KFZ Haftpflichtversicherung

Gut abgesichert mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung

mehrWert Redaktion
Geschrieben von

mehrWert Redaktion

Aktualisiert am

16. November 2023

mehrWert - Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland bist du dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug abzuschließen. Diese entschädigt Sach- und Personenschäden beim Unfallgegner. Du kannst sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auf deine eigenen Schäden erweitern. Doch welcher Schutz ist wirklich sinnvoll und welche Leistungen müssen enthalten sein? Alles Wichtige erfährst du hier.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Gestzlich vorgeschrieben: Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie kann kein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen werden

  • Haftung: Sie haftet für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die du mit deinem fahrzeug verursachst

  • Keine Haftung: Schäden an deinem eigenen Fahrzeug übernimmt die Haftpflicht nicht. Hierfür benötigst du eine Teil- oder Vollkaskoversicherung

  • Kaskoversicherung: Eine Kaskoversicherung ist freiwillig und lohnt sich oft nur für neue oder teure Fahrzeuge

  • Vergleich: Beim Vergleich verschiedener Kfz-Haftpflichtversicherungen solltest du besonders auf die Deckungssumme und die enthaltenen Leistungen achten

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz

Wenn du ein Fahrzeug besitzt, bist du in Deutschland dazu verpflichtet, die Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Die Kaskoversicherung, die über den Basisschutz der Haftpflicht hinausgeht, kannst du auf Wunsch selbst dazubuchen.

Die Kfz-Haftpflicht schützt den Unfallgegner finanziell, wenn es zu einem Unfall kommt. Verursachst du zum Beispiel mit deinem Fahrzeug einen Sach- oder Personenschaden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Bereits die Zulassungsstelle prüft das Vorhandensein des Versicherungsschutzes: Du benötigst für die Zulassung die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zwingend. Erst dann darfst du dein Auto im Straßenverkehr bewegen.

Wann die Kfz-Haftpflicht leistet

Wenn du mit deinem Auto einen Unfall verursachst, übernimmt deine Versicherung die Kosten für den Schaden des Unfallgegners. Dazu gehören Kosten für das Abschleppen oder die Reparatur, für die Bereitstellung eines Mietwagens oder sogar für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs, sofern es sich um einen Totalschaden handelt. Auch Kosten für den Rechtsanwalt des Unfallgegners trägt deine Versicherung.

Darüber hinaus kommt sie auch für etwaige Schäden an Gebäuden auf, wenn diese durch den Unfall zustande gekommen sind. Werden dabei Personen verletzt – dazu zählen auch Mitfahrer – dann trägt die Kfz-Haftpflicht die Kosten für die Rehabilitation und bezahlt auch etwaiges Schmerzensgeld. Verdienstausfall oder im Ausnahmefall sogar eine lebenslange Rente gehören ebenso zum Leistungsspektrum.

Unberechtigte Ansprüche werden von der Versicherung abgewiesen

Die Kfz-Versicherung fungiert in einigen Fällen als eine Art Rechtsschutzversicherung. Fordert ein Unfallgegner zum Beispiel sehr hohe oder ungerechtfertigte Zahlungen, prüft die Versicherung den Fall sehr genau und weist diese Forderungen gegebenenfalls zurück.

Hierzu ein Beispiel:

Beschuldigt dich eine Person, dass du beim Einparken versehentlich gegen ihr Fahrzeug gefahren bist, so musst du dies nicht einfach bezahlen. Die Versicherung untersucht die Situation und Schilderung des vermeintlichen Unfallgegners. Sie lässt sich Nachweise vorlegen und wehrt unrechtmäßige Ansprüche gegen dich ab.   

Welche Schäden die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernimmt

Nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden Schäden, die an deinem eigenen Fahrzeug entstehen. Hier übernimmt nur die Kaskoversicherung die Kosten.

mehrWert - übernommene Kosten der Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko

Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten für dein Fahrzeug oder bezahlt im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto.

Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nur in bestimmten Situationen oder für bestimmte Schäden die Reparaturkosten. Beispielsweise zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall oder Hagelschaden.

Auf Selbstbeteiligung achten

Wir empfehlen dir, beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro zu wählen. Für eine Vollkaskoversicherung sollte die Selbstbeteiligung mindestens 300 Euro betragen. Dadurch kannst du die Kosten in der Regel deutlich verringern. Im Schadensfall bezahlst du dann nur den vertraglich festgelegten Eigenanteil und die Versicherung trägt die restlichen Kosten.  

Vorsicht: Bei eigenem Fehlverhalten werden deine Schäden nicht oder nicht gänzlich ersetzt. Der Schaden beim Unfallgegner wird in jedem Fall durch die Haftpflicht beglichen, allerdings kann es zu Regressansprüchen gegen dich kommen. Häufige Beispiele dafür sind das Fahren ohne Führerschein oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss. Auch bei Fahrerflucht riskierst du den Versicherungsschutz.

In solchen Fällen leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar zunächst, holt sich später aber das Geld vom Versicherten zurück. Das bedeutet, dass dir die Kosten für die Schadensbegleichung im Nachhinein in Rechnung gestellt werden.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung – die Unterschiede

Möchtest du den Schutz deiner Kfz-Haftpflichtversicherung erweitern, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Damit sicherst du dein eigenes Fahrzeug gegen Schäden ab.

Die Teilkaskoversicherung kommt für diverse Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dazu gehören unter anderem

Die Vollkaskoversicherung bietet denselben Leistungsumfang, schützt aber darüber hinaus noch vor weiteren Gefahren. Dazu zählen unter anderem

Anders als die Teilkaskoversicherung bietet die Vollkaskoversicherung eine Kostenübernahme des Schadens, wenn du einen Unfall selbst verschuldet hast. Weiterhin leistet sie, wenn der gegnerische Fahrer Unfallflucht begeht oder wenn er den Schaden zwar verschuldet hat, aber nicht haftbar gemacht werden kann. Dies ist zum Beispiel bei einem Kind der Fall. Sie übernimmt die Kosten auch, wenn der gegnerische Fahrer nicht versichert ist.

Motorenschäden oder Defekte durch Verschleiß sind nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt. 

So wirkt sich die Schadenfreiheitsklasse auf die Versicherungsbeiträge aus

Die Schadenfreiheitsklasse bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen du als Autofahrer unfallfrei unterwegs warst. Die Kfz-Versicherung berechnet anhand dieser Zahl das Risiko von Schäden und Unfällen. Damit die unfallfreien Jahre gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden können, gibt es die Schadenfreiheitsklassen. Sie sind für dich besonders wichtig, da sie sich direkt auf die Beitragshöhe deiner Kfz-Haftpflicht auswirken.

mehrWert - Auswirkung der SF-Klasse auf Versicherungsbeitrag

Grundsätzlich ist die Schadenfreiheitsklasse stets nur für ein Fahrzeug nutzbar. Erlaubst du jemandem, dein Auto zu fahren und verursacht diese Person einen Schaden, wirkt sich dies negativ auf deine Schadenfreiheitsklasse aus. Sie hat also nichts mit dem Verursacher, sondern nur mit dem entsprechenden Fahrzeug zu tun. Kommt es zu einem Schaden, wirst du zurückgestuft und musst im folgenden Versicherungsjahr höhere Beiträge für die Kfz-Haftpflicht entrichten.

In welcher Schadenfreiheitsklasse sich dein Fahrzeug befindet, wird dir jedes Jahr über ein Informationsschreiben von deiner Kfz-Versicherung mitgeteilt. Die Schadenfreiheitsklasse 4 bedeutet zum Beispiel, dass du bisher vier Jahre lang unfallfrei unterwegs warst.

So viel kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung halten sich in Grenzen. Umfassenden Schutz kannst du bereits ab rund fünf Euro im Monat erhalten. Kommen Teil- oder Vollkasko dazu, wird die Versicherungsprämie teurer. Der genaue Beitrag hängt dabei von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel

mehrWert - Kostenfaktoren bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Tarife vergleichen

Da es inzwischen eine große Auswahl an Versicherern und Tarifen für die Kfz-Haftpflicht gibt, lohnt es sich, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Achte dabei jedoch nicht nur auf den Preis – viel wichtiger ist ein ausreichend hoher Schutz. Nur so bist du im Schadensfall umfassend abgesichert. 

Worauf du bei der Kfz-Haftpflicht achten solltest

Wenn du auf der Suche nach dem richtigen Versicherer für eine Kfz-Haftpflichtversicherung bist, solltest du dir Zeit nehmen, um verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Es gibt einige Kriterien, auf die du bei einem Vergleich besonders Wert legen solltest.

Deckungssumme

Bei der Wahl einer Kfz-Haftpflicht solltest du deinen Fokus insbesondere auf die Deckungssumme legen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestsumme liegt (Stand 2022) bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie bei 1,22 Millionen Euro für Sachschäden. Die Deckungssumme deiner Kfz-Haftpflicht sollte allerdings höher liegen, um kein Risiko einzugehen.

Grobe Fahrlässigkeit

Handelst du im Straßenverkehr grob fahrlässig, ist die Versicherung dazu befugt, dir Leistungen zu kürzen oder sogar zu streichen. Grob fahrlässig zu handeln bedeutet, sich oder andere einem Risiko auszusetzen, obwohl man sich möglicher Konsequenzen bewusst ist. Dazu zählen zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel, das Ignorieren eines Stoppschilds oder auch Drängeln. Führen diese Situationen zu einem Unfall, wirst du als Verursacher selbst dafür in die Pflicht genommen. Eine gute Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet aus diesem Grund den „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“. Wann etwas als grob fahrlässig bezeichnet werden kann, lässt sich häufig bereits mit gesundem Menschenverstand erkennen. Mit dieser Klausel werden teure Vergleiche durch Gutachter oder langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht von Vorneherein ausgeschlossen.

Fahrerschutz

Achte darauf, dass deine Kfz-Versicherung einen Fahrerschutz beinhaltet. Damit schützt du dich als Fahrer deines Fahrzeugs vor finanziellen Ansprüchen, wenn du einen Unfall verursachst. Dies ist nämlich sonst nicht der Fall, da der Fahrer die einzige Person im Wagen ist, die keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Wenn deinen Mitfahrern etwas passiert, so greift deine Haftpflichtversicherung zwar für sie, nicht aber für dich als Fahrer. Mit dem Fahrerschutz sicherst du dich somit selbst ab. Die Krankenversicherung kommt zwar für Behandlungskosten auf, nicht aber für Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld – dafür gibt es diese Zusatzleistung.

Wildunfälle und Marderschäden

Anders als häufig angenommen sind Marderschäden nicht grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgedeckt – vor allem nicht in den preiswerten Grundtarifen. Deshalb solltest du dich als Autofahrer entsprechend absichern und sowohl direkte Schäden an Leitungen und Kabeln als auch deren Folgen am Fahrzeug versichern. Denn gerade die Konsequenzen, die oft erst später auftreten, können schnell hohe Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen.
Kollisionen mit Wild sind normalerweise in der Teilkaskoversicherung enthalten. Achte allerdings darauf, dass der Versicherungsschutz für „Tiere aller Art“ gilt – also nicht nur für Wild, sondern beispielsweise auch für Hunde.

Auslandsschutz

Der Auslandsschutz wird auch als Mallorca-Police bezeichnet und ein wichtiger Zusatzschutz, wenn du dir im Ausland einen Mietwagen ausleihen möchtest. Sie erhöht die Deckungssumme der Kfz-Versicherung im Ausland auf das deutsche Niveau. Wichtig ist dies vor allem, da die Deckungssummen ausländischer Mietwagenfirmen oft nicht ausreichen, um alle Kosten nach einem Unfall zu übernehmen. Ohne Auslandsschutz musst du die Differenz selbst bezahlen.

Fährst du mit deinem eigenen Auto öfter ins Ausland, solltest du zudem den Auslandsschadenschutz berücksichtigen. Die Deckungssummen sind von Land zu Land unterschiedlich. Wenn infolge eines Unfalls nicht alle Kosten über die gegnerische Versicherung übernommen werden können, trägt der Auslandsschadenschutz die Differenz zwischen dem Versicherungsumfang des Unfallgegners und den Kosten, die insgesamt entstanden sind.  

Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflicht

Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den deine Versicherung im Schadensfall ausbezahlt. Der Gesetzgeber schreibt für die Kfz-Haftpflicht gemäß § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) gewisse Mindesthöhen dieser Summen vor, die für Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger gelten. Diese betragen

Beachte dabei: Vermögensschäden, die die Versicherung reguliert, sind in diesem Zusammenhang Fälle, in denen weder Sach- noch Personenschäden vorliegen. Es sind Situationen, in denen Dritte durch falsches Verhalten zu einem finanziellen Schaden gekommen sind.

Die genannten Summen stellen die Mindestgrenzen für die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden, kann es aber durchaus passieren, dass die Mindestdeckung nicht genügt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mensch bei einem Unfall so schwer verletzt wird, dass er dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. In diesem Fall könnte er bis zu seinem Lebensende Ansprüche in Form einer monatlichen Rente erhalten. Deren Höhe kann mehrere Millionen Euro betragen.

Auf hohe Deckungssumme achten

Ist die Deckungssumme deiner Kfz-Versicherung nicht hoch genug, musst du selbst für alle weiteren Kosten aufkommen. Deshalb ist es so wichtig, dass du dich von Anfang an für eine Kfz-Haftpflicht mit einer ausreichend hohen Deckungssumme entscheidest. 

Kfz-Haftpflicht wechseln: Darauf gilt es zu achten

Die Gründe, die Kfz-Haftpflichtversicherung zu wechseln, sind vielfältig. Oft wünschen sich Versicherte einen günstigeren Tarif oder umfassendere Leistungen. Wenn du überlegst, deine Kfz-Haftpflicht zu wechseln, solltest du deine aktuelle Versicherung zunächst genau unter die Lupe nehmen und vor allem auf die Beitragshöhe, die enthaltenen Leistungen und die Servicequalität achten. Gibt es dabei Aspekte, die bei anderen Versicherern besser sein könnten, lohnt sich ein Vergleich immer.

Neben diesen Ursachen gibt es jedoch noch weitere Gründe, die dich zu einem Wechsel der Kfz-Haftpflicht bewegen könnten. Diese sind zum Beispiel

Damit es beim Wechsel der Kfz-Versicherung nicht zu Verzögerungen kommt, solltest du dich frühzeitig über geltende Fristen informieren. Einen Wechsel kannst du, je nach Grund und Tarif, entweder mitten im Jahr oder zum Ende eines Versicherungsjahres vornehmen. Sobald du einen neuen Versicherungsanbieter gefunden hast und dort einen Vertrag abschließt, kannst du deinen bisherigen Vertrag kündigen. Kündige erst dann, wenn du die Versicherungsbestätigung beim neuen Anbieter erhalten hast. So bist du lückenlos versichert.

Dein neuer Versicherer setzt die Zulassungsstelle danach über den Wechsel deiner Versicherung in Kenntnis.

 Vergleichen lohnt sich

Wenn du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt, entscheidest du selbst, wie umfassend du versichert sein möchtest und ob du auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung benötigst. Achte darauf, dass alle für dich wichtigen Leistungen enthalten sind und lasse dafür überflüssige weg. Auch lohnt es sich, von Zeit zu Zeit aktuelle Versicherungstarife zu vergleichen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und gegebenenfalls zu einem passenderen Anbieter zu wechseln.

mehrWert Beratung vereinbaren

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Darf eine KfZ-Versicherung einen Halter auch ablehnen?

Vor dem Abschluss einer Kfz-Haftpflicht holen sich Versicherer in der Regel eine Bonitätsauskunft des Antragstellers ein. Auf dieser Grundlage entscheiden sie, ob sie einen Vertrag eingehen möchten und berechnen dementsprechend auch die Prämie. Traut der Versicherer dir zu, sicher und vorsichtig zu fahren, bietet er dir eine Versicherung zu einem günstigeren Beitrag an. Hierfür werden auch Daten von früheren Versicherern eingeholt, die in die Berechnung mit einfließen.

Wurde dir bereits in der Vergangenheit einmal der Vertrag gekündigt, weil du zum Beispiel die Beiträge nicht bezahlt hast, muss dir dieser Versicherer kein neues Angebot unterbreiten. Alle anderen Versicherungen müssen dich aber zumindest in die grundlegende Kfz-Haftpflicht aufnehmen, da du in Deutschland ohne diese kein Auto im Straßenverkehr bewegen darfst.

Anders sieht es bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung aus: Hier ist eine Ablehnung gerechtfertigt, wenn der Versicherer in einem Vertrag mit dir ein hohes Risiko sieht. Eine schlechte Zahlungsvergangenheit, mehrere Schäden oder auch ein als riskant eingestuftes Fahrzeug können ein möglicher Grund für die Ablehnung sein. In diesem Fall musst du dich nach einem anderen Versicherer umsehen.

Reicht es aus, das Fahrzeug nur über die Kfz-Haftpflicht zu versichern?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist dagegen freiwillig. Bei einem älteren Fahrzeug, dessen Wert entsprechend gering ist, reicht eine Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel vollkommen aus.

Hast du hingegen ein teures oder neues Auto, das du umfassend absichern möchtest, bist du mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung besser beraten.

Was muss bei der Kündigung des Vertrags beachtet werden?

Für die Kündigung genügt ein formloses Schreiben mit Angabe deiner Versicherungsnummer, deinen Adressdaten sowie dem Datum. Wichtig ist, dass du den Stichtag für die Kündigung einhältst, der für gewöhnlich der 30.11. eines Jahres ist. Bis zu diesem Tag muss der Versicherer deine schriftliche Kündigung erhalten haben. Am besten übersendest du die Kündigung einige Wochen früher per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben.