KFZ Haftpflichtversicherung
Gut abgesichert mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung
mehrWert Redaktion
16. November 2023
In Deutschland bist du dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug abzuschließen. Diese entschädigt Sach- und Personenschäden beim Unfallgegner. Du kannst sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auf deine eigenen Schäden erweitern. Doch welcher Schutz ist wirklich sinnvoll und welche Leistungen müssen enthalten sein? Alles Wichtige erfährst du hier.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz
Wenn du ein Fahrzeug besitzt, bist du in Deutschland dazu verpflichtet, die Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Die Kaskoversicherung, die über den Basisschutz der Haftpflicht hinausgeht, kannst du auf Wunsch selbst dazubuchen.
Die Kfz-Haftpflicht schützt den Unfallgegner finanziell, wenn es zu einem Unfall kommt. Verursachst du zum Beispiel mit deinem Fahrzeug einen Sach- oder Personenschaden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Bereits die Zulassungsstelle prüft das Vorhandensein des Versicherungsschutzes: Du benötigst für die Zulassung die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zwingend. Erst dann darfst du dein Auto im Straßenverkehr bewegen.
Wann die Kfz-Haftpflicht leistet
Wenn du mit deinem Auto einen Unfall verursachst, übernimmt deine Versicherung die Kosten für den Schaden des Unfallgegners. Dazu gehören Kosten für das Abschleppen oder die Reparatur, für die Bereitstellung eines Mietwagens oder sogar für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs, sofern es sich um einen Totalschaden handelt. Auch Kosten für den Rechtsanwalt des Unfallgegners trägt deine Versicherung.
Darüber hinaus kommt sie auch für etwaige Schäden an Gebäuden auf, wenn diese durch den Unfall zustande gekommen sind. Werden dabei Personen verletzt – dazu zählen auch Mitfahrer – dann trägt die Kfz-Haftpflicht die Kosten für die Rehabilitation und bezahlt auch etwaiges Schmerzensgeld. Verdienstausfall oder im Ausnahmefall sogar eine lebenslange Rente gehören ebenso zum Leistungsspektrum.
Unberechtigte Ansprüche werden von der Versicherung abgewiesen
Die Kfz-Versicherung fungiert in einigen Fällen als eine Art Rechtsschutzversicherung. Fordert ein Unfallgegner zum Beispiel sehr hohe oder ungerechtfertigte Zahlungen, prüft die Versicherung den Fall sehr genau und weist diese Forderungen gegebenenfalls zurück.
Welche Schäden die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernimmt
Nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden Schäden, die an deinem eigenen Fahrzeug entstehen. Hier übernimmt nur die Kaskoversicherung die Kosten.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten für dein Fahrzeug oder bezahlt im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto.
Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nur in bestimmten Situationen oder für bestimmte Schäden die Reparaturkosten. Beispielsweise zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall oder Hagelschaden.
Vorsicht: Bei eigenem Fehlverhalten werden deine Schäden nicht oder nicht gänzlich ersetzt. Der Schaden beim Unfallgegner wird in jedem Fall durch die Haftpflicht beglichen, allerdings kann es zu Regressansprüchen gegen dich kommen. Häufige Beispiele dafür sind das Fahren ohne Führerschein oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss. Auch bei Fahrerflucht riskierst du den Versicherungsschutz.
In solchen Fällen leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar zunächst, holt sich später aber das Geld vom Versicherten zurück. Das bedeutet, dass dir die Kosten für die Schadensbegleichung im Nachhinein in Rechnung gestellt werden.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung – die Unterschiede
Möchtest du den Schutz deiner Kfz-Haftpflichtversicherung erweitern, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Damit sicherst du dein eigenes Fahrzeug gegen Schäden ab.
Explosions- oder Brandschäden
Raub, Diebstahl oder Teildiebstahl
Wildschäden
Schäden, die durch Hagel, Blitzschlag oder Sturm entstehen
Schäden durch Kurzschluss oder Glasbruch
Die Vollkaskoversicherung bietet denselben Leistungsumfang, schützt aber darüber hinaus noch vor weiteren Gefahren. Dazu zählen unter anderem
Vandalismus und seine Folgen
Kosten von Unfallschäden
Fahrerflucht eines Unfallgegners
Anders als die Teilkaskoversicherung bietet die Vollkaskoversicherung eine Kostenübernahme des Schadens, wenn du einen Unfall selbst verschuldet hast. Weiterhin leistet sie, wenn der gegnerische Fahrer Unfallflucht begeht oder wenn er den Schaden zwar verschuldet hat, aber nicht haftbar gemacht werden kann. Dies ist zum Beispiel bei einem Kind der Fall. Sie übernimmt die Kosten auch, wenn der gegnerische Fahrer nicht versichert ist.
So wirkt sich die Schadenfreiheitsklasse auf die Versicherungsbeiträge aus
Die Schadenfreiheitsklasse bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen du als Autofahrer unfallfrei unterwegs warst. Die Kfz-Versicherung berechnet anhand dieser Zahl das Risiko von Schäden und Unfällen. Damit die unfallfreien Jahre gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden können, gibt es die Schadenfreiheitsklassen. Sie sind für dich besonders wichtig, da sie sich direkt auf die Beitragshöhe deiner Kfz-Haftpflicht auswirken.
