Sterbegeldversicherung
So sinnvoll ist die Beerdigungsvorsorge
Daniel Seeger
31. Oktober 2023
Die eigene Beerdigung ist kein schönes Thema. Dennoch muss sich jeder Mensch mit dem Thema Bestattung auseinandersetzen. Vielleicht weißt du schon, wie deine Beerdigung aussehen soll – vielleicht hast du noch keine Idee, wie du bestattet werden möchtest. Bedenke jedoch in jedem Fall: Selbst für eine einfache Bestattung fallen Kosten zwischen 3.000 und 5.000 Euro an. Möchtest du diese Kosten nicht deiner Familie überlassen, kommt eine Sterbegeldversicherung für dich infrage. Welche Kosten die Versicherung übernimmt und was es zu beachten gibt, zeigen wir dir hier.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung zahlt deinen Angehörigen im Falle deines Todes eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus. Diese Summe (die sogenannte Kapitalzahlung) liegt üblicherweise zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Deine Angehörigen und Hinterbliebenen können das Geld verwenden, um davon die von dir gewünschte Bestattung, Trauerfeier, einen Grabstein, einen Sarg oder eine Urne zu bezahlen.
Neben der Höhe der Kapitalzahlung legst du beim Abschluss deiner Sterbegeldversicherung fest, an welche Person die Versicherung das Geld nach deinem Tod auszahlen soll. Die Person, die das Geld erhält, wird Bezugsberechtigter genannt. Üblicherweise ist die Person, die sich um deine Bestattung kümmern wird (Angehörige wie Kinder, deine Freundin oder Ehepartnerin), bezugsberechtigt.
Welche Kosten werden durch die Sterbegeldversicherung gedeckt?
Deine Sterbegeldversicherung übernimmt die Kosten deiner Beerdigung nicht direkt. Stattdessen zahlt sie die vereinbarte Versicherungssumme an den von dir benannten Bezugsberechtigten aus. Sinnvoll ist es, einen deiner Erben als Bezugsberechtigten zu benennen. Gemäß § 31 Bestattungsgesetz in Verbindung mit § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind deine Erben nämlich dazu verpflichtet, sich um deine Bestattung zu kümmern. Es ist daher sinnvoll, dass sie die Versicherungssumme erhalten.
Wie hoch die Versicherungssumme ist, die an deine Erben ausgezahlt wird, machst du von den Kosten abhängig, die für deine Bestattung anfallen. Wünschst du dir eine einfache Feuerbestattung ohne Grabmal, reicht eine Versicherungssumme von 3.000 Euro aus. Eine aufwändigere Erdbestattung kann hingegen bis zu 15.000 Euro kosten.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung?
Was dich deine Sterbegeldversicherung monatlich kostet, hängt zum einen davon ab, in welchem Alter du den Versicherungsvertrag abschließt beziehungsweise wie lange du einzahlst. Zum anderen sind die Kosten von der gewünschten Auszahlungssumme für deine Bestattung abhängig.
Für wen lohnt sich die Beerdigungsvorsorge?
Ob sich eine Sterbegeldversicherung für dich lohnt, hängt von deiner finanziellen Situation ab. Zahlst du ab einem Alter von 65 Jahren 9.900 Euro ein, wird deinen Hinterbliebenen eine Versicherungssumme von „nur“ 6.000 Euro ausbezahlt. Sinnvoller ist es daher, für die eigenen Beerdigungskosten frühzeitig selbst vorzusorgen.
Legst du über 10 Jahre hinweg 100 Euro monatlich zur Seite, hast du einen Betrag von 12.000 Euro angespart. Den gesparten Betrag können deine Angehörigen für deine Bestattung verwenden. Du siehst: Selbst im Alter von 60 Jahren ist es noch nicht zu spät, mit der Beerdigungsvorsorge zu beginnen.
Bist du hingegen schon älter und hast kein Erspartes, das für deine Beerdigung verwendet werden kann, ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll. Sie kann dir helfen, in kurzer Zeit entsprechende Rücklagen zu bilden.
Was gibt es rund um die Sterbegeldversicherung zu beachten?
Bevor du eine Versicherung abschließt, ist es sinnvoll, die Angebote mehrerer Versicherer miteinander zu vergleichen. Dabei ist es wichtig, auf folgende Punkte zu achten:
Sterbegeldversicherung mit kurzer Wartezeit: Viele Sterbegeldversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Das bedeutet: Nur dann, wenn der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits seit einiger Zeit läuft, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Da niemand den eigenen Todeszeitpunkt voraussehen kann, sollte die Wartezeit so kurz wie möglich sein. Wähle daher eine Versicherung mit einer Wartefrist von höchstens 12 bis 18 Monaten. Übrigens: Im Falle eines Suizids sind längere Wartezeiten (meist zwei oder drei Jahre) vorgesehen.
Auszahlung während der Wartezeit: Manche Versicherer beteiligen sich an den Beerdigungskosten, falls der Versicherte während der Wartezeit verstirbt. Wähle eine solche Versicherung, wenn du dir maximale finanzielle Sicherheit für deine Angehörigen wünschst
Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Einige Versicherer verzichten auf eine Wartezeit, verlangen stattdessen aber eine Gesundheitsprüfung. Bei der Prüfung musst du Fragen rund um deinen Gesundheitszustand in den letzten fünf bis zehn Jahren beantworten. Wähle eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, falls du Vorerkrankungen hast. Anderenfalls musst du mit einer Ablehnung rechnen
Kurze Einzahldauer: Bei der Sterbegeldversicherung zahlst du nur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt Beiträge – etwa, bis du 65 oder 75 Jahre alt bist. Wähle in diesem Zusammenhang eine möglichst kurze Einzahlungsdauer, um deine finanzielle Belastung überschaubar zu halten
Widerrufliches Bezugsrecht: Die Versicherungssumme deiner Sterbegeldversicherung wird an die von dir benannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Achte darauf, dass du die bezugsberechtigte Person nach Vertragsschluss noch ändern kannst. Ändert sich mit der Zeit etwas an deinen persönlichen Verhältnissen und möchtest du eine andere Person wählen, kannst du den Versicherungsvertrag durch das widerrufliche Bezugsrecht anpassen
Zweckbindung des Sterbegeldes: Die Versicherungssumme vieler Sterbegeldversicherungen wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers zweckgebunden ausbezahlt. Das bedeutet, dass das Sterbegeld allein dafür verwendet werden darf, eine Beisetzung zu finanzieren, die sich der Verstorbenen gewünscht hat.
Ist im Versicherungsvertrag keine Zweckbestimmung vorgesehen, kann der Empfänger des Geldes frei über die Versicherungssumme verfügen. Um sicherzustellen, dass das Sterbegeld ausschließlich für Bestattungskosten eingesetzt wird, ist es sinnvoll, eine Vertrauensperson als Bezugsberechtigten einzusetzen oder eine zusätzliche Bestattungsverfügung aufzusetzen
Wir empfehlen dir: Damit die Versicherungssumme deiner Sterbegeldversicherung deinen Wünschen entsprechend verwendet wird, empfehle ich dir das Verfassen einer Bestattungsverfügung. In dieser hältst du schriftlich fest, wer sich um deine Bestattung kümmern soll und wie du beerdigt werden möchtest. Am besten ist es, wenn du die Verfügung handschriftlich verfasst, unterschreibst und an einem Ort aufbewahrst, an dem deine Angehörigen sie finden können.
Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung
Was ist eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit?
Viele Sterbegeldversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Verstirbt der Versicherte während der Wartezeit, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme nicht oder nur teilweise aus. Eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit zahlt hingegen, wenn der Versicherte kurz nach Vertragsschluss verstirbt.
Sterbegeld-Kosten: Wie teuer ist eine Sterbegeldversicherung?
Was eine Sterbegeldversicherung kostet, ist von deinem Alter bei Vertragsschluss und von der gewünschten Versicherungssumme abhängig. Üblicherweise kosten die Versicherungen zwischen 30 und 60 Euro monatlich.
Welche Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung ist sinnvoll?
Welche Versicherungssumme du wählst, ist von der Beerdigung abhängig, die du dir wünschst. Geht es um eine einfache Feuerbestattung ohne Grabmal, reichen 3.000 Euro aus. Für eine aufwendige Erdbestattung sind mindestens 9.000 Euro sinnvoll.
Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe - Gilt das Sterbegeld als Schonvermögen?
Lebst du im Pflegeheim und musst Sozialleistungen beziehen, kann dein vorhandenes Vermögen bei der Beantragung berücksichtigt werden. Das bedeutet: Du erhältst keine Sozialleistungen, bevor dein eigenes Vermögen nicht aufgebraucht wird. Die Versicherungssumme deiner Sterbegeldversicherung zählt allerdings zum Schonvermögen. Das bedeutet, dass sie dir oder deinen Erben nicht „weggenommen“ werden kann.