Altersvorsorgedepot (AVD)

Alles wichtige über das Altersvorsorgedepot

Michael Glorius
Geschrieben von

Michael Glorius

Aktualisiert am

3. Juni 2026

mehrWert - Alles über die Riester-Rente

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu aufgestellt. Der Deutsche Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat sie am 8. Mai 2026 verabschiedet. Zum 1. Januar 2027 tritt damit das neue Altersvorsorgedepot an die Stelle der bisherigen Riester-Förderung.

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, bei dem auf eine Beitragsgarantie verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Eingezahltes Geld kann der Anbieter unter anderem in Fonds und ETFs anlegen, und der Staat fördert die Einzahlungen über Zulagen und einen Sonderausgabenabzug. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden.

Mit dem folgenden Rechner ermitteln Sie unverbindlich, wie hoch Ihre persönliche Förderung im Altersvorsorgedepot im Vergleich zur klassischen Riester-Rente ausfällt.

Vergleichsrechner 2026/2027

Riester oder Altersvorsorgedepot — was passt zu Ihnen?

Individuelle Förderberechnung auf Basis der Einkommensteuertabellen 2026 und der Förderlogik des Altersvorsorgereformgesetzes ab 01.01.2027.

10.000 €150.000 €
Grenzsteuersatz: 34 % Ø-Steuersatz: 20,3 %
Vor 2008 geboren 185 € / Kind (Riester)
0
Ab 2008 geboren 300 € / Kind (beide)
0

Automatisch: Mindestbeitrag nach 4 %-Regel

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Modellrechnung – keine Steuerberatung: Vereinfachte Berechnung anhand der Einkommensteuer-Grund-/Splittingtabelle 2026 (§ 32a EStG), Grundfreibetrag 12.084 €. Das Altersvorsorgedepot gilt ab 01.01.2027. Maßgeblich ist Ihr persönlicher Steuerbescheid.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt für Neuverträge die Riester-Rente.

  • Anlage in Fonds und ETFs ist möglich – ohne verpflichtende Beitragsgarantie, dafür mit höheren Renditechancen.

  • Die Grundzulage ist proportional zum Eigenbeitrag: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, 25 Cent je Euro auf weitere bis zu 1.440 Euro – maximal 540 Euro pro Jahr.

  • Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler unmittelbar förderberechtigt.

Was ist das Altersvorsorgedepot und wer darf es nutzen?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag, den Sie mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten abschließen. Anders als bei klassischen Riester-Produkten wird bewusst auf Garantien verzichtet, damit Ihr Geld chancen- und renditeorientiert am Kapitalmarkt – etwa in ETFs – angelegt werden kann. Die Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht besteuert. Ob ein Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, prüft das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen der Zertifizierung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind wie bisher insbesondere Personen, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Neu ist, dass der begünstigte Personenkreis erweitert wird: Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt – auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung für die Grundzulage ist eine Einzahlung von mindestens 120 Euro pro Jahr in den eigenen Vertrag.

Die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot

Die bewährte Grundsystematik bleibt erhalten: Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt, die spätere Auszahlung nachgelagert besteuert. Neu ist die Berechnung der Zulage – sie richtet sich künftig proportional nach dem geleisteten Eigenbeitrag. Dadurch ist jederzeit transparent, wie hoch Ihre Förderung ausfällt. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus ein höherer Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug zusteht (Günstigerprüfung).

Die Zulagen im Detail

Die starre Grundzulage von 175 Euro entfällt. Stattdessen erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro eine Grundzulage von 50 Cent (also bis zu 180 Euro) und für jeden weiteren Euro bis insgesamt 1.800 Euro nochmals 25 Cent (also bis zu 360 Euro). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
Für Familien kommt die Kinderzulage hinzu: Pro Kind erhält ein Elternteil für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro einen zusätzlichen Euro – maximal also 300 Euro pro Kind und Jahr, unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 2008 geboren wurde. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Neben der Zulage können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden – künftig bis zu 1.800 Euro zuzüglich des Zulageanspruchs. Für Ledige ohne Kinder ergibt das beispielsweise einen Höchstbetrag von 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro Grundzulage).

Die Einzahlung in das Altersvorsorgedepot

Den Mindesteigenbeitrag für die volle Zulagenberechtigung müssen Sie selbst aufbringen: mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Die höchste Förderquote erreichen Sie mit kleineren Beiträgen – jeder Euro bis 360 Euro wird mit 50 Cent Grundzulage und gegebenenfalls 1 Euro Kinderzulage je Kind besonders stark gefördert. Insgesamt können Sie pro Jahr bis zu 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen; staatlich gefördert werden davon bis zu 1.800 Euro.

Hierzu ein Beispiel:

Zahlt eine alleinstehende Person ohne Kinder 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro im Monat) in ihr Altersvorsorgedepot ein, erhält sie die maximale Grundzulage von 540 Euro: 180 Euro auf die ersten 360 Euro plus 360 Euro auf die weiteren 1.440 Euro. Aus 1.800 Euro Eigenbeitrag werden so 2.340 Euro, die jährlich für die Altersvorsorge angelegt werden. Wer ein Kind hat und zusätzlich 300 Euro pro Jahr je Kind einzahlt, erhält dafür weitere 300 Euro Kinderzulage.

Diese Altersvorsorge-Produkte gibt es ab 2027

Ab 2027 stehen mehrere zertifizierte Vertragsarten zur Wahl. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf Garantien und setzt auf renditeorientierte Anlagen wie Fonds und ETFs. Das Standarddepot ist eine besonders einfache Variante des Altersvorsorgedepots: Es kommt mit voreingestellten Anlageoptionen aus, sodass Sie in der Ansparphase keine eigenen Anlageentscheidungen treffen müssen, schichtet das Kapital in den Jahren vor der Auszahlung schrittweise in einen risikoärmeren Fonds um und ist auf Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt – geeignet auch für einen niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne vorherige Beratung. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen: Hier stehen zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vereinbarung mindestens 100 Prozent oder – neu zulässig – 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung, wobei die niedrigere Garantiestufe höhere Renditechancen ermöglicht.

Das Altersvorsorgedepot ist komplex und benötigt professionelle Unterstützung. Wir helfen dir dabei gerne und beraten dich kostenfrei. Trag dich einfach ein. Wir melden uns.

Altersvorsorgedepot

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So funktioniert die Auszahlung

In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Wertsteigerungen und Erträge an. Besteuert werden die Leistungen erst nachgelagert in der Auszahlungsphase – mit Ihrem individuellen Steuersatz nach § 22 Nummer 5 EStG, der im Ruhestand in den meisten Fällen niedriger ist als während des Erwerbslebens. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan; bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, beginnt die lebenslange Leibrente frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Soweit die Leistungen auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, unterliegen sie vollständig der nachgelagerten Besteuerung.

Die Vorteile des Altersvorsorgedepots gegenüber der Riester-Rente

Die Riester-Rente stand lange in der Kritik – vor allem wegen der verpflichtenden Beitragsgarantie und der dadurch begrenzten Renditechancen sowie wegen oft hoher Abschluss- und Verwaltungskosten. Das Altersvorsorgedepot setzt genau hier an: Ohne Garantiezwang kann das Kapital chancenreicher am Aktienmarkt investiert werden, etwa über kostengünstige ETFs. Die proportionale Grundzulage von bis zu 540 Euro liegt deutlich über der früheren festen Grundzulage von 175 Euro, der förderberechtigte Personenkreis wird ausgeweitet, und mit dem Standarddepot gibt es eine kostengedeckelte, einfach abzuschließende Einstiegsvariante. Ob im Einzelfall das Altersvorsorgedepot oder die Riester-Rente vorteilhafter ist, hängt von Einkommen, Familiensituation und Anlagehorizont ab – der Rechner oben zeigt Ihren persönlichen Vergleich. Die Rendite eines Riester-Vertrags liegt derzeit im Durchschnitt bei maximal einem Prozent jährlich. Dieser Wert bezieht sich auf eingezahlte Beträge, die sich aus den selbst bezahlten Summen und den staatlichen Zulagen zusammensetzen. Mehr noch: Bei einigen Riester-Verträgen ist sogar ein Verlustgeschäft möglich.

Wir empfehlen dir aus diesem Grund, dich für ein anderes Altersvorsorgeprodukt zu entscheiden, mit dem du die Rentenlücke schließen und dir eine solide finanzielle Absicherung für die Zukunft schaffen kannst. Laufende Riester-Verträge kannst du zwar kündigen, dies ist in vielen Fällen aber nicht zu empfehlen. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Riester-Vertrag behalten oder wechseln?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz: Sie können Ihren Vertrag wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen. Wahlweise können Sie auch nur in die neue Fördersystematik wechseln, ohne den Vertrag selbst zu ändern. Ein vollständiger Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag – etwa ein Altersvorsorgedepot – ist ebenfalls möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen; dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Zudem können Sie neben einem bestehenden Altvertrag grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Verträge abschließen oder einen Vertrag ruhen lassen. Ob sich ein Wechsel lohnt, sollte individuell geprüft werden.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Besonders attraktiv ist das Altersvorsorgedepot für renditeorientierte Sparerinnen und Sparer mit einem langen Anlagehorizont, die auf eine Beitragsgarantie verzichten können und vom Zinseszinseffekt einer ETF-Anlage profitieren möchten. Auch für junge Berufseinsteiger lohnt sich ein früher Start – sie sichern sich den einmaligen Bonus von 200 Euro und werden über viele Jahre gefördert. Selbstständige und Freiberufler erhalten erstmals unmittelbaren Zugang zur staatlichen Förderung. Für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis oder kurzem Anlagehorizont kann dagegen ein Garantieprodukt die passendere Wahl bleiben. Die endgültige Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – und ist keine Steuer- oder Anlageberatung. >Rürup-Rente die bessere Entscheidung.

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Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 verfügbar. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat ihm am 8. Mai 2026 zugestimmt.

Nein. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht die Anlage in Fonds und ETFs ohne Garantie, Sie können aber auch ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen. Das Standarddepot bietet zudem eine voreingestellte, einfach handhabbare Lösung.

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr (50 Cent je Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag). Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge bleiben durch Bestandsschutz erhalten und können unverändert weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderung oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Ja. Mit der Reform werden selbständig Erwerbstätige (Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen erstmals unmittelbar förderberechtigt, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.

In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei. Die spätere Auszahlung wird nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG), der im Ruhestand meist niedriger ausfällt.