Grundsätzlich ist die Schadenfreiheitsklasse stets nur für ein Fahrzeug nutzbar. Erlaubst du jemandem, dein Auto zu fahren und verursacht diese Person einen Schaden, wirkt sich dies negativ auf deine Schadenfreiheitsklasse aus. Sie hat also nichts mit dem Verursacher, sondern nur mit dem entsprechenden Fahrzeug zu tun. Kommt es zu einem Schaden, wirst du zurückgestuft und musst im folgenden Versicherungsjahr höhere Beiträge für die Kfz-Haftpflicht entrichten.
In welcher Schadenfreiheitsklasse sich dein Fahrzeug befindet, wird dir jedes Jahr über ein Informationsschreiben von deiner Kfz-Versicherung mitgeteilt. Die Schadenfreiheitsklasse 4 bedeutet zum Beispiel, dass du bisher vier Jahre lang unfallfrei unterwegs warst.
So viel kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung halten sich in Grenzen. Umfassenden Schutz kannst du bereits ab rund fünf Euro im Monat erhalten. Kommen Teil- oder Vollkasko dazu, wird die Versicherungsprämie teurer. Der genaue Beitrag hängt dabei von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel
Der Höhe der Deckungssumme
Der Berufsgruppe: Für Akademiker oder Beamte gibt es oft besondere Rabatte
Wohnort
Auto / Fahrzeugtyp
Fahrer / Fahrerkreis
Kilometer pro Jahr
Unfallfreie Jahre
Und viele mehr
Worauf du bei der Kfz-Haftpflicht achten solltest
Wenn du auf der Suche nach dem richtigen Versicherer für eine Kfz-Haftpflichtversicherung bist, solltest du dir Zeit nehmen, um verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Es gibt einige Kriterien, auf die du bei einem Vergleich besonders Wert legen solltest.
Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflicht
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den deine Versicherung im Schadensfall ausbezahlt. Der Gesetzgeber schreibt für die Kfz-Haftpflicht gemäß § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) gewisse Mindesthöhen dieser Summen vor, die für Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger gelten. Diese betragen
Für Personenschäden 7,5 Millionen Euro
Für Sachschäden 1,22 Millionen Euro
Für Vermögensschäden 50.000 Euro
Beachte dabei: Vermögensschäden, die die Versicherung reguliert, sind in diesem Zusammenhang Fälle, in denen weder Sach- noch Personenschäden vorliegen. Es sind Situationen, in denen Dritte durch falsches Verhalten zu einem finanziellen Schaden gekommen sind.
Kfz-Haftpflicht wechseln: Darauf gilt es zu achten
Die Gründe, die Kfz-Haftpflichtversicherung zu wechseln, sind vielfältig. Oft wünschen sich Versicherte einen günstigeren Tarif oder umfassendere Leistungen. Wenn du überlegst, deine Kfz-Haftpflicht zu wechseln, solltest du deine aktuelle Versicherung zunächst genau unter die Lupe nehmen und vor allem auf die Beitragshöhe, die enthaltenen Leistungen und die Servicequalität achten. Gibt es dabei Aspekte, die bei anderen Versicherern besser sein könnten, lohnt sich ein Vergleich immer.
Neben diesen Ursachen gibt es jedoch noch weitere Gründe, die dich zu einem Wechsel der Kfz-Haftpflicht bewegen könnten. Diese sind zum Beispiel
Wechsel der Versicherung nach einem Schaden
Wechsel der Versicherung beim Kauf eines neuen Fahrzeugs
Wechsel aufgrund Beitragserhöhung
Wechsel aufgrund Vertragsablauf
Damit es beim Wechsel der Kfz-Versicherung nicht zu Verzögerungen kommt, solltest du dich frühzeitig über geltende Fristen informieren. Einen Wechsel kannst du, je nach Grund und Tarif, entweder mitten im Jahr oder zum Ende eines Versicherungsjahres vornehmen.
Sobald du einen neuen Versicherungsanbieter gefunden hast und dort einen Vertrag abschließt, kannst du deinen bisherigen Vertrag kündigen. Kündige erst dann, wenn du die Versicherungsbestätigung beim neuen Anbieter erhalten hast. So bist du lückenlos versichert.
Dein neuer Versicherer setzt die Zulassungsstelle danach über den Wechsel deiner Versicherung in Kenntnis.
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Darf eine KfZ-Versicherung einen Halter auch ablehnen?
Vor dem Abschluss einer Kfz-Haftpflicht holen sich Versicherer in der Regel eine Bonitätsauskunft des Antragstellers ein. Auf dieser Grundlage entscheiden sie, ob sie einen Vertrag eingehen möchten und berechnen dementsprechend auch die Prämie. Traut der Versicherer dir zu, sicher und vorsichtig zu fahren, bietet er dir eine Versicherung zu einem günstigeren Beitrag an. Hierfür werden auch Daten von früheren Versicherern eingeholt, die in die Berechnung mit einfließen.
Reicht es aus, das Fahrzeug nur über die Kfz-Haftpflicht zu versichern?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist dagegen freiwillig. Bei einem älteren Fahrzeug, dessen Wert entsprechend gering ist, reicht eine Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel vollkommen aus.
Was muss bei der Kündigung des Vertrags beachtet werden?
Für die Kündigung genügt ein formloses Schreiben mit Angabe deiner Versicherungsnummer, deinen Adressdaten sowie dem Datum. Wichtig ist, dass du den Stichtag für die Kündigung einhältst, der für gewöhnlich der 30.11. eines Jahres ist. Bis zu diesem Tag muss der Versicherer deine schriftliche Kündigung erhalten haben. Am besten übersendest du die Kündigung einige Wochen früher per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben.