Hinterbliebenenrente
Absicherung für Angehörige nach dem Tod
mehrWert Redaktion
22. Februar 2024
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Herausforderungen im Leben. Neben der Trauer müssen Hinterbliebene allerdings auch mit den finanziellen Konsequenzen dieser schweren Zeit umgehen. Die Hinterbliebenenrente spielt dabei eine entscheidende Rolle, um eine finanzielle Sicherheit für die Angehörigen zu gewährleisten. Diese Form der sozialen Unterstützung bietet nicht nur Trost in schwierigen Zeiten, sondern ist auch ein maßgeblicher Faktor in der Sicherung der Lebensqualität der Hinterbliebenen. Im Folgenden erklären wir dir alles, was du zur Hinterbliebenenrente wissen solltest!
Was ist eine Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente ist eine Form der finanziellen Unterstützung, die den überlebenden Ehepartnern oder Familienangehörigen eines verstorbenen Versicherten zukommt. Sie wird in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Ziel dieser Rentenleistung ist es, die wirtschaftliche Sicherheit der Hinterbliebenen zu gewährleisten. Das ist insbesondere wichtig, wenn die verstorbene Person der Hauptverdiener der Familie war. Es gibt verschiedene Formen der Hinterbliebenenrente:
Witwenrente: Wenn dein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, hast du in der Regel Anspruch auf Witwenrente. Je nach individueller Situation erhältst du die kleine oder die große Witwenrente
Erziehungsrente: Die Erziehungsrente unterstützt dich, wenn du geschieden bist, ein Kind erziehst und dein ehemaliger Partner verstirbt. Sie dient als Unterhaltsersatz und soll sicherstellen, dass du dich ausreichend um die Erziehung deines Kindes kümmern kannst
Waisenrente: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten im Todesfall eines oder beider Elternteile eine Waisenrente. Stirbt ein Elternteil, erhalten die überlebenden Kinder Halbwaisenrente, beim Tod beider Elternteile gibt es die Vollwaisenrente
Die Hinterbliebenenrente kann eine wichtige Rolle spielen, um den überlebenden Angehörigen in einer schwierigen Zeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihnen zu helfen, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Die Berechtigung zur Hinterbliebenenrente hängt oft von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer der Ehe, dem Versicherungsstatus des Verstorbenen und dem Alter der überlebenden Person. Grundsätzlich haben folgende Person je nach Umständen Anspruch auf Hinterbliebenenrente:
Ehe- oder Lebenspartner: Der überlebende Ehe- oder Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes seit mindestens einem Jahr besteht. Stirbt der Partner durch einen Unfall, besteht auch nach kürzerer Partnerschaftsdauer Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Zudem muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die überlebende Person darf nicht wieder geheiratet haben. Es wird unterschieden zwischen kleiner und großer Witwenrente. Anspruch auf die kleine Witwenrente haben Menschen, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Die große Witwenrente wird an Menschen gezahlt, die 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder das minderjährige Kind der verstorbenen Person erziehen. Hat das Kind eine Behinderung, spielt das Alter keine Rolle. Bei einem Todesfall vor dem 01. Januar 2029 wird die große Witwenrente auch an Menschen gezahlt, die jünger als 47 Jahre alt sind. Der Anspruch auf Witwenrente endet, sobald die überlebende Person erneut heiratet oder sich für das Rentensplitting entscheidet
Erziehungsrente: Anspruch auf Erziehungsrente besteht, wenn ein geschiedener Ehepartner stirbt und die überlebende Person das Kind des Verstorbenen erzieht. Diese Form der Hinterbliebenenrente wird nicht anhand des Rentenanspruchs der verstorbenen Person berechnet. Daher muss die überlebende Person selbst mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und darf nicht neu geheiratet haben
Waisenrente: Wie bereits erklärt, wird die Halbwaisenrente bei einem verstorbenen Elternteil gezahlt und die Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile sterben. Grundsätzlich besteht bis zum 18. Geburtstag ein Anspruch auf Waisenrente. Befindet sich die überlebende Person noch in der Ausbildung oder leistet einen Freiwilligendienst, gilt der Anspruch bis zum 27. Geburtstag. Der verstorbene Elternteil muss vor dem Tod mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Bei einem Tod durch einen Arbeitsunfall oder wenn bereits eine Rente bezogen wurde, entfällt diese Mindestversicherungszeit. Anspruch haben leibliche und adoptierte Kinder, sowie Stief-, Enkel- und Pflegekinder, die im gleichen Haushalt wie die verstorbene Person gelebt haben
Leistungen und Bedingungen im Detail
Die genauen Leistungen der Hinterbliebenenrente hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Witwenrente: Die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat besteht ein Anspruch auf die volle Höhe der Rente des verstorbenen Ehepartners. Wenn die verstorbene Person bereits Rente bezogen hat, besteht ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat Anspruch auf Witwenrente. Erhielt die Person keine Rente, besteht der Anspruch für die Witwe ab dem Todestag. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent einer Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte. Sie wird maximal zwei Jahre lang gezahlt, außer die Hochzeit fand vor 2002 statt oder die verstorbene Person ist vor 1962 geboren worden. Die große Witwenrente ist umfangreicher als die kleine Witwenrente. Sie beträgt rund 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt erhalten hätte. Fand die Hochzeit vor 2002 statt oder die verstorbene Person ist vor 1962 geboren worden, beträgt die Rente 60 Prozent. Auch das eigene Einkommen spielt eine Rolle. Verdienst du Geld, werden dir 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen
Erziehungsrente: Die Erziehungsrente ist genauso hoch wie die Erwerbsminderungsrente
Waisenrente: Der Anspruch auf Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Rentenansprüche beider Eltern
Wie wird die Hinterbliebenenrente beantragt?
Die Hinterbliebenenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Das geht persönlich oder mittlerweile auch online. Wenn du dir unsicher bist, wie dein Anspruch aussieht, kannst du einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Witwenrente kannst du übrigens auch bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen. Um Hinterbliebenenrente zu beantragen, benötigst du folgende Unterlagen:
Antrag auf Hinterbliebenenrente
ein Ausweisdokument, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
Sterbeurkunde
Angabe zu deinem Einkommen
Rentenunterlagen der verstorbenen Person
Bei einem Antrag auf Witwenrente musst du auch die Heiratsurkunde mitbringen. Wenn du als volljährige Person Waisenrente beantragen möchtest, musst du einen Nachweis über deine aktuelle Ausbildung vorzeigen.
Häufig gestellte Fragen zur Hinterbliebenenrente
Was ist ein Sterbevierteljahr?
Als Sterbevierteljahr werden die ersten drei Monate nach dem Todesfall bezeichnet. Witwenrente wird in dieser Zeit in voller Höhe gezahlt.
Wird die Hinterbliebenenrente besteuert?
Für die Hinterbliebenenrente fallen, genau wie auf andere Renten auch, Steuern an. Aufgrund des Rentenfreibetrags bliebt ein Teil des Geldes aber steuerfrei.
Was ist die Wartezeit bei der Hinterbliebenenrente?
Als Wartezeit wird die Mindestversicherungszeit bezeichnet, die die verstorbene Person mindestens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss. In der Regel sind das fünf Jahre.