Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Alles, was du wissen musst
Anja Glorius
21. Juni 2024
Wenn du aufgrund einer Krankheit für einen längeren Zeitraum bei deiner Arbeit ausfällst, kann das schwere finanzielle Konsequenzen haben. Für gesetzlich Versicherte gibt es für diesen Fall in Deutschland das Krankengeld. Doch gibt es diese Option auch für Privatversicherte? Schließlich bietet dir die private Krankenversicherung (PKV) viele Vorteile, darunter individuelle Tarifgestaltung und kürzere Wartezeiten bei Arztterminen. Daher lässt die PKV dich natürlich auch nicht im Stich, wenn du für längere Zeit krank bist. Hier spricht man dann von dem sogenannten Krankentagegeld. Was genau das ist und welche Voraussetzungen für den Leistungsbezug festgelegt sind, erfährst du hier!
Was ist Krankentagegeld und warum ist es wichtig?
Niemand beschäftigt sich gerne mit der Möglichkeit, langfristig krank zu werden. Trotzdem solltest du dich für den Ernstfall umfassend abgesichert wissen. Fällst du für sechs Wochen bei der Arbeit aus, erhältst du als gesetzlich sowie als Privatversicherter die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung gibt es kein Krankengeld nach dem Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Um trotzdem deine monatlichen Ausgaben decken zu können, musst du eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Meist wird sie von den privaten Krankenversicherungen bei Versicherungsabschluss als Zusatzbaustein angeboten. So kannst du verhindern, dass im Krankheitsfall eine Versorgungslücke entsteht. Denn ohne diese Unterstützung kann eine längere Krankheit schnell zu finanziellen Problemen führen, insbesondere wenn du keine anderen Einkommensquellen hast. Das Krankentagegeld sorgt dafür, dass du deine laufenden Kosten wie Miete, Lebensmittel und andere Ausgaben decken kannst, während du dich auf deine Genesung konzentrierst.
Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, sollte dein Tarif vorsehen, dass du ab dem 43. Tag deiner Erkrankung Anspruch auf das sogenannte Krankentagegeld hast. In der Regel schließt du diese zusätzliche Absicherung gemeinsam mit der PKV ab. Achte dabei aber unbedingt darauf, dass die Höhe und Dauer der Leistung angemessen sind. Ist das nicht der Fall, kannst du auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Krankentagegeldtarif abschließen.
Voraussetzungen für Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Während die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld nur zahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit entsteht, sind die Voraussetzungen für den Leistungsbezug einer PKV flexibler. Im Allgemeinen gibt es folgende Voraussetzungen für das Krankentagegeld:
Abschluss einer Krankentagegeldversicherung: Um als privatversicherte Person auch nach der Entgeltfortzahlung finanzielle Unterstützung zu erhalten, musst du eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer schließen. In den meisten Fällen ist eine Vereinbarung über das Krankentagegeld bereits in dem regulären Tarif zur Krankenvollversicherung enthalten. Ist das nicht der Fall, musst du einen Zusatzbaustein buchen. Diesen kannst du bei deinem Versicherungsanbieter oder einem anderen Versicherer abschließen
nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit: Um Krankentagegeld beziehen zu können, musst du deine Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Dafür benötigst du ein ärztliches Attest. Am besten sprichst du direkt am ersten Tag deiner Erkrankung mit deinem Arzt. Frühestens ab der siebten Woche deiner Arbeitsunfähigkeit erhältst du dann dein Krankentagegeld
Ablauf der Karenzzeit: Die meisten Krankenversicherungen zahlen das Krankentagegeld erst einige Tage, Wochen oder sogar Monate nach Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit. Das ist die sogenannte Karenzzeit. Sie beginnt erst ab dem Tag, an dem ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Ein frühestmöglicher Arztbesuch ist also nötig, um eine Versorgungslücke zu vermeiden
Ursache der Arbeitsunfähigkeit: Deine Versicherung zahlt das Krankentagegeld für die Dauer einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit. Tatsächlich zahlt die Krankentagegeldversicherung aber auch während des Mutterschutzes oder während Rehabilitationsmaßnahmen. Schwangere erhalten Krankentagegeld nur während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Während eines Beschäftigungsverbots besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld
Arbeitslosigkeit: Krankentagegeld kannst du auch während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit beziehen. Dabei wird die Höhe der Auszahlungen an dein aktuelles Nettoeinkommen angepasst
Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, wenn du berufsunfähig bist. Das ist der Fall, wenn du deinem Beruf auf Dauer nicht mehr nachgehen kannst. Arbeitsunfähig bist du, wenn du für einen vorübergehenden Zeitraum deiner Arbeit nicht nachgehen kannst.
Höhe und Dauer des Krankentagegelds
Der große Vorteil der Krankentagegeldversicherung gegenüber dem gesetzlichen Krankengeld ist die flexible Anpassung der Leistungen an deine Lebensumstände. So entscheidest du über die Höhe beinahe vollständig selbst. Die einzige Einschränkung ist die Begrenzung auf die Höhe deines aktuellen Nettoeinkommens. Das Krankentagegeld darf also gemeinsam mit anderen Krankengeldern das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Du solltest die Höhe des Krankentagegelds an deine individuelle finanzielle Situation anpassen. Berechne dafür deine monatlichen Ausgaben sorgfältig. Dabei musst du unbedingt bedenken, dass dein Arbeitgeber nach Ende der Lohnfortzahlung den Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung sowie die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt. In die Berechnung deiner monatlichen Ausgaben musst du also den vollständigen Monatsbeitrag deiner PKV sowie die Beiträge der Rentenversicherung einkalkulieren.
Im Gegensatz zum Krankengeld kannst du das Krankentagegeld zeitlich unbefristet beziehen. Der Anspruch endet erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Unterschiede zwischen Krankengeld in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Während gesetzlich Versicherte automatisch nach Ende der Entgeltfortzahlung einen Anspruch auf Krankengeld haben, gibt es in der PKV keine solche Absicherung. Ist das Krankentagegeld nicht in deiner Krankenvollversicherung inbegriffen, musst du einen separaten Tarif abschließen.
Der größte Unterschied zwischen der privaten und gesetzlichen Absicherung besteht in der Höhe und Dauer des Leistungsbezugs. Während das Krankengeld in Höhe und Dauer stark begrenzt ist, kannst du bei einer Krankentagegeldversicherung den Leistungsumfang selbst bestimmen.
Tipps zur optimalen Absicherung im Krankheitsfall
Eine umfassende Absicherung ist essenziell, um finanzielle Einbußen während einer längeren Krankheitsphase zu vermeiden. Als privatversicherte Person hast du nach Ende der Entgeltfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Krankentagegeldversicherung ist also unumgänglich, um Versorgungslücken zu schließen. Achte bei Versicherungsabschluss auf folgende Dinge:
Lebensumstände: Deine Krankentagegeldversicherung sollte an deine individuelle Lebenssituation angepasst sein. Das betrifft insbesondere die Höhe der Leistungen. Orientiere dich für die Berechnung an deinem aktuellen Nettoeinkommen und deinen monatlichen Ausgaben
Karenzzeit: Wähle eine passende Karenzzeit. Je kürzer die Karenzzeit ist, desto schneller erhältst du finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Bedenke aber, dass eine kurze Karenzzeit oft mit höheren Beiträgen einhergeht
Wartezeit: Bei den meisten Versicherern bist du erst ab einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsabschluss vollständig abgesichert. Ausnahmen gibt es, wenn deine Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst wurde
Gesundheitsfragen: Bei Versicherungsabschluss musst du einige Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten. Auch wenn Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen führen können, solltest du die Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich beantworten
Wiedereingliederung: Wähle einen Tarif, der auch während einer Wiedereingliederung noch Krankentagegeld bezahlt. Denn nicht immer ist ein vollständiger Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Erkrankung direkt möglich
Berufsunfähigkeitsversicherung: Um für den Krankheitsfall umfassend abgesichert zu sein, solltest du zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Zahlungen der Krankentagegeldversicherung enden nämlich, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird
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Häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld in der PKV
Kann ich die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, das ist möglich. Trage die Beiträge dafür bei den Vorsorgeaufwendungen ein.
Erhalte ich während einer Wiedereingliederung noch Krankentagegeld?
Obwohl der Leistungsfall eigentlich nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlen mittlerweile viele Versicherer auch noch Krankentagegeld, wenn du im Rahmen einer Wiedereingliederung stückweise deine Stunden erhöhst. Frage für genauere Informationen bei deinem Versicherer nach.
Wie teuer ist eine Krankentagegeldversicherung?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Beiträge sind abhängig von der Höhe des Krankentagegelds, dem Auszahlungsbeginn, deinem Alter bei Versicherungsabschluss und auch von deinem Gesundheitszustand.