Rentenversicherung
Die Rentenversicherung in Deutschland
mehrWert Redaktion
31. Oktober 2023
Die Rentenversicherung in Deutschland ist ein wichtiger Zweig des Sozialversicherungssystems. Sie stellt einen wichtigen Teil deiner Altersvorsorge dar und sichert außerdem noch weitere Lebensrisiken ab. Welche Renten- und Rentenversicherungsarten es gibt, findest du hier.
Die Rentenversicherung als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems
Die Rentenversicherung ist in Deutschland ein Teil des in Zweige gegliederten Sozialversicherungssystems. Sie dient insbesondere der Altersvorsorge – sichert Bürger aber auch in anderen Zusammenhängen ab.
Die deutsche Sozialversicherung ihrerseits ist ein Versicherungssystem, das verschiedene Risiken (beispielsweise Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Erwerbslosigkeit) finanziell absichert. Zudem gehören in Deutschland auch Prävention und Rehabilitation zu den Aufgaben der Sozialversicherung. Insgesamt besteht die in Grundzügen bereits seit 1883 existierende Sozialversicherung in Deutschland aus fünf Zweigen:
der Arbeitslosenversicherung
der gesetzlichen Unfallversicherung und der
Die Rentenversicherung ist seit 1889 Teil des Sozialversicherungssystems. Sie wurde ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung genannt.
Wer ist über die Rentenversicherung versichert?
Die Rentenversicherung in Deutschland ist in zwei Felder unterteilt: in die gesetzliche Rentenversicherung und die private Rentenversicherung. Dementsprechend gibt es zwei Arten von Versicherten: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte.
In die gesetzliche Rentenversicherung zahlst du als Pflichtversicherter ein, wenn du sozialversicherungspflichtig in einem Angestelltenverhältnis arbeitest. In diesem Fall bist du automatisch Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeinsam mit deinem Arbeitgeber zahlst du in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bist du selbstständig, bist du kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Pflichtmitgliedschaft ist nur für einige Selbstständige wie Hebammen oder Handwerker vorgesehen. Du hast allerdings die Möglichkeit, als freiwillig Versicherter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder und wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt. Die Beiträge der versicherungspflichtigen Mitglieder werden in den meisten Fällen zur Hälfte von den Mitgliedern selbst und zur Hälfte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt. Außerdem leistet der Staat einen Bundeszuschuss, der zur Finanzierung der Rentenansprüche der Versicherten verwendet wird.
So wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert
Bei der Finanzierung des Rentensystems besonders kennzeichnend sind das Umlageverfahren und der Generationenvertrag:
Unter dem Umlageverfahren ist zu verstehen, dass heute gezahlte Beiträge sofort als Rente an die Rentner und Rentnerinnen ausgezahlt werden. Eingezahlte Beiträge werden nicht für den Einzahlenden angespart.
Der Generationenvertrag ist ein nicht schriftlicher, „unausgesprochener“ Vertrag zwischen den aktuell Einzahlenden und der Rentengeneration. Er verpflichtet die heute einzahlende Generation, die Renten vorheriger Generation zu sichern. Das geschieht in der Erwartung, dass auch die nachfolgenden Generationen diese Verpflichtung übernehmen werden.
Diese Leistungen erbringt die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt verschiedene Leistungen. Vorgesehen sind folgende Rentenarten, die an Versicherte im Bedarfsfall ausgezahlt werden:
Altersrente – diese Rente kann beziehen, wer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und das Rentenalter von 67 Jahren erreicht hat
Erwerbsminderungsrente – diese Rente bezieht, wer aufgrund einer Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann
Hinterbliebenenrente – diese Rentenart beziehen die Angehörigen von gesetzlich Rentenversicherten. Die Hinterbliebenenrente wird in Form einer Witwen- oder Waisenrente gezahlt
Darüber hinaus erbringt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilnahme am Arbeitsleben. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen zur Umschuldung oder zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation nach einer Krankheit erbringt. Beispielsweise finanziert sie Umschulungen oder medizinische Rehamaßnahmen zur Wiedererlangung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung kannst du bei einem Versicherungsunternehmen deiner Wahl abschließen. Bist du selbstständig oder freiberuflich tätig, kann die private Rentenversicherung alleinige Quelle für eine spätere Altersrente sein. Allerdings kannst du auch dann eine private Rentenversicherung abschließen, wenn du bereits freiwillig oder als Pflichtmitglied in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst.
Beiträge sowie Leistungen deiner Versicherung können dabei individuell vereinbart werden und sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Vergleiche die Angebote mehrerer Anbieter daher sorgfältig, bevor du dich für einen Versicherer entscheidest.
So wird die private Rentenversicherung finanziert
Die private Rentenversicherung finanziert sich – genau wie die gesetzliche Rentenversicherung – über die Beiträge ihrer Mitglieder. Allerdings richten sich die Beiträge nicht nach deinem Einkommen, sondern werden individuell vereinbart. Außerdem werden die Beiträge nicht von deinem Arbeitgeber mitfinanziert, sondern von dir allein getragen.
Diese Leistungen erbringt die private Rentenversicherung
Bei der privaten Rentenversicherung geht es allein um die Altersvorsorge. Das bedeutet, dass die private Rentenversicherung lediglich eine Altersrente auszahlt. Weitere Lebensrisiken kannst du über entsprechende private Versicherungen (beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung) absichern.
usgezahlt wird die private Altersrente entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung. Welche Option du wählst, bleibt dir überlassen.
Altersrente: Auf drei Säulen bauen
Unter dem Oberbegriff der Rente werden verschiedene Rentenarten zusammengefasst. Die wohl wichtigste ist dabei die Altersrente. Schließlich soll sie dein Auskommen dann sichern, wenn du nicht mehr berufstätig bist. Sie bildet daher das Fundament deiner Altersvorsorge.
Erste Säule – die gesetzliche Rentenversicherung: Die meisten Arbeitnehmer zahlen ohnehin einen festgelegten Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Während ihres Berufslebens investieren sie daher automatisch in die erste Säule der Altersvorsorge. Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig beim örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger melden und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
Zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge: Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch eine betriebliche Altersvorsorge zu ergänzen. Die betriebliche Altersvorsorge wird durch den Arbeitgeber organisiert und finanziert. Das heißt, dass der Arbeitgeber wählt, wie er seine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer anlegen möchte
Dritte Säule – die private Altersvorsorge: Zusätzlich zu den genannten Vorsorgearten ist eine private Altersvorsorge sinnvoll. Zum Zwecke der privaten Vorsorge kannst du dich für eine private Rentenversicherung entscheiden. Alternativ kannst du aber auch mit einer eigenen Immobilie, Aktien oder einer Lebensversicherung fürs Alter vorsorgen
Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung
Wie hoch ist die Rente 2023?
Die Standardrente liegt in den alten Bundesländern aktuell bei 1.538,55 Euro brutto. In den neuen Bundesländern liegt sie aktuell bei 1.506,15 Euro. 2023 steigt die Rente allerdings um 4,9 Prozent in den alten und um 5,7 Prozent in den neuen Bundesländern.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zuschuss zur ausgezahlten Altersrente. Der Zuschuss kann derzeit bis zu 400 Euro betragen.
Welche Rentenversicherung ist für mich zuständig?
Es gibt mehrere Rentenversicherungsträger, die – abhängig von deinem Wohnort – für dich zuständig sein können. Welcher Rentenversicherer für dich zuständig ist, entnimmst du deiner jährlichen Renteninformation.