Pensionszusage

Alles, was du über die Pensionszusage wissen solltest

mehrWert Redaktion
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Aktualisiert am

17. April 2024

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mehrWert - Das musst du über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat viele Facetten. Eine davon ist die Pensionszusage, die viele Unternehmen ihren Mitarbeitern gewähren. Mit dieser hast du die Möglichkeit einer zusätzlichen Rente, die durch deinen Arbeitgeber finanziert wird. Worum es sich dabei handelt und wie du davon profitierst, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Sicherheit für das Alter: Die Pensionszusage oder Direktzusage ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Für diese legt der Arbeitgeber firmeneigenes Geld für seine Mitarbeiter an, aus dem sich später die Rente finanziert

  • Für Mitarbeiter lohnenswert: Du zahlst als Arbeitnehmer nichts hinzu – dein Arbeitgeber bildet die Rückstellungen für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter aus dem Firmenkapital

  • Verschiedene Varianten: Es gibt unterschiedliche Formen der Pensionszusage. So kann dein Arbeitgeber dir zum Beispiel eine fixe Rentenhöhe zusagen oder auch eine feste Verzinsung der eingezahlten Beiträge gewährleisten

Die Pensionszusage – eine Definition

Bei der Pensionszusage – die auch als Direktzusage bezeichnet wird – handelt es sich um eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser legt dein Arbeitgeber firmeneigenes Geld für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter an, indem er zu diesem Zweck Rückstellungen in der Unternehmensbilanz stellt. Die Bezeichnung Pensionszusage rührt daher, dass der Arbeitgeber dir auf diesem Wege eine Zusage für deine Rente gibt.

Neben den Rentenleistungen, die du aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einer eventuellen privaten Rentenversicherung erhältst, stellt die Pensionszusage eine Zusatzrente dar, ist also eine Form der Betriebsrente. Für gewöhnlich bieten eher große Unternehmen bzw. Konzerne diese Form der betrieblichen Altersvorsorge an, um damit ihre Mitarbeiter langfristig an sich zu binden.

Zusätzlich zur reinen Altersvorsorge hast du häufig die Möglichkeit, auch Leistungen für weitere Fälle mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren – wie bei Invalidität oder der finanziellen Versorgung von Hinterbliebenen. Darüber hinaus ist die Pensionszusage auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern weitverbreitet.

Damit du als Arbeitnehmer von der Pensionszusage deines Arbeitgebers profitierst, ist es eine Grundvoraussetzung, dass du für mehrere Jahre bei demselben Arbeitgeber arbeitest. Endet dein Berufsleben mit dem Renteneintritt, erhältst du deine vereinbarte Betriebsrente ausgezahlt, ohne dass du aktiv selbst dafür eingezahlt hast.

Welche Arten der Pensionszusage gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Pensionszusage:

Noch bis vor einigen Jahren war es weitverbreitet, dass ein Arbeitgeber seiner Belegschaft eine bestimmte Rentenhöhe zugesichert hat – wie monatlich 20 Euro Rente für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dieses Modell wird heutzutage jedoch immer seltener praktiziert.

Vielmehr garantieren Arbeitgeber eine gewisse Beitragshöhe mitsamt einer Verzinsung. Die genaue Beitragshöhe kann dabei vom Unternehmenserfolg abhängen und daher in ihrer Höhe variabel sein. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, dass sich der Zins am Garantiezins der Lebensversicherer richtet. Dieser beträgt aktuell pro Jahr 2,7 Prozent (Stand 2024).

Eine weitere Option ist, dass dein Arbeitgeber dir feste Beiträge zusagt, aber keine fixen Angaben zur Verzinsung machen möchte. Arbeitgeber sind nur noch dazu verpflichtet, die Beiträge in ihrem Wert zu erhalten.

Im Zuge des im Jahr 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern theoretisch auch eine Beitragszusage ohne Garantie geben. Allerdings müssen diesbezüglich auch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen eine Einigung erzielen.

Es kommt häufiger vor, dass Arbeitnehmer sich gar nicht genau darüber im Klaren sind, welche Zusagen ihr Arbeitgeber macht. Der Grund kann hierfür allerdings auch sein, dass es keine einheitlich geltende Bezeichnung gibt. Dein Arbeitgeber kann also für die Pensionszusage auch einen ganz anderen Begriff verwenden. Wenn du genau wissen möchtest, wie dein Arbeitgeber dieses Thema behandelt, empfehlen wir dir ein persönliches Gespräch mit der Personalabteilung.

Diese Vor- und Nachteile bringt die Pensionszusage mit sich

Für dich als Arbeitnehmer ergeben sich aus der Pensionszusage zahlreiche Vorteile:

Die Nachteile der Pensionszusage halten sich in Grenzen.
So gibt es etwa die nachgelagerte Besteuerung, der die Pensionszusage unterliegt. Dennoch ist die steuerliche Belastung für Rentner geringer als für Erwerbstätige.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Pensionszusage im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers beim alten Arbeitgeber bleibt – du kannst sie also nicht einfach fortsetzen.

Pensionszusage: Darum solltest du nicht auf eine Direktzusage verzichten

Egal, welche Art der Pensionszusage dir dein Arbeitgeber bietet: Verzichte in keinem Fall darauf. Du hättest zwar früher unter Umständen noch mehr von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können, doch auch in der heutigen Zeit kannst du dadurch nur gewinnen. Im Klartext: Du erhältst später eine zusätzliche Rente ausbezahlt, ohne dafür jemals einen Cent einbezahlt haben zu müssen.

Die Pensionszusage hat viele Facetten und erfordert eine professionelle Begleitung. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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So sicher sind Pensionszusagen: Schutz bei Insolvenz

30 oder noch mehr Jahre bis zum Renteneintritt sind eine lange Zeit – und in dieser kann sich innerhalb eines Unternehmens einiges ändern. So ist natürlich auch eine mögliche Insolvenz deines Arbeitgebers nie auszuschließen.

Was die Sicherheit der Pensionszusage betrifft, musst du dir im Falle einer Insolvenz jedoch keine Sorgen machen. Dein Geld ist für diesen Fall über den Pensions-Sicherungs-Verein (kurz: PSV) geschützt.

Das bedeutet: Kommt es zu einer Insolvenz deines Arbeitgebers, springt die Auffangeinrichtung – die PSV – für die Zahlung der Rente ein, die dir aus deiner bisherigen Zeit beim jeweiligen Arbeitgeber zustehen würde. Der Pensions-Sicherungs-Verein wird durch die Beiträge von Unternehmen finanziert, welche ihren Mitarbeitern Rentenzusagen gemacht haben.

So erfolgt die Auszahlung der Pensionszusage

Dein Arbeitgeber kann die Pensionszusage in zwei unterschiedlichen Varianten auszahlen:

Bitte beachte, dass du die Auszahlung deiner Pensionszusage aufgrund der nachgelagerten Besteuerung versteuern musst. Das heißt: Nachdem die vom Arbeitgeber gebildeten Rückstellungen über die vergangenen Jahre hinweg für dich steuerfrei waren, musst du sie nun wie ein Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit versteuern. Die Steuerlast hält sich, wie bereits erwähnt, im Rentenalter in Grenzen.

Es gibt allerdings einen Haken:

Du kannst nur von der Pensionszusage profitieren, wenn du deinem Arbeitgeber gegenüber für einen längeren Zeitraum loyal warst. So musst du als Mitarbeiter für mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig gewesen sein und beim Ausscheiden aus dem Betrieb nicht jünger als 21 Jahre sein. Nur dann kannst du später sicher eine betriebliche Rente erhalten. Hierfür wird auch der Fachausdruck unverfallbarer Anspruch genutzt.

Zusagen im Arbeitsvertrag festhalten

Einige Arbeitgeber sichern ihren Mitarbeitern bereits im Vorfeld zu, dass die firmeneigenen Beträge von Anfang an sicher sind. Achte in diesem Fall darauf, dass eine solche Vereinbarung auch in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wird. So bist du auf der sicheren Seite.

Wann die Pensionszusage für dich sinnvoll ist

Wie auch bei anderen Arten der betrieblichen Altersvorsorge eignen sich nicht alle Varianten für jeden Erwerbstätigen.
Die Pensionszusage ist für dich sinnvoll, wenn du

Die Pensionszusage ist für dich nicht sinnvoll, wenn du

Auf die Pensionszusage solltest du nicht verzichten

Gewährt dir dein Arbeitgeber die Möglichkeit einer Pensionszusage, solltest du dieses Angebot in jedem Fall wahrnehmen. Du erhältst damit einen Zuschuss für deine spätere Rente, ohne dass du dafür etwas einzahlen musst. Beachte jedoch, dass die Beiträge im Rentenalter der nachgelagerten Besteuerung unterliegen und du die angesparten Beiträge im Falle eines Arbeitgeberwechsels nicht mitnehmen kannst.

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Häufig gestellte Fragen zur Pensionszusage

Das Unternehmen direkt – also dein Arbeitgeber – bezahlt die Betriebsrente.

Sollte dein Arbeitgeber insolvent werden, bleibt die Pensionszusage weiter erhalten. Sie ist durch den PSV (Pensions-Sicherungs-Verein) geschützt.

Handelt es sich um eine durch den Arbeitgeber finanzierte Variante der Pensionszusage, lohnt sich diese für dich als Arbeitnehmer in jedem Fall. Du solltest dann nicht darauf verzichten. Auch ohne die Pensionszusage ist es jedoch wichtig, dich frühzeitig um deine private Altersvorsorge zu kümmern und dich nicht allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen.