Betriebliche Altersvorsorge kündigen in der bAV

Alles über die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge

mehrWert Redaktion
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Aktualisiert am

2. Januar 2024

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1 Minute
mehrWert - Betriebliche Altersvorsorge kündigen in der bAV

Es kann immer passieren, dass du dir deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht mehr leisten kannst oder nicht mehr fortführen möchtest. Und was passiert, wenn du den Arbeitgeber wechselst oder dich selbstständig machst? Alles, was du über die Kündigung der bAV wissen musst, erfährst du hier.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Kündigung lohnt sich meist nicht: Normalerweise ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht möglich, zudem kann das angesparte Geld erst mit deinem Renteneintritt ausgezahlt werden und es können Nachzahlungen von Sozialabgaben sowie Steuern anfallen

  • Beitragsfreistellung als Alternative: Anstelle einer Kündigung bietet sich alternativ eine Stilllegung der Beitragszahlungen zur bAV an, was jedoch deine Rentenansprüche verringert

  • Häufig Übertragung zu neuem Arbeitgeber möglich: Wechselst du deinen Job, hast du oft die Möglichkeit, deine angesparten Beiträge der bAV zu übertragen, um deinen Vertrag weiterzuführen

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen: Diese Möglichkeiten gibt es

Plant man eine größere Anschaffung oder möchte Geld sparen, liegt für viele Menschen der Gedanke nahe, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu kündigen. Doch hier stellt sich die Frage, ob dies überhaupt möglich ist.

Generell gilt: Die betriebliche Altersvorsorge kannst du nicht kündigen. Es gibt allerdings Ausnahmen – wie zum Beispiel, wenn der Betrag, den du bisher angespart hast, nur sehr niedrig ist oder du in einem noch laufenden Arbeitsverhältnis auf die Entgeltumwandlung verzichten möchtest.

Allgemein ist das Konzept der betrieblichen Altersvorsorge dafür gedacht, dass du im Alter einen Zuschuss zu deiner gesetzlichen Rente bekommst. Aus diesem Grund möchte der Gesetzgeber vorsorgen, dass eine Kündigung nicht so einfach möglich ist. Selbstverständlich bist du aber nicht dazu verpflichtet, weiterhin Beiträge in deine bAV einzubezahlen, wenn du dies nicht mehr möchtest oder es dir nicht mehr leisten kannst. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, alternativ zur Kündigung der bAV deinen Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge stillzulegen.

Diese Ausnahmen gibt es für die Kündigung der bAV

Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen du deine laufende bAV auflösen kannst. Diese Möglichkeiten hast du:

  • Du befindest dich in einem laufenden Arbeitsverhältnis

  • Dein Arbeitgeber stimmt der Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge zu (dieser ist der Versicherungsnehmer des bAV-Vertrags)

Die Auflösung der baV nützt dir als Arbeitnehmer jedoch in der Regel nicht viel, da du die bis dahin gesparte Summe dennoch erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts ausbezahlt bekommst. Eine Abfindung erhältst du nur in einigen wenigen Sonderfällen.

Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge: Wann eine Abfindung möglich ist

Ob du den Rückkaufswert deiner Versicherung auszahlen lassen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Die folgenden Voraussetzungen gelten hierfür:

  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen

    Die Auszahlung einer Abfindung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist dann möglich, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber beide zustimmen. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kollidiert. Sie kann also beispielsweise nicht im Rahmen eines Aufhebungsvertrags mit vereinbart werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die erworbenen Rentenansprüche nur sehr niedrig sind.

  2. Die erworbene Rente ist nur sehr gering

    Du kannst dann eine Abfindung für deine bAV erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und dein bisher erworbener Rentenanspruch sehr niedrig ist. Die Grenze liegt hierfür bei 35,35 Euro (Stand 2024) in den alten Bundesländern und bei 34,65 Euro in den neuen Bundesländern.

    Wichtig: Der Arbeitgeber kann diese Möglichkeit auch nutzen, ohne dass du dieser zustimmen musst.

  3. Der Arbeitgeber bezahlt alleine und es gibt noch keine gesetzliche Unverfallbarkeit

    Eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge ist stets dann nicht unverfallbar, sofern du selbst kein eigenes Geld dafür genutzt hast. Dies kommt zum Beispiel bei bAV-Verträgen zum Tragen, die der Arbeitgeber alleine finanziert. In diesem Fall kommt es erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit zu einer unverfallbaren Anwartschaft. Darüber hinaus musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Sofern du früher aus dem Betrieb ausscheidest, erlischt dein Anspruch auf die Betriebsrente.

    In diesem Fall kannst du mit deinem Arbeitgeber aber noch immer die Auszahlung einer Abfindung aushandeln. Bei einer Direktversicherung bietet sich der Rückkaufswert als Grundlage an. Möglich ist das auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
    Bitte beachte dennoch, dass die Kündigung einer rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente für dich normalerweise nicht sinnvoll ist – denn damit verschenkst du im Grunde Geld, das dir dein Arbeitgeber schenkt.

Die Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge

Zahlst du durch eine Entgeltumwandlung in eine bAV ein und möchtest dies nicht weiter fortführen, kannst du anstatt einer Kündigung der bAV die Beitragsfreistellung in Anspruch nehmen. Damit erhältst du deine bisher bezahlten Beiträge zwar nicht mehr zurück, allerdings musst du in diesem Fall keine monatlichen Beiträge mehr in die bAV einzahlen.

Die Beitragsfreistellung ist keine Kündigung. Sie bedeutet, dass dein Vertrag für die bAV weiterläuft, aber du keine weiteren Beiträge mehr einzahlst. Du erhältst dann im Alter eine Rente ausbezahlt, die sich aus deinen bis dahin bezahlten Beiträgen zusammensetzt.
Wenn du keine monatlichen Beiträge mehr in die bAV einzahlst, fällt deine Betriebsrente natürlich entsprechend geringer aus. Sinnvoll kann diese Lösung jedoch dann sein, wenn du dir die bAV gerade nicht leisten kannst oder weil ein neuer Arbeitgeber die bAV bei einem Versicherer mit schlechteren Tarifen abschließt. Du hast zudem die Option, die bAV oft auch privat mit der Zahlung eigener Beiträge weiterzuführen.

Welche Konsequenzen es für Arbeitgeber im Falle einer Kündigung der bAV gibt

Als Arbeitnehmer musst du dir darüber im Klaren sein, dass im Falle einer Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge mitunter hohe Kosten für dich anfallen können.
Diese sind unter anderem:

Bei Stilllegung um Alternative kümmern

Wenn du deine bAV stilllegst, verringert sich auch dein Leistungsanspruch beim Renteneintritt, da du keine weiteren Beiträge mehr einzahlst. In diesem Fall solltest du dich unbedingt um eine Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge kümmern

Hast du per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einbezahlt, hast du in dieser Zeitspanne von Sozialabgaben- und Steuervergünstigungen profitiert. Kündigst du deinen bAV-Vertrag, werden diese zuvor eingesparten Abgaben umgehend fällig. Der Grund dafür ist, dass in diesem Fall jegliche Basis für die Vergünstigungen entfällt – auch dann, wenn der gesparte Betrag dir erst beim Renteneintritt zur Verfügung stehen würde.
Das heißt: Die Kündigung der bAV kann für dich sogar mit hohen finanziellen Verlusten verbunden sein.

Die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist umfangreich und erfordert eine professionelle Begleitung. Wir liefern dir alle wichtigen Informationen und eine persönliche Beratung. Trag dich ein. Wir melden uns.

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Die Kündigung der bAV bei einem Jobwechsel

Wechselst du deinen Arbeitgeber, kannst du deine bAV in vielen Fällen von deinem alten auf deinen neuen Arbeitgeber übertragen. Hierfür gelten jedoch die folgenden Voraussetzungen:

Bietet dein neuer Arbeitgeber noch kein eigenes System für die betriebliche Altersvorsorge an, kann er einfach in deinen laufenden Vertrag mit einsteigen und sich als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Dies ist aber eher die Ausnahme. In den meisten Fällen führt der Arbeitgeber bereits ein eigenes Versorgungssystem für die betriebliche Altersvorsorge. In diesem Fall kannst du deinen bisherigen Vertrag leider nicht fortführen.

Dennoch kannst du deine bisher angesparten Beträge in der Regel problemlos übertragen. Wenn dein neuer Arbeitgeber zum Beispiel mit einem anderen Versicherer zusammenarbeitet, kannst du das Kapital einfach zu diesem übertragen lassen. Normalerweise fallen dafür auch keine gesonderten Verwaltungsgebühren mehr an. Langfristig kann diese Lösung sich als sinnvoller erweisen als eine Kündigung oder Stilllegung deines Vertrags, da du beim neuen Arbeitgeber ohne Unterbrechungen weiter für deine Rente sparen kannst.

Die betriebliche Altersvorsorge und der Wechsel in die Selbstständigkeit

Wechselst du von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit, stellst du dir sicherlich die Frage, was mit deinen angesparten Beiträgen geschieht. Allgemein gilt, dass dir dieselben Möglichkeiten wie bei einem Wechsel des Arbeitgebers offen stehen:

Die Kündigung der bAV ist meistens nicht sinnvoll

Ganz egal, warum du deine bAV kündigen möchtest – in der Regel lohnt sich dies nicht. Einerseits ist die Zustimmung deines Arbeitgebers zur Kündigung der bAV erforderlich, andererseits kannst du dir die Beiträge auch nicht vor dem Renteneintritt auszahlen lassen. Darüber hinaus können für dich sogar Nachzahlungen für Steuern und Sozialabgaben anfallen, was deine Rente zusätzlich schmälert. Deshalb bietet sich eine Beitragsfreistellung oft als sinnvolle Alternative zur Kündigung an.

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Häufig gestellte Fragen zur Kündigung der bAV

Normalerweise ist eine Kündigung der bAV nicht möglich. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Sofern dein Arbeitgeber der Kündigung zustimmt, gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen.

Entstammt die betriebliche Altersvorsorge einer Entgeltumwandlung, ist sie gesetzlich unverfallbar. Das bedeutet, dass dein Anspruch auf die eingezahlten Beiträge bei einem Jobwechsel gesichert ist, da du als Arbeitnehmer selbst die Beiträge für die bAV aufgebracht hast.

Ja. Eine gute Alternative zur Kündigung der bAV kann sein, den Vertrag ruhen zu lassen. Auch ohne weitere Beitragszahlungen verzinsen sich deine Spareinlagen zu den bisherigen Konditionen weiter. Allerdings wird die Rentenhöhe bei einer kurzen Laufzeit entsprechend niedriger ausfallen.