Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber

Alles Wichtige zur bAV als Arbeitgeber

mehrWert Redaktion
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Aktualisiert am

23. April 2024

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mehr-Wert - betriebliche Altersvorsorge

Seit 2019 gilt in Deutschland für Arbeitgeber die Verpflichtung zur Bezuschussung der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter. Hierfür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, doch auch steuerliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Welche Vorteile die bAV für Arbeitgeber bietet und wie sich diese gestalten lässt, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Finanzieller Zuschuss: Arbeitgebernmüssen ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten und diese bezuschussen

  • Steigert die Attraktivität: Unternehmen, die mehr als den vorgeschriebenen Zuschuss leisten und attraktive Vorsorgemodelle anbieten, können ihre Mitarbeiter langfristig an sich binden

  • Verschiedene Möglichkeiten: Die bAV kann sowohl als Direktversicherung als auch als Pensionskasse, Pensionszusage/Direktzusage, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse erfolgen

Die betriebliche Altersvorsorge: Das müssen Arbeitgeber wissen

Möchten Mitarbeiter für ihren Ruhestand vorsorgen, können sie sich an ihren Arbeitgeber wenden: Seit 2019 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Das bedeutet: Möchten die Beschäftigten eine bAV abschließen, muss der Arbeitgeber für sie einen Sparvertrag abschließen, wie zum Beispiel in Form einer Direktversicherung. Auch Minijobber und Menschen mit niedrigem Einkommen haben ein Anrecht darauf.

Dennoch entscheidet allein der Arbeitgeber, welche Art von betrieblicher Altersvorsorge und Vertrag er den Mitarbeitern anbieten möchte. Hierfür stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.

Diese Pflichten haben Arbeitgeber bei der bAV

Seit 2002 dürfen Arbeitnehmer Teile ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Arbeitgeber sind allerdings erst seit Kurzem in der Pflicht, ihren Mitarbeitern eine bAV zu ermöglichen. Im Falle einer Entgeltumwandlung gelangen die Beiträge – ohne Abzüge durch Sozialabgaben oder Steuern – ohne Umwege in den Vertrag für die Altersvorsorge.

Das heißt: Firmen sparen sich dadurch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung. Dieser finanzielle Vorteil darf seit der Gesetzesänderung im Jahr 2019 allerdings nicht mehr vom Unternehmen behalten werden.

Dabei gilt:

Grundsätzlich sind Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in den neuen Bundesländern: 7.300 Euro; in den alten Bundesländern: 7.100 Euro) steuerfrei. Dennoch ist nur die Hälfte davon sozialabgabenbefreit.

So profitieren Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge

Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge wirkt attraktiv auf Arbeitnehmer: So kann ein Unternehmen, das eine Betriebsrente anbietet, oft leichter neue Mitarbeiter für sich gewinnen. Gleichzeitig lassen sich durch die bAV auch bestehende Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Neben Corporate Benefits und einem angemessenen Gehalt stellt die Betriebsrente heutzutage für Arbeitnehmer eines der wichtigsten Kriterien bei der Auswahl des Arbeitgebers dar.

Mit einem guten Angebot für eine betriebliche Rente positionieren sich Firmen als interessanter Arbeitgeber, der nicht nur Sicherheit, sondern auch eine gewisse Flexibilität bietet. Rund 80 Prozent der deutschen Arbeitnehmer legt Studien zufolge besonders auf diese Aspekte Wert. Dazu kommt, dass Arbeitnehmer ihre Vorsorgeleistungen an ihre persönlichen Anforderungen anpassen möchten: Sie wollen selbst entscheiden, wie hoch und wie oft sie in die bAV einzahlen. Dies kann auch ein Zeitwertkonto sein, welches beispielsweise für Bildungsurlaub oder ein Sabbatical genutzt werden kann. Für Arbeitgeber ist es somit klar von Vorteil, ein attraktives Angebot zur Altersvorsorge auch nach außen zu kommunizieren.

Die betriebliche Altersvorsorge bringt also sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer drei wichtige Vorteile mit sich:

Wie Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge gestalten können

Nicht nur führt ein Arbeitgeber die Beiträge für seine Arbeitnehmer ab - er übernimmt auch sämtliche Formalitäten, die damit einher gehen. Der Arbeitgeber wählt die Anlageform für die bAV aus und fungiert gleichzeitig auch als Vertragspartner für den gewählten Anbieter. Meist ist der Personalverantwortliche in einem Unternehmen der direkte Ansprechpartner für die Mitarbeiter, wenn es um das Thema bAV geht. Er evaluiert in regelmäßigen Abständen, wie das Angebot von den Mitarbeitern angenommen wird und steht in engem Kontakt mit der Geschäftsführung. Dazu gehört auch, in Absprache mit der Rechtsabteilung oder dem Controlling dafür zu sorgen, dass alle wichtigen Informationen in den einzelnen Arbeitsverträge festgehalten werden.

Mitarbeiter frühzeitig über das Angebot informieren

Für jeden Mitarbeiter ist es bereits zu Beginn in einem neuen Job wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge es gibt und wie sich diese individuell anpassen lassen. Eine direkte Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgt von Anfang an für Transparenz und schafft eine wertvolle Vertrauensbasis.

Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge

Zur Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber aus unterschiedlichen Modellen wählen. Diese werden auch als Durchführungswege bezeichnet und zeichnen sich durch individuelle Merkmale aus.

Die Entgeltumwandlung als Sonderform der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich um eine Sonderform der bAV, welche in Deutschland vom Gesetzgeber gefördert wird. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer bezahlt einen gewissen Anteil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge ein – wie zum Beispiel in eine Direktversicherung. Die genaue Art der Umwandlung lässt sich dabei flexibel gestalten. Grundsätzlich ist die Förderung der Entgeltumwandlung so aufgestellt, dass auf den umgewandelten Anteil des Gehalts weder Sozialabgaben noch Einkommenssteuern anfallen.

Die bAV und die Steuer

Arbeitnehmer haben zwar prinzipiell keinen Anspruch auf eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente, allerdings gibt es die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Finanzierung durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Tarifvertrags.

Arbeitgeber können diese Aufwendungen steuerlich geltend machen. Je nach Durchführungsweg fallen hierfür teilweise auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Dazu kommt, dass für Arbeitnehmer mit einem Gehalt von maximal 2.200 Euro 30 Prozent der zusätzlichen Beiträge für die bAV mit der Steuerlast verrechnet werden können. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Beitrag des Arbeitgebers jährlich mindestens 240 Euro beträgt und in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds fließt.

Arbeitgeber sollten Verträge für die betriebliche Altersvorsorge individuell anpassen

Die im Jahr 2019 festgelegten gesetzlichen Regelungen zur Verpflichtung eines bAV-Zuschusses vom Arbeitgeber bringt Handlungsbedarf für Unternehmen mit sich. Hier ist es ratsam, mit einem Rentenberater oder einem Fachanwalt zu besprechen, wie sich bestehende Verträge mit Mitarbeitern entsprechend anpassen lassen. Neben juristischen Fragen spielen insbesondere steuerliche Auswirkungen dabei eine Rolle.

So kann zum Beispiel der Steuerberater dabei behilflich sein, die Vorteile maximal zu nutzen: Er kann die Beitragshöhe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ideal aufeinander abstimmen.

Hier gilt jedoch Folgendes:
Ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ist für Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn er über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Zuschuss gilt für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

Dies zeigt: Das Thema Betriebliche Altersvorsorge ist relativ komplex. Gleichzeitig stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Mitarbeiter umfassend darüber aufzuklären. Damit es nicht zu Haftungsrisiken kommt, ist es sinnvoll, diese Aufgabe an spezialisierte Experten zu übergeben. Für Arbeitgeber sind die Änderungen zur betrieblichen Rente allerdings auch eine gute Grundlage für die nächste Gehaltsverhandlung mit den Mitarbeitern: Arbeitgeber, die mehr für die bAV leisten als sie eigentlich müssen, sind überzeugender.

Die betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber hat viele Facetten und erfordert eine professionelle Begleitung. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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Betriebliche Altersvorsorge: Das passiert, wenn ein Mitarbeiter den Job wechselt

Wenn ein neuer Mitarbeiter in das Unternehmen kommt und bereits eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds mitbringt, so können Arbeitgeber diesenauf Grundlage der bereits bestehenden Bedingungen fortwährend fördern. Es steht Arbeitgebern aber auf der anderen Seite frei, die Anwartschaft des Mitarbeiters auf das firmeneigene Versorgungssystem zu übertragen. Die Entscheidung liegt also beim Arbeitgeber.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer seit 2005 einen Anspruch auf die Mitnahme ihres angesparten Guthabens zu einem neuen Arbeitgeber. Dieses kann dann in einen neuen bAV-Vertrag übertragen werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass der Vertrag frühestens 2005 oder in den nachfolgenden Jahren geschlossen wurde.

Ebenfalls gilt, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel von seinem Mitnahmerecht Gebrauch machen kann. Eine Ausnahme greift jedoch dann, wenn beide Seiten sich einvernehmlich auf eine Fristverlängerung einigen. Die Grundlage hierfür ist, dass der Wert des übertragenen Guthabens nicht höher als Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Die bAV trägt zur Attraktivität eines Unternehmens und zur Mitarbeiterbindung bei

Für jeden Arbeitnehmer ist es sinnvoll, sich bei der Altersvorsorge nicht nur auf den gesetzlichen Rentenanspruch zu verlassen. Seit 2019 sind Arbeitgeber zu einer Bezuschussung zur bAV verpflichtet. Dennoch ist es wichtig, Mitarbeiter frühzeitig über vertragliche Anpassungen oder steuerliche Änderungen aufzuklären und umfassende Transparenz zu bieten. Fest steht allerdings, dass Arbeitgeber durch die Zuschüsse zur bAV nicht nur für eine engere Mitarbeiterbindung, sondern auch für mehr Vertrauen und Zufriedenheit beim Mitarbeiter sorgen.

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Häufig gestellte Fragen zur bAV als Arbeitsgeber

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten?

Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV – zumindest in Form einer Entgeltumwandlung, sofern das Unternehmen kein anderes Modell einer betrieblichen Altersvorsorge anbietet.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur Betriebsrente hinzu?

Der Zuschuss des Arbeitgebers muss mindestens 15 Prozent vom festgelegten Entgeltumwandlungsbetrags betragen.

Wer profitiert von der Sozialversicherung- und Steuerfreiheit?

Insbesondere Arbeitnehmer profitieren von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, doch auch der Arbeitgeber spart sich teure Sozialversicherungsbeiträge. Für den Arbeitnehmer lohnt sich dies oft nur, wenn der Arbeitgeber das Kostenersparnis als Zuschuss in die bAV für den Mitarbeiter einfließen lässt.