen Forschung und der Einführung neuer, oft recht teurer Technologien und Behandlungsmethoden steigen die Kosten für medizinische Behandlungen. Deine private Krankenversicherung muss diese Kosten decken. Um dafür genug Geld zu haben, werden die Beitragskosten deiner PKV angehoben
Höhere Lebenserwartung: Die Lebenserwartung in unserer Gesellschaft steigt, und dementsprechend auch das Alter der Bevölkerung. Eine alternde Bevölkerung führt häufig zu einem höheren Bedarf an medizinischen Leistungen. Schließlich sind ältere Menschen in der Regel öfter auf professionelle gesundheitliche Versorgung angewiesen. Durch vermehrte Inanspruchnahme von Kassenleistungen steigen die Gesamtkosten für das Versicherungsunternehmen, was wiederum zu Beitragserhöhungen der PKV für Versicherte führt
Übrigens dürfen die Beiträge der privaten Krankenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen erhöht werden. Dafür muss das Versicherungsunternehmen nachweisen können, dass die Versicherungsleistungen eines Tarifs um zehn Prozent höher liegen als ursprünglich angenommen. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2020 ein Urteil gefällt, dass Versicherte bei unrechtmäßigen Erhöhungen der Versicherungsbeiträge ein Anrecht auf Rückerstattung der Beiträge haben. Um die Rechtmäßigkeit zu prüfen, solltest du dich an einen Anwalt oder an eine Rechtsschutzversicherung wenden.
Optionen bei einer Beitragserhöhung
Werden die Beiträge deiner privaten Krankenversicherungen erhöht, stehen dir in der Regel einige Handlungsoptionen offen. Hier findest du Möglichkeiten, was du bei einer Beitragserhöhung tun kannst:
Beibehaltung des aktuellen Tarifs: Die einfachste und offensichtlichste Möglichkeit ist natürlich, den erhöhten Beitrag deiner PKV zu akzeptieren und deinen Versicherungsschutz nicht zu verändern. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn dein bestehender Tarif deine individuellen Ansprüche umfassend abdeckt. Möglich ist das natürlich nur, wenn die erhöhten Beiträge deine finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigen
Anpassung des Versicherungsschutzes: Indem du deinen aktuellen Versicherungsschutz anpasst, kannst du monatlich Kosten sparen. So kannst du beispielsweise die Selbstbeteiligung erhöhen. Dabei sollte dir allerdings bewusst sein, dass du dann zwar im Monat geringere Kosten hast, dafür musst du aber im Leistungsfall eine erhöhte Summe selbst bezahlen. Zudem kannst du einige der Zusatzleistungen aus deinem Tarif ausschließen. Aber auch das solltest du nicht leichtfertig tun, damit du im Leistungsfall nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehst
Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens: Du hast die Möglichkeit, innerhalb deines Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei entfallen die Wartezeiten und die Gesundheitsprüfung. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten für diesen Fall umfassende Beratungen an
Wechsel in einen Sozialtarif: Jedes private Krankenversicherungsunternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, zwei Sozialtarife anzubieten. Das ist der Standard- und der Basistarif. Der Standardtarif ist ein Tarif für langjährige Privatversicherte, daher wird er oft von Rentnern genutzt. Er bietet ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag darf den aktuellen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Zudem werden dir im Standardtarif deine angesparten Altersrückstellungen vollständig angerechnet, wodurch die Beiträge gesenkt werden. Der Basistarif ist ein Angebot für Versicherte mit Anspruch auf Sozialleistungen. Hier erhältst du einen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbaren Versicherungsschutz. Auch hier darf der Mitgliedsbeitrag nicht den aktuellen Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung überschreiten. Beziehst du Sozialleistungen, kann es sogar sein, dass du für die Beiträge nicht selbst aufkommen musst, denn die Sozialbehörde übernimmt einen Teil davon
Sonderkündigungsrecht: Nach einer Beitragserhöhung kannst du bis zu zwei Monate nach Erhalt der Ankündigung von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das solltest du aber nur in absoluten Notfällen tun, denn du verlierst durch einen Wechsel des Versicherers deine angesparte Altersrückstellung mindestens teilweise, möglicherweise sogar vollständig. Zudem verlangt dein neuer Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung, wodurch es zu Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen kommen kann
Tarifwechsel als Lösung
Wie bereits erklärt, stellt ein Tarifwechsel eine gute Option dar, um mit einer Beitragserhöhung umzugehen. Du wechselst dann in einen anderen, aber gleichwertigen Tarif im selben Versicherungsunternehmen, der zu günstigeren Konditionen angeboten wird. Kannst du dir die Beiträge auch in einem anderen Tarif nicht leisten, besteht die Möglichkeit in einen der Sozialtarife zu wechseln. Am besten lässt du dich beraten, um die für dich beste Lösung zu finden.
Was tun, wenn der Tarifwechsel nicht möglich ist?
Der Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens ist immer möglich. Du hast jederzeit das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. Übersteigen andere, gleichwertige Tarife ebenfalls deine finanziellen Möglichkeiten, kannst du in den Standard- oder Basistarif wechseln. Bist du dir unsicher, welche Optionen dir offenstehen und welche Wahl für dich das Beste ist, kannst du dich unterstützen lassen.
Tipps zur Vorbereitung auf Beitragserhöhungen
Die Ankündigung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung kann zunächst Gefühle der Unsicherheit auslösen. Deshalb ist es sinnvoll, sich auf diese Möglichkeit vorzubereiten:
Versicherungsschutz überprüfen: Am besten überprüfst du regelmäßig deinen Versicherungsschutz. Fallen dir Leistungen auf, die du nicht benötigst, kannst du diese jederzeit aus deinem Vertrag streichen lassen. So senkst du deine monatlichen Beiträge
Rechtliche Unterstützung: Hol dir für ein gutes Gefühl rechtliche Unterstützung. Anwälte oder die Rechtsschutzversicherung sind in der Lage, die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung zu überprüfen und dich weitergehend zu beraten
Wann ist eine Beitragserhöhung unwirksam?
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung sind unwirksam, wenn sie vom Versicherungsunternehmen nicht ausreichend begründet werden können. Auch eine falsche Prämienberechnung oder eine Missachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen führen zu einer Ungültigkeit der Beitragserhöhung. Am besten lässt du die Ankündigung der Beitragserhöhung von einem Anwalt oder einer Rechtsschutzversicherung prüfen. Ist die Erhöhung tatsächlich unwirksam, kannst du innerhalb von drei Jahren eine Rückerstattung beantragen.
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Häufig gestellte Fragen zu Beitragserhöhungen in der PKV
Wie werden die Beiträge für die private Krankenversicherung kalkuliert?
Die Beiträge für die PKV sind abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes. Auch das Alter und der Gesundheitszustand der Versicherten spielen eine Rolle.
Kann meine private Krankenversicherung nachträglich die Beiträge erhöhen?
Nein, das ist nicht möglich und stellt einen großen Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse dar.
Wie hoch darf eine Beitragserhöhung sein?
In der Regel liegt eine Beitragserhöhung bei etwa drei Prozent. Diese darf nur dann vorgenommen werden, wenn der Schwellenwert von zehn Prozent nicht überschritten wurde.