Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

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Anja Glorius
Geschrieben von

Anja Glorius

Aktualisiert am

2. Januar 2024

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1 Minute
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Hast du dich jemals mit dem Thema Krankenversicherung auseinandergesetzt, bist du bestimmt über den Begriff Beitragsbemessungsgrenze gestolpert. Der Fachausdruck bezieht sich auf die Maximalhöhe der Einnahmen, die zur Berechnung der Beiträge deiner gesetzlichen Krankenversicherung geltend gemacht werden. Allerdings ist der Begriff nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte wichtig. Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich auch indirekt auf private Krankenversicherungen aus.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt: Der Wert gibt die Maximalhöhe von beitragspflichtigen Einnahmen für die gesetzlichen Krankenversicherung an. Verdienst du mehr als diese Summe, ist alles darüber beitragsfrei

  • Nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln: Die Beitragsbemessungsgrenze hat nichts mit der Jahrarbeitsentgeltgrenze, auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt, zu tun

  • Sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte relevant: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht nur für Menschen mit einer GKV relevant, sondern wirkt sich auch auf private Krankenversicherungen aus.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt deutschlandweit vor, bis zu welcher Höhe deine Einnahmen als beitragspflichtig für die gesetzliche Krankenversicherung gelten. Beitragspflichtig heißt, dass sie zur Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen werden. Die Einnahmen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind dagegen beitragsfrei. Die Berechnung deiner GKV-Beiträge stoppt sozusagen mit dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze: Übersteigt dein Bruttogehalt die BBG, werden deine GKV-Beiträge nur bis zu der durch die BBG angegebenen Höhe berechnet.

Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (Stand 2024). Anders als bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht für die BBG bei der Kranken- und Pflegeversicherung kein Unterschied zwischen Ost und West.

Achtung: nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beziehungsweise Versicherungspflichtgrenze verwechseln

Die BBG ist nicht der einzige Wert, den du beachten solltest, falls du eine GKV hast. Relevant ist zudem auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beziehungsweise die Versicherungspflichtgrenze. Allerdings werden häufig BBG und JAEG verwechselt. Da musst du aber aufmerksam sein und zwischen den beiden unterscheiden: Sie haben völlig andere Funktionen (und ihre Werte fallen übrigens nicht zusammen).

Während die Beitragsbemessungsgrenze sich auf die Beiträge bezieht, die du für die GKV einzahlen musst, entscheidet die JAEG darüber, ob du als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht unterliegst oder nicht. Den diese besteht in Deutschland für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – allerdings nur bis zu einer gewissen Bruttolohngrenze. Diese ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die deshalb auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt ist.

Das bedeutet: Falls dein Bruttoeinkommen über der JAEG liegt, kannst du als Angestellter eine private Krankenversicherung abschließen. Weil die JAEG (69.300 Euro jährlich, Stand 2024) höher als die BBG (62.100 Euro jährlich, Stand 2024) ist, kann es der Fall sein, dass ein Teil deines Bruttoeinkommens beitragsfrei ist, aber du noch nicht in die PKV wechseln darfst.

Der Sinn der Beitragsbemessungsgrenze

Der Sinn der BBG bezieht sich auf das im Gesundheitssystems Deutschlands geltende Grundprinzip der Solidarität, laut dem gesetzliche Krankenkassen durch die Einnahmen der Krankenversicherten finanziert werden: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für seine GKV. Durch die jährliche Anpassung der BBG wird die Maximalhöhe des Bruttoeinkommens an den Anstieg der Gehälter angepasst. Der Grund für eine Begrenzung des beitragspflichten Einkommens liegt außerdem auch darin, dass über diese Grenze hinaus wohlverdienende Angestellte für ihr Krankengeld aus eigener Tasche aufkommen sollen und somit die gesetzlichen Krankenkassen weniger belasten.

Die Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist hauptsächlich für Menschen relevant, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Allerdings kann sie auch für privat versicherte Angestellte eine Rolle spielen.

Für gesetzlich Krankenversicherte

Bist du gesetzlich krankenversichert, zahlst du einen bestimmten Prozentsatz deines gesamten Einkommens in die GKV ein. Allerdings geschieht das nur bis zu einer gewissen Grenze, welche die Maximalhöhe beitragspflichtiger Einnahmen vorschreibt. Über diesen Wert hinaus, die Beitragsbemessungsgrenze, sind deine Einnahmen beitragsfrei und werden nicht zur Berechnung deiner GKV-Beiträge geltend gemacht.

Liegen deine Einnahmen über der BBG, wird die Differenz zur Berechnung deiner Krankenversicherungsbeiträge nicht herangezogen. Für gutverdienende Krankenversicherte hat das sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteilhaft daran ist, dass die Krankenversicherungskosten nicht weiter steigen, wenn die BBG erreicht wird. Der Nachteil ist aber, dass das Krankengeld dadurch gesetzlich gedeckelt wird: Willst du mehr Krankengeld erhalten, musst du dafür privat aufkommen.

Für privat Krankenversicherte

Der BBG-Wert ist aber für Menschen wichtig, die eine private Krankenversicherung haben. Das mag auf den ersten Blick überraschen. Denn PKV-Kosten hängen vom Leistungsumfang der Versicherung sowie von weiteren, vertraglich vereinbarten Kriterien ab und werden nicht im Verhältnis zum Einkommen berechnet.

Für Menschen mit PKV hat die BBG eine zweifache Bedeutung:

  1. Erstens dürfen die Kosten von PKV-Basistarifen die Höchstbeiträge der GKV nicht überschreiten – und diese hängen von der Beitragsbemessungsgrenze ab. 

  2. Zweitens wirkt sich die BBG auch auf den Arbeitgeberzuschuss für privat krankenversicherte Angestellte aus. Der Arbeitgeber bezuschusst die PKV von Angestellten nur bis zu einer Maximalhöhe, die mit der der GKV identisch ist. Da die GKV-Maximalkosten – und somit auch der Arbeitgeberzuschuss – von der BBG abhängen, ist auch der Arbeitgeberzuschuss für die PKV seiner Angestellten von der BBG abhängig. 

Aktuelle Daten (Stand 2024)

69.300 Euro jährlich beziehungsweise monatlich 5.775 Euro

Sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte wichtig

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt die maximale Höhe von beitragspflichtigen Einnahmen in Bezug auf die Krankenversicherung. Sind deine Einnahmen höher als die BBG, wird die Differenz zur Berechnung deiner GKV-Beiträge nicht herangezogen. Der Wert ist allerdings auch für dich relevant, falls du privat krankenversichert bist. Denn an der BBG orientieren sich zwei Werte, die für privat Krankenversicherte wichtig sind: die Kosten von PKV-Basistarifen und der maximale Arbeitgeberzuschuss für Angestellte mit PKV.

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Häufig gestellte Fragen zur Bemussungsgrundlage der Krankenkasse

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze aktuell (2024)? 

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell (2024) bei 69.300 Euro jährlich beziehungsweise monatlich 5.775 Euro.

Wenn mein Bruttolohn über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann ich mich privat krankenversichern lassen?

Nein. Versicherungsfrei wirst du erst erklärt, wenn dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die deshalb auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt ist. Die Beitragsbemessungsgrenze hat damit erstmal nichts zu tun und die zwei Werte fallen auch nicht zusammen.

Was passiert, wenn man über die Beitragsbemessungsgrenze kommt?

Liegen deine Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze, werden die Kosten deiner GKV-Beiträge nicht mehr höher. Das schließt allerdings auch das Krankengeld mit ein, das du erhalten kannst und gedeckelt wird: Willst du mehr Krankengeld als das, was die GKV anbietet, musst du dafür privat aufkommen.