Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung
Alles über die Gesundheitsfragen in der PKV
Anja Glorius
16. November 2023
Einer der wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Art der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung: Sie wird individuell gemäß deinem Gesundheitsstand berechnet. Um dein persönliches Krankheitsrisiko einschätzen zu können, stellt dir die private Krankenkasse daher im Vorfeld die sogenannten Gesundheitsfragen. Worauf du bei der Beantwortung achten solltest und welche Fallstricke es dabei gibt, erfährst du hier.
Der Grund für Gesundheitsfragen bei der PKV
Möchtest du in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen, wirst du im Laufe der Beantragung auf die sogenannten Gesundheitsfragen stoßen. Private Versicherungsgesellschaften führen die Gesundheitsprüfung durch, um Genaueres über eventuelle Vorerkrankungen ihrer Versicherten zu erfahren. Auf Grundlage dieser Prüfung wird entschieden, ob ein Versicherungsantrag angenommen oder abgelehnt wird. Weiterhin hat das Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung häufig auch Einfluss auf die Konditionen des Versicherungsvertrags.
Anhand der Gesundheitsfragen können private Krankenkassen das Krankheitsrisiko für jeden einzelnen Antragsteller besser einschätzen. Je nachdem, wie dein Ergebnis ausfällt, kann es also auch zu Risikozuschlägen oder auch zu Leistungsausschlüssen kommen. Grundsätzlich gilt: Je umfassender deine Krankengeschichte ist, desto teurer wird die private Krankenversicherung für dich. Stuft eine Krankenversicherung das Risiko als zu hoch ein, kann dein Antrag somit auch abgelehnt werden.
Wie die PKV die Gesundheitsfragen überprüft
Die Abfrage der Gesundheitsfragen bei der PKV erfolgt in der Regel schriftlich – entweder im Rahmen eines Beratungsgesprächs oder auch über einen digitalen Fragenkatalog, den du während der Online-Beantragung des Vertrags ausfüllst. Abgefragt werden dabei zunächst persönliche Informationen wie dein Alter, dein Geschlecht oder auch deine berufliche Tätigkeit. Darüber hinaus möchte die PKV vor allem Informationen über etwaige Vorerkrankungen, Vorbehandlungen oder auch chronischen Beschwerden von dir erhalten.
Einige der Fragen kannst du ganz einfach entweder mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Unter Umständen sind allerdings auch weitere Informationen gefragt, die du angeben musst. Rechne damit, dass der Versicherer Nachweise von deinem Hausarzt oder einem anderen behandelnden Arzt verlangen könnte, falls deine Angaben nicht ganz schlüssig sind oder Fragen aufwerfen. Damit möchte die Versicherungsgesellschaft absichern, dass du auch wirklich korrekte Angaben gemacht hast. Natürlich darf sie sich im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht nicht direkt bei einem Arzt erkundigen. Allerdings kann sie von dir entsprechende Belege fordern, die du der Krankenkasse dann vorlegen musst.
Diese Gesundheitsfragen stellt die PKV vor dem Vertragsabschluss
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung erfragt die PKV etwaige vorherige Erkrankungen oder auch chronische Beschwerden sowie deinen allgemeinen Gesundheitszustand vor einem Vertragsabschluss. Der genaue Fragenkatalog sowie auch die für die Beantwortung relevanten Zeiträume sind bei jedem Versicherer unterschiedlich. In der Regel handelt es sich dabei aber um Angaben über deine Krankengeschichte aus den vergangenen drei bis zehn Jahren. Es kann dabei aber auch zu Abweichungen kommen.
Normalerweise stellt dir die PKV Gesundheitsfragen zu den nachfolgenden Themen:
Aktuell bestehenden Erkrankungen, wie zum Beispiel chronischem Leiden oder Allergien
Ambulanten Behandlungen in den vergangenen drei Jahren
Stationären Behandlungen in den letzten fünf Jahren
Psychischen Erkrankungen in den letzten fünf bis zehn Jahren
Suchterkrankungen, wie zum Beispiel Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
Zahngesundheit sowie geplanten zahnärztlichen Behandlungen
Bitte beachte: Das maximale Aufnahmealter, mit dem du in eine PKV wechseln bzw. von einem Versicherer aufgenommen werden kannst, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Bei vielen Versicherern werden Arbeitnehmer und Selbstständige bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in die PKV aufgenommen. Es gibt allerdings auch Versicherungsgesellschaften, in denen ein Vertragsabschluss auch später noch möglich ist. Da mit zunehmendem Alter auch das Krankheitsrisiko steigt, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für dich mit jüngerem Alter entsprechend günstiger.
Die PKV verlangt von dir natürlich keine medizinische Fachsprache, wenn du die Fragen beantwortest. Es reicht vollkommen aus wenn du deine Beschwerden ehrlich, vollständig und nachvollziehbar angeben kannst. Dabei solltest du jedoch unbedingt darauf verzichten, Verharmlosen zu verwenden, die irreführend sein könnten. So darfst du chronisches Asthma zum Beispiel keinesfalls als einfache Erkältung deklarieren – das kann im Nachhinein zu Problemen führen oder sogar deinen Versicherungsschutz riskieren.
Wann bei der PKV ein Risikozuschlag möglich ist
Stellen gewisse Vorerkrankungen für die Versicherungsgesellschaft ein höheres Krankheitsrisiko dar, kann es passieren, dass für dich ein Risikozuschlag anfällt. Dieser kommt dann für dich zum regulären Monatsbeitrag hinzu und deine Kosten erhöhen sich entsprechend. Du hast allerdings die Option, diesen Zuschlag nach drei Jahren auf Antrag entfallen zu lassen. Möglich ist das aber nur, wenn du ein entsprechendes Attest von deinem Arzt vorlegen kannst, das bestätigt, dass die Erkrankung kuriert ist und dafür auch keine weiteren Behandlungen mehr erforderlich sind.
Sofern bei den Gesundheitsfragen der PKV bestimmte Vorerkrankungen bekannt werden, hat der Versicherer darüber hinaus auch die Möglichkeit, den Vertrag unter Ausschluss gewisser Leistungen mit dir abzuschließen. So kann es sein, dass dir die Krankenkasse nur bestimmte Leistungen des Vertrags anbietet, andere dagegen aber nicht. Wie genau eine PKV sich entscheidet, wird im Einzelfall entschieden.
In jedem Fall solltest du die Gesundheitsfragen der PKV aber stets vollständig, ehrlich und mit gutem Gewissen beantworten.
Gesundheitsprüfung der PKV: Am besten immer bei der Wahrheit bleiben
Obgleich dein Hausarzt oder andere behandelnde Ärzte einer anfragenden Versicherung natürlich aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ohne dein Einverständnis keinerlei Informationen über deinen Gesundheitszustand oder deine Behandlungen erteilen dürfen, solltest du keinesfalls falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen machen. Es mag zwar verlockend sein, die Antworten aus Angst vor teuren Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung auszuschmücken – dies kann jedoch fatale Folgen für dich haben.
Machst du unwahre oder unnvollständige Angaben, kann dies deinen gesamten Versicherungsschutz gefährden. Kommt die PKV dahinter, dass eine Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht vorliegt, kann sie dies dazu berechtigen, abhängig deines Verschuldens vom Vertrag zurückzutreten oder ihn auch zu kündigen.
Verschweigst du bewusst Vorerkrankungen oder auch Bagatellerkrankungen, kann dies gravierende Folgen haben. Kann dir der Versicherer sogar arglistige Täuschung nachweisen, darf er dir den Vertrag kündigen und du musst dich – in der Regel zu höheren Kosten – bei einer anderen privaten Krankenkasse versichern. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann normalerweise nicht mehr möglich.
Selbstverständlich kann es dir auch unbewusst passieren, dass du ohne böse Absichten falsche Angaben zu deinem Gesundheitsstand machst, doch dann kommt es normalerweise nur zu einer Nachzahlung oder einem Beitragszuschlag.
Informationen zur Nachmeldepflicht bei der PKV
Hast du die Gesundheitsfragen bei der Anmeldung für die PKV durchlaufen und ändert sich danach etwas an deinem Gesundheitszustand, so gilt die sogenannte Nachmeldepflicht. Dabei handelt es sich um eine Änderung, die du nachträglich deiner Krankenversicherung mitteilen musst – dazu bist du normalerweise vertraglich verpflichtet.
Die Nachmeldepflicht gilt allerdings nur bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nachdem der Vertrag bereits abgeschlossen wurde, musst du keine Nachmeldung mehr erbringen.
mehrWert private Krankenversicherungen
Häufig gestellte Fragen zu den Gesundeheitsfragen der PKV
Welche Gesundheitsfragen darf die PKV nicht stellen?
Im Rahmen ihrer Gesundheitsprüfung darf eine private Krankenversicherung grundsätzlich alles von dir erfragen, was sie benötigt, um dein individuelles Krankheitsrisiko einschätzen zu können. Sie darf allerdings nicht von dir verlangen, dass du dich einem Gentest auf erblich bedingte Erkrankungen unterziehst.
Was geschieht, wenn ich falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen mache?
Beantwortest du die Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung der PKV nicht vollständig oder unehrlich, musst du mit Konsequenzen rechnen. Hier unterscheiden die Versicherer zwischen vorsätzlichen Falschangaben, Fahrlässigkeit und arglistiger Täuschung. In jedem Fall kann es zu Leistungskürzungen oder sogar zur Kündigung deines Versicherungsvertrags kommen.
Gibt es private Krankenversicherungen, die keine Gesundheitsfragen stellen?
Normalerweise gehören die Gesundheitsfragen der PKV immer zur Beantragung eines Versicherungsvertrags. Damit möchte sich der Versicherer vergewissern, dass bei dir keine gravierenden Vorerkrankungen oder chronische Leiden vorliegen – ansonsten verlangt er in der Regel einen Risikozuschlag, der für dich höhere Kosten bedeutet. Es gibt zwar auch einzelne Tarife, bei denen auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird, allerdings sind diese meist deutlich teurer.