Private Krankenversicherung im Ausland

Welche Möglichkeiten gibt es, sich im Ausland abzusichern?

Anja Glorius
Geschrieben von

Anja Glorius

Aktualisiert am

16. November 2023

Lesezeit
1 Minute
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Privatversicherte profitieren grundsätzlich auch auf Auslandsreisen vom Schutz ihrer privaten Krankenversicherung. Tarifliche Leistungen in vollem Umfang erhalten sie während kürzerer Aufenthalte in ganz Europa. Was Versicherte bei längeren oder dauerhaften Auslandsaufenthalten sowie bei Reisen in Länder außerhalb der EU beachten müssen, zeigen wir dir hier.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Versicherungsschutz auch im Ausland: Dein privater Krankenversicherungsschutz gilt zeitlich eingeschränkt auch im Ausland. Allerdings findet dabei eine Unterscheidung zwischen EU- und Nicht-EU-Ausland statt

  • Zeitliche Befristung: Bei vielen privaten Versicherern gilt der volle Versicherungsschutz im EU-Ausland für bis zu sechs Monate. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU gilt er meist für zumindest einen Monat

  • Besondere Regelungen bei Langzeitaufenthalten im Ausland: Ziehst du in ein anderes EU-Land, kannst du deine private Krankenversicherung behalten. Ziehst du in ein Land außerhalb der EU, wird der Vertrag meist beendet

Greift die private Krankenversicherung auch bei Auslandsaufenthalten?

Machst du für ein paar Wochen Urlaub im Ausland, kannst du dich auch dort auf den Schutz deiner privaten Krankenversicherung (PKV) verlassen. Im europäischen Ausland gilt dein gewohnter Versicherungsschutz – je nach Versicherer – meist für einen Zeitraum zwischen drei Monaten und einem halben Jahr fort. Zu Europa zählen dabei die EU-Staaten sowie

  • Liechtenstein

  • Island

  • Norwegen

Bei Reisen in Länder außerhalb der EU kannst du dich meist ebenfalls auf deine private Krankenversicherung verlassen. Allerdings gilt der Schutz gelegentlich nur bei Aufenthalten, die nicht länger als einen Monat dauern.

Für welchen Zeitraum du durch deine private Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten geschützt bist, kannst du den für dich geltenden Versicherungsbedingungen entnehmen. Am einfachsten ist es, wenn du direkt bei deinem Versicherer nachfragst.

Der Leistungsanspruch im Ausland kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein

Vielen private Krankenversicherer schließen einen Leistungsanspruch aus, wenn eine erfolgte medizinische Behandlung Grund deines Auslandsaufenthalts war. Das bedeutet: Fährst du nur ins Ausland, um medizinische Behandlungen dort durchführen zu lassen, kannst du die Kosten nicht ersetzt verlangen. Außerdem kann eine Leistungspflicht im Ausland auch im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten oder Vorerkrankungen ausgeschlossen sein.

Diese Leistungen erbringt die private Krankenversicherung im Ausland

Hältst du dich vorübergehend – etwa während deines Urlaubs – im Ausland auf, kannst du dich auf deine private Krankenversicherung verlassen. Innerhalb des Europäische-Wirtschaftsraums (EWR) gilt dein Versicherungsschutz bei vielen Versicherern für insgesamt sechs Monate. Allerdings solltest du dich insbesondere vor einer längeren Reise bei deinem Versicherer über das Bestehen sowie die zeitlichen Begrenzungen der Leistungen informieren.

Verbringst du deinen Urlaub außerhalb der EU und des EWR, können rund um deine private Krankenversicherung andere Regelungen gelten. Oft sehen die Policen hier nur einen Schutz bei maximal einmonatigen Reisen vor.

Die private Krankenversicherung und der Rücktransport aus dem Ausland

Viele private Krankenversicherungen beinhalten einen Rücktransport in die Heimat, falls dieser während eines Auslandsaufenthalts medizinisch erforderlich und begründet ist. Einige Versicherer übernehmen die Rücktransportkosten sogar ohne medizinische Notwendigkeit. Das ist wichtig. Schließlich können für einen Rücktransport hohe Kosten anfallen.

Sieht dein Tarif vor, dass die Kosten eines “medizinisch sinnvollen Rücktransports” übernommen werden, bedeutet das: Die Kosten werden auch erstattet, wenn du an deinem Aufenthaltsort im Ausland behandelt werden kannst, du dich zu Hause aber wohler fühlst und das deine Genesung beschleunigt. Sind hingegen nur Kostenübernahmen für “medizinisch notwendige Rücktransporte” vorgesehen, wird der Transport nur bezahlt, wenn du an deinem Aufenthaltsort im Ausland nicht behandelt werden kannst.

Zeiträume und Versicherungsumfang prüfen

Informiere dich vor deiner Auslandsreise genau darüber, welche Leistungen dein Versicherer rund um Urlaubsreisen ins Ausland übernimmt. Je nach Reiseziel, Tarif und Versicherer können sowohl Leistungsumfang als auch die Leistungszeiträume variieren.

Dauerhafte im Ausland leben mit der deutschen privaten Krankenversicherung?

Geht es nicht nur um eine Urlaubsreise, sondern um einen dauerhaften Umzug ins Ausland, gelten andere Regeln.

Eine Anwartschaftsversicherung kann bei längeren Auslandsaufenthalten sinnvoll sein

Planst du, dich für längere Zeit im Ausland aufzuhalten, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Sie ermöglicht es dir, den Versicherungsvertrag mit deiner privaten Krankenversicherung für die Zeit deines Auslandsaufenthalts ruhen zu lassen. Kehrst du wieder nach Deutschland zurück, kannst du dich meist zu den gleichen Konditionen wie bei deiner Abreise erneut versichern lassen.

Sinnvoll ist die Anwartschaftsversicherung bei längeren, aber zeitlich befristeten Aufenthalten außerhalb der EU. Sie ermöglicht es dir, bei deiner Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren.

Die private Krankenversicherung in Auslandsaufenthalten ist umfangreich und erfordert eine professionelle Begleitung. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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So funktioniert die Kostenerstattung im Ausland

Die Kostenerstattung für im Ausland angefallene Gesundheitskosten funktioniert genauso als hätte die Behandlung in Deutschland stattgefunden. Das bedeutet: Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse musst du deine Arztrechnung vor Ort erst einmal selbst begleichen. Anschließend kannst du die Rechnung bei deinem Versicherer einreichen und erhältst eine Rückerstattung. Sinnvoll ist die Anwartschaftsversicherung bei längeren, aber zeitlich befristeten Aufenthalten außerhalb der EU. Sie ermöglicht es dir, bei deiner Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren.

Ist eine Auslandskrankenversicherung für Privatversicherte sinnvoll?

Begibst du dich auf eine kürzere Urlaubsreise, bist du durch deine private Auslandskrankenversicherung auch im Ausland gut geschützt. Dennoch kann eine Auslandskrankenversicherung aber aus verschiedenen Gründen eine sinnvolle Erweiterung deines Versicherungsschutzes sein:

Die private Krankenversicherung leistet oft auch im Ausland

Ob deine private Krankenversicherung auch bei Auslandsaufenthalten leistet, kommt auf die Dauer deines Auslandsaufenthalts und dein Zielland an. Während der Versicherungsschutz bei Reisen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums meist für mehrere Monate greift, gilt er in Nicht-EU-Staaten üblicherweise für höchstens vier Wochen. Informiere dich rechtzeitig bei deinem Versicherer, welche Regeln für dich gelten, und schließe eventuelle Versicherungslücken durch eine Auslandskrankenversicherung.

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Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten

Gilt die private Krankenversicherung auch bei Auslandsaufenthalten?

Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum kannst du dich meist für mehrere Monate auf deinen gewohnten Versicherungsschutz verlassen. Außerhalb der EU zahlt deine private Krankenversicherung üblicherweise nur für vier Wochen. Genaueres erfährst du bei deinem Versicherer.

Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung für Auslandsaufenthalte?

Eine ergänzende Auslandskrankenversicherung kann auch für Privatversicherte sinnvoll sein. Insbesondere für längere Reisen, die dich in ein Nicht-EU-Land führen, ist sie sinnvoll.

Zahlt die private Krankenversicherung bei Langzeitaufenthalten im Ausland?

Ziehst du in ein anderes Land innerhalb der EU, kannst du deine private Krankenversicherung behalten. Sie leistet auch an deinem neuen Wohnort. Bei Urlaubsreisen gilt der Versicherungsschutz befristet (meist höchstens sechs Monate). Außerhalb der EU gilt der Versicherungsschutz bei vielen Versicherern für höchstens für einen Monat. Bei einem Umzug wird der Versicherungsvertrag beendet oder ruhen gelassen